17.01.2022

Resports-Gründer Nußbaumer: „Greenwashing erkennen oft nicht einfach“

Die Textilbranche weiß, dass Kund:innen Nachhaltigkeit und Transparenz immer wichtiger wird. Dennoch arbeiten Konzerne mit irreführenden Kampagnen und betreiben Greenwashing. Resports-Gründer Gregor Nußbaumer möchte mit seinem Fashion-Startup anders agieren und hat Ratschläge parat, worauf man beim Kauf und potentiellen Partnern achten muss.
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Resports, Greenwashing, Textil, Sportbekleidung
(c) Resports . Gregor Nußbaumer, Gründer von Resports.

Gregor Nußbaumer gründete sein Startup Resports im August 2021. Er hat sich zum Ziel gesetzt, Sportkleidung zu verkaufen, die ausschließlich aus recycelten Materialien besteht. Die Herstellung erfolgt bei zertifizierten Herstellern in Europa. Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen spielen für den Gründer eine enorme Rolle, der weiß, dass Greenwashing ein großes Problem der Branche ist.

„Konzerne schmücken sich hierbei meist mit Marketingkampagnen. Man will den Kunden bewusst ein ‚gutes Gewissen‘ vermitteln, indem man Ware als nachhaltig oder recycelt anbietet. Was jedoch dahinter steckt und zu welchen Bedingungen die Produktion stattfindet, wird in den meisten Fällen nicht transparent dargestellt“, präzisiert Nußbaumer und hat Tipps parat, wie man sich gegen solche Täuschungsmanöver wappnen kann.

OEKO-TEX‘, ‚GOTS‘ oder ‚IVN-Best

„Greenwashing zu erkennen ist oftmals nicht so einfach und erfordert oft ein gewisses Maß an Recherche. Zum einen kann man durch Zertifikate wie ‚OEKO-TEX‘, ‚GOTS‘ oder ‚IVN-Best‘ sehen, ob es sich um echte Nachhaltigkeit handelt. Zum anderen kann man als Konsument auch darauf achten, wie transparent und detailliert Unternehmen Angaben zur Herstellung ihrer Produkte machen“, sagt er.

Für Textil-Unternehmer indes sei es zunächst wichtig, sich vorab über den möglichen Herstellungs-Partner zu informieren. Eine einfache Recherche im Netz reiche da nicht aus. Nußbaumer dazu: „Am besten ist, man macht sich vor Ort ein Bild, geht die verschiedenen Prozessketten durch, zieht eventuell einen Experten hinzu und trifft danach eine Entscheidung, ob man mit diesem Partner weiter arbeiten möchte oder nicht. Weiters ist es wesentlich, mögliche Kritikpunkte abzuarbeiten und neu zu bewerten, man sieht bei der Gründung oft Dinge durch die ‚rosarote Brille‘. Ein gewisses Maß an Reflektiertheit ist essentiell. Und das wichtigste ist, Ehrlichkeit gegenüber den Käufern.“

Resports-Gründer über die zwei Dimensionen der Herstellung

Der Gründer gesteht ein, dass manche Konzerne bemüht sind, den Erwartungen der Kundinnen und Kunden in Sachen Umweltschutz nachzukommen, dennoch überwiege die mediale Kritik noch deutlich über die Glaubhaftigkeit der vielen Konzepten von großen Sportmarken, die zur Nachhaltigkeit beitragen sollen. Zu klein seien die Dimensionen zur echten nachhaltigen Herstellung von Kleidung, gegenüber den Dimensionen der nicht nachhaltigen Prozesse. Vielmehr werde an dieser Stelle der Wert auf die Kommunikation der Projekte zu den Kund:innen gelegt.

Bei ihm steht, neben der Funktionalität und Qualität, die nachhaltige Produktion der Kleidung im Vordergrund, wie er betont. Ausschließlich recycelte Materialien, wie etwa altes Polyester oder gebrauchte PET-Flaschen, werden neu aufbereitet und für die Herstellung verwendet. Auch die Logistikprozesse möchte der Founder derart gestalten, dass das sein Startup vollkommen CO₂-neutral ist.

Das Lieferkettenproblem

Zur Idee von Resports kam es, als Nußbaumer sich beim Einkaufen neuer Laufbekleidung mehr mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigt hat. Ihm fiel auf, dass große Sportmarken tendenziell immer mehr Kleidung aus recycelten Materialien anbieten. Ebenfalls auffallend war, dass die Produktion dieser Marken alle im asiatischen Raum angesiedelt waren. Lange Lieferketten und die dort herrschenden Arbeitsbedingungen machten ihn bei seinem ausgeprägten Umweltgedanken skeptisch. Deswegen gründete er Resports Sportswear im Sommer 2021.

„Der klare Unterschied der ‚Big Player‘, die den Markt beherrschen, zu Resports ist sicherlich die zu produzierende Menge. Je kleiner die Kollektion ist, desto mehr Überblick hat man über den Herstellungsprozess. Einem Großkonzern ist es im Endeffekt gleich, wo produziert wird, solange die Kosten niedrig sind und man die Auftragsmenge abdecken kann“, weiß Nußbaumer. Und führt hierbei zwei Begriffe ins Feld, die mit der Bekleidungsbranche verwoben gehören, wie er sagt: „Sustainable fashion“ und „ethical fashion“.

„Sie gehören zusammen und sind eindeutig komplementär zueinander. Ohne das eine, gibt es auch das andere nicht“, sagt er. „Man kann nicht nachhaltig produzieren, ohne dabei Wert auf ethische Aspekte zu legen. Das würde sich in meinen Augen widersprechen. Existenzsichernde Löhne und gesunde Arbeitsbedingungen sind ebenso wichtig, wie die Bekämpfung des Klimawandels und umgekehrt.“

Resports mit Partner in Serbien und Portugal

Resports produziert selbst bei Partnern in Serbien und Portugal, beide mit GOTS bzw. IVN-Best zertifiziert. „Sie haben gute Nachhaltigkeits-Konzepte und Arbeitsbedingungen, die sehr auf mitteleuropäische Verhältnisse angepasst sind“, erklärt Nußbaumer, der auf der Suche nach einem Co-Founder und Kapital ist, um den geplanten Drop der ersten Kollektion realisieren zu können. Resports-Produkte sollten spätestens ab Mai 2022 im Onlineshop erhältlich sein. Auch eine Winterkollektion ist Ende 2022 geplant.

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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