22.04.2021

retopia: „Nachhaltigkeit und finanzieller Erfolg gehen Hand in Hand“

Das neu gegründete Wiener Unternehmen retopia bietet Nachhaltigkeitsberatung für Unternehmen an. Unter dem Motto "Sustainability as a Service" möchten die Gründer Lorenz Edtmayer und Michael Jayasekara aufzeigen, dass Nachhaltigkeit eine wesentliche Basis für den finanziellen Erfolg ist.
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(c) retopia

Das Datum der Vorstellung des neu gegründeten Wiener Beratungsunternehmens retopia, das Unternehmen ins Sachen Nachhaltigkeit berät, wurde nicht zufällig gewählt. Pünktlich zum weltweiten Earth Day, der jährlich am 22. April stattfindet, haben die Gründer Lorenz Edtmayer und Michael Jayasekara die Zielsetzung und Vision ihres neuen Unternehmens präsentiert.

Edtmayer gilt in Österreich als Mobile-App-Pionier und verantwortet zugleich als geschäftsführender Gesellschafter die Diamir Holding. Jayasekara wiederum sammelte in den letzten Jahren Expertise in Sachen Nachhaltigkeit als Gesellschafter des Wiener Software-Unternehmens goUrban, das sich auf E-Mobilität und Flottenmanagement spezialisiert hat. Zudem ist er Mitglied der Global Shapers, einem weltweiten Netzwerk des World Economic Forums.

Beratung in drei Schritten

Das Beratungsmodell von retopia umfasst im Wesentlichen drei Schritte. Im ersten Schritt findet eine Potenzialanalyse statt, anschließend erfolgt die Erfassung und Auswertung von Nachhaltigkeits-Kennzahlen, im dritten Schritt werden schlussendlich digitale, nachhaltige Geschäftsmodelle erarbeitet mit der dazugehörigen Strategie für das interne Changemangement.

Unter dem Motto „Sustainability as a Service“ möchten die Gründer aufzeigen, dass Nachhaltigkeit und finanzieller Erfolg kein Widerspruch sein müssen, sondern Hand in Hand gehen. „Hinter CO2 Emissionen -, also nicht finanziellen Kennzahlen -, verbergen sich oft enorme Einsparungspotenziale und gleichzeitig Einnahmen durch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle“, so die Gründer über ihren Ansatz.

(c) retopia

Individuelle Beratung und Sprache der „Wirtschaftswelt“

Wie Jayasekara gegenüber dem brutkasten betont, möchte retopia am Markt insbesondere dadurch punkten, dass die Beratung individuell erfolgt. „Wir verwenden kein Beratungsmodell, das sich über jedes Unternehmen stülpen lässt. Für jede Beratung schauen wir uns die individuelle Ausgangslage an.“

Zudem möchten die Gründer insbesondere durch eine Sprache punkten, die in der Wirtschaftswelt auf Gehör stößt. „Eines der Probleme, das wir identifizieren konnten, ist die Sprache. Es sind jene Phrasen, die meist mit Ideologien assoziiert werden. Wir sind der Überzeugung, dass wir die Sprache von ManagerInnen und EntscheidungsträgerInnen fließend sprechen müssen, um Erfolg beim Umweltschutz zu erzielen“, so Edtmayer.

Mit Daten gegen Greenwashing

Damit Firmen kein Greenwashing und Scheinmaßnahmen betreiben, setzt das Beratungsunternehmen auf einen datengetriebenen Ansatz, der sich an bestehenden Umweltstandards orientiert. Zum Einsatz kommt unter anderem auch ein CO2-Rechner. Entsprechend dem Greenhouse-Gas-Protocol erfasst dieser Daten, wie Heizkosten, Stromverbrauch oder den Fuhrpark des Unternehmens.

Technologisches Know-how möchte insbesondere Edtmayer einbringen, der über die DIAMIR Holding eine Menge Erfahrung in Sachen „Software Entwicklung“ mitbringt. “Digitale Lösungen schaffen Transparenz in Echtzeit. Sie ermöglichen Unternehmen, Effizienzpotenziale zu realisieren und Abläufe zu optimieren. Damit bieten sie eine Entscheidungsgrundlage für eine vorausschauende und ressourcenoptimierte Planung”, so der Mitgründer von retopia.

Ausbau des Teams und Zusammenarbeit mit Startups

Marktpotential sehen die Gründer jedenfalls genug und verweisen auf den steigenden Druck in „Nachhaltigkeit“ zu investieren. Dieser kommt für die Unternehmen nicht nur von den Kunden, sondern auch von Investoren, Aufsichtsräten sowie Bewerbern am Job-Markt.

Aktuell verfügt das Team über vier Mitarbeiter, das bis Ende des Jahres auf bis zu 15 Mitarbeiter anwachsen soll. Zudem konnte das junge Unternehmen bereits erste Kunden für sich gewinnen, die allerdings erst nach erfolgreichem Abschluss der Nachhaltigkeitsprojekte kommuniziert werden. Wie Jayasekara zum Abschluss erläutert, soll es künftig auch eine enge Zusammenarbeit mit Startups geben.


Disclaimer: Lorenz Edtmayer ist durch seine Beteiligungsgesellschaften zu 5,6095 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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