17.03.2025
WORK-LIFE-BALANCE

Respire Academy: Profisportlerin startet mit Anti-Stress-Programm in den B2C-Markt

Die Respire Academy bietet ein ganzheitliches Programm, das Menschen stressresistenter machen soll. Hinter dem Konzept steckt Profigolferin Nadine Rass.
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Christoph Holzknecht und Nadine Rass, das Gründerduo der Respire Academy
Christoph Holzknecht und Nadine Rass | Foto: Lisa Medina-Walzl / visua-lisa.com

Schneller, besser, leistungsfähiger: Dass viele Menschen in unserer digitalisierten und leistungsorientierten Welt mit Stress zu kämpfen haben, ist kein Geheimnis. Die Respire Academy soll hier Erleichterung schaffen. Co-Founderin Nadine Rass war 25 Jahre lang als Golferin im Profisport und hat aus dieser Erfahrung heraus eine Resilienz-Coaching-Methode entwickelt. Gemeinsam mit Christoph Holzknecht bietet sie dieses Coaching sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen an. Ihr Konzept pitchen die beiden in der kommenden Folge der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“.

Stressmanagement in einer App

Respire setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der Wörter Resilience, Sports, Inspiration und Recovery zusammen – die Grundpfeiler des Stressmanagement-Programms. „Die Respire Academy ist unser digitales Mental-Health-Programm. Wir haben insgesamt über 165 Audio- und Video-Sessions vertont und verfilmt, damit man sie über die App in den Tag einbauen kann“, sagt Rass im Gespräch mit brutkasten. Zusätzlich zu den digitalen Inhalten bietet das Unternehmen auch Live-Events und Live-Calls an. Den ganzheitlichen Ansatz hat die Gründerin patentieren lassen.

Respire Academy für Endverbraucher:innen

Im B2B-Markt ist die Respire Academy bereits gut etabliert. Zu den Kund:innen zählen unter anderem das österreichische Bundesministerium für Digitalisierung, Microsoft und die Uniqua. In Zukunft soll der Fokus vermehrt auf dem Endverbrauchermarkt liegen.

„Wir haben in den letzten Jahren in den Unternehmen gesehen, dass die Teilnehmer die Inhalte super angenommen haben, aber viele Unternehmen wollen das Geld nicht investieren. Da wollten wir auch den Leuten am freien Markt die Chance geben, das Programm zu machen“, sagt Rass. Seit drei Monaten bietet ihre Firma das Programm auch Privatkund:innen an.

Kund:innen beteiligen sich an Crowdlending

Das Unternehmen haben Rass und Holzknecht vor 13 Jahren in Liechtenstein gegründet. „Wir hatten zu der Zeit unseren Golf-Trainingsstützpunkt in Liechtenstein, wir hatten nur unseren privaten Lebensmittelpunkt in Tirol“, erzählt Rass.

Seitdem sei das Unternehmen „fast zu 100 Prozent eigenfinanziert“ gewesen. Im vergangenen Jahr hat sich die Respire Academy via Crowdlending einen kleinen Kredit gesichert, um den B2C-Markt schneller erschließen zu können. „Die Geldgeber waren alle Bestandskunden aus dem Golfsegment, die über Jahre unsere Kunden waren. Wir haben mit einem Aufruf 90.000 Euro gehabt“, sagt Rass. Um den B2C-Bereich weiter voranzutreiben, ist das Gründungsteam nun in „2 Minuten 2 Millionen“ auf der Suche nach einem Investor.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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