04.02.2019

Research App: Facebook zahlt Usern 20 Dollar pro Monat für Totalüberwachung

Für die Nutzung seiner "Research App" bezahlt Facebook den Usern, darunter, wie das Magazin TechCrunch berichtet, auch Teenager, 20 US-Dollar pro Monat. Mit der App verstieß der Konzern gegen die Geschäftsbedingungen des App Stores - sie wurde von Apple abgedreht. Auf Android läuft sie weiter.
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Facebook Research app - 20 US-Dollar für Totalüberwachung
(c) fotolia.com - olyasolodenko

Wer denkt, der Facebook-Konzern würde über Facebook, Instagram, WhatsApp, Messenger und Co. bereits genügend Daten seiner NutzerInnen abgreifen, der irrt scheinbar. Klar doch: Alles ist halt zumindest auf legalem Wege dann doch nicht möglich. Etwa, die verschlüsselten Chat-Verläufe im Konzern-eigenen Messaging-Dienst WhatsApp mitzulesen (was technisch wohl ein kleineres Problem darstellen würde). Also muss man sich für das und ähnliches einfach die Zustimmung erkaufen. So passiert mit der sogenannten „Research App“. Das US-Magazin TechCrunch führte dazu eine umfassende Recherche durch.

+++ Facebook und die DSGVO – Wir haben eh gefragt… +++

„Research App“: Wenn Teenager ihre Daten verkaufen

20 US-Dollar pro Monat zahlte bzw. zahlt Facebook den UserInnen der „Research App“, die Apple inzwischen abgedreht hat (mehr dazu unten). Mit den Berechtigungen, die die NutzerInnen, darunter auch Teenager, erteilen, kann Facebook neben Unterhaltungen in Chat-Diensten auch verschickte Videos und Fotos, besuchte Websites und Daten aus Ortungs-Anwendungen mitverfolgen. Wer die „Research App“ nutzt, gibt also quasi seine Zustimmung zur Totalüberwachung. Die erwähnten Jugendlichen müssen dazu zwar formell die Zustimmung ihrer Eltern einholen – einen sicheren Kontrollmechanismus gibt es dabei aber nicht, wie TechCrunch berichtet. Es seien übrigens weniger als fünf Prozent der User minderjährig (gewesen), gab Facebook gegenüber dem US-Magazin an.

Gesetze eingehalten, Nutzungsbedingungen gebrochen

Lange währte das aus Datenschutz-Perspektive höchst fragwürdige Modell Facebooks zumindest auf Apples iOS nicht. Und das, obwohl es sich formell im legalen Rahmen bewegt – auf Android läuft die App nach wie vor. Denn zwar hielt Facebook die US-Gesetze ein, nicht aber die Nutzungsbedingungen des App Stores. Denn der Facebook-Konzern nutze für die App ein sogenanntes Enterprise-Zertifikat – ein Angebot Apples für Konzerne, Apps für die unternehmensinterne Nutzung ohne langwierige Qualitätsmanagement- und Freigabeschleifen freizuschalten. Bloß, dass sich die „Research App“ eben nicht nur an MitarbeiterInnen der Facebook Inc. richtete. Google machte übrigens mit seiner Screenwise App, die bei der Datensammlung nicht ganz soweit geht, wie das Facebook-Pendant, das selbe. Und wurde ebenfalls gesperrt.

Nimmt Tim Cook gar seinen eigenen Appell ernst?

Rein um den Verstoß gegen die App Store-Nutzungsbedingungen dürfte es Apple dann dennoch nicht gegangen sein. Denn die sehr ähnliche „Vorgänger-App“ Onavo, die Facebook bereits 2013 gekauft hatte, wurde im vergangenen Sommer nach öffentlicher Kritik für iOS gesperrt, obwohl es keinen analogen Verstoß gegen Nutzungsbedingungen gegeben hatte. Vielleicht nimmt Apple CEO Tim Cook seinen in letzter Zeit häufig geäußerten Appell tatsächlich im eigenen Konzern ernst. Der Chef der (noch?) Nummer Eins unter den Tech-Riesen hatte sich zuletzt mehrfach für eine US-Datenschutzregelung analog zur EU-DSGVO ausgesprochen.

⇒ Zum TechCrunch-Beitrag

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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