04.02.2019

Research App: Facebook zahlt Usern 20 Dollar pro Monat für Totalüberwachung

Für die Nutzung seiner "Research App" bezahlt Facebook den Usern, darunter, wie das Magazin TechCrunch berichtet, auch Teenager, 20 US-Dollar pro Monat. Mit der App verstieß der Konzern gegen die Geschäftsbedingungen des App Stores - sie wurde von Apple abgedreht. Auf Android läuft sie weiter.
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Facebook Research app - 20 US-Dollar für Totalüberwachung
(c) fotolia.com - olyasolodenko

Wer denkt, der Facebook-Konzern würde über Facebook, Instagram, WhatsApp, Messenger und Co. bereits genügend Daten seiner NutzerInnen abgreifen, der irrt scheinbar. Klar doch: Alles ist halt zumindest auf legalem Wege dann doch nicht möglich. Etwa, die verschlüsselten Chat-Verläufe im Konzern-eigenen Messaging-Dienst WhatsApp mitzulesen (was technisch wohl ein kleineres Problem darstellen würde). Also muss man sich für das und ähnliches einfach die Zustimmung erkaufen. So passiert mit der sogenannten „Research App“. Das US-Magazin TechCrunch führte dazu eine umfassende Recherche durch.

+++ Facebook und die DSGVO – Wir haben eh gefragt… +++

„Research App“: Wenn Teenager ihre Daten verkaufen

20 US-Dollar pro Monat zahlte bzw. zahlt Facebook den UserInnen der „Research App“, die Apple inzwischen abgedreht hat (mehr dazu unten). Mit den Berechtigungen, die die NutzerInnen, darunter auch Teenager, erteilen, kann Facebook neben Unterhaltungen in Chat-Diensten auch verschickte Videos und Fotos, besuchte Websites und Daten aus Ortungs-Anwendungen mitverfolgen. Wer die „Research App“ nutzt, gibt also quasi seine Zustimmung zur Totalüberwachung. Die erwähnten Jugendlichen müssen dazu zwar formell die Zustimmung ihrer Eltern einholen – einen sicheren Kontrollmechanismus gibt es dabei aber nicht, wie TechCrunch berichtet. Es seien übrigens weniger als fünf Prozent der User minderjährig (gewesen), gab Facebook gegenüber dem US-Magazin an.

Gesetze eingehalten, Nutzungsbedingungen gebrochen

Lange währte das aus Datenschutz-Perspektive höchst fragwürdige Modell Facebooks zumindest auf Apples iOS nicht. Und das, obwohl es sich formell im legalen Rahmen bewegt – auf Android läuft die App nach wie vor. Denn zwar hielt Facebook die US-Gesetze ein, nicht aber die Nutzungsbedingungen des App Stores. Denn der Facebook-Konzern nutze für die App ein sogenanntes Enterprise-Zertifikat – ein Angebot Apples für Konzerne, Apps für die unternehmensinterne Nutzung ohne langwierige Qualitätsmanagement- und Freigabeschleifen freizuschalten. Bloß, dass sich die „Research App“ eben nicht nur an MitarbeiterInnen der Facebook Inc. richtete. Google machte übrigens mit seiner Screenwise App, die bei der Datensammlung nicht ganz soweit geht, wie das Facebook-Pendant, das selbe. Und wurde ebenfalls gesperrt.

Nimmt Tim Cook gar seinen eigenen Appell ernst?

Rein um den Verstoß gegen die App Store-Nutzungsbedingungen dürfte es Apple dann dennoch nicht gegangen sein. Denn die sehr ähnliche „Vorgänger-App“ Onavo, die Facebook bereits 2013 gekauft hatte, wurde im vergangenen Sommer nach öffentlicher Kritik für iOS gesperrt, obwohl es keinen analogen Verstoß gegen Nutzungsbedingungen gegeben hatte. Vielleicht nimmt Apple CEO Tim Cook seinen in letzter Zeit häufig geäußerten Appell tatsächlich im eigenen Konzern ernst. Der Chef der (noch?) Nummer Eins unter den Tech-Riesen hatte sich zuletzt mehrfach für eine US-Datenschutzregelung analog zur EU-DSGVO ausgesprochen.

⇒ Zum TechCrunch-Beitrag

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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