21.04.2021

Österreichs Händler im Image-Check

Im ersten Retail Reputation Report von Handelsverband (HV) und dem Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) sichert sich Lebensmittelhändler Spar im Image-Ranking den ersten Platz.
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Reputation
©AdobeStock/dihard

Um herauszufinden, welcher Händler hierzulande die beste Reputation hat und auch in Corona-Zeiten den Spagat zwischen sozialer Verantwortung zur Eindämmung des Virus, den Anforderungen der Kunden und den ökonomischen Aspekten der Unternehmensführung meistert, haben HV und IMWF erstmals eine umfassende Studie entwickelt. Analysiert wurden die 51 umsatzstärksten Handelsunternehmen in Bezug auf die öffentliche Kommunikation in den fünf Dimensionen Nachhaltigkeit, Arbeitgeber, Service, Qualität und allgemeines Ansehen. In Summe hat man mehr als 42.000 Aussagen, die schriftlich online im Zeitraum zwischen 15. September 2020 und 15. März 2021 getätigt wurden, mit Hilfe künstlicher Intelligenz genau unter die Lupe genommen und mit einem Index-Wert versehen. Je höher dieser ausfällt, desto besser steht ein Unternehmen in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit da. Die anaylsierten Texte stammen aus journalistischen Nachrichtenmedien und deren Diskussionsforen ebenso wie aus sozialen Medien wie Twitter, Facebook und Instagram oder Blogs.

Spar ist Nummer eins im Gesamtranking

Als Sieger mit den Attributen besonders relevant, verantwortungsbewusst und nachhaltig, geht Lebensmittelhändler Spar hervor. Das Unternehmen mit Firmenzentrale in Salzburg erreicht 9,1 von 10 möglichen Punkten und ist der beste Performer in zwei von fünf Kategorien. Damit liegt der Marktführer im österreichischen Lebensmittelhandel vor dem Diskonter Penny (7,3) und den beiden Drogeriefachhändlern Bipa und dm drogerie markt mit jeweils 7,2 Punkten.

Sieger nach Branchen

Bipa und dm sichern sich zudem Rang eins im Drogeriefachhandel, Ikea liegt mit 6,7 Punkten im Möbelsektor vorn und bei den Baumärkten kann Lagerhaus (6,1) am stärksten überzeugen. Im Elektrohandel heißt der Sieger Mediamarkt (5,5), in der Kategorie Sport & Freizeit Gigasport (7,0), bei Fashion Kastner & Öhler (5,8) und bei Büchern- und Papierbedarf Morawa (4,8).

© HV/IMWF

Beratung und Service als Reputationstreiber, Nachhaltigkeit weniger bedeutend

Zwei Drittel der analysierten Handelsunternehmen verfügen über ein gutes bis exzellentes Ansehen sowie gute bis herausragende Reputation im Bereich Service. „Das unterstreicht die zentrale Bedeutung einer guten Servicierung und Beratung des Kunden im stationären Handel. Diese Kernkompetenz sichert den Geschäften auch einen entscheidenden Mehrwert gegenüber den Pure Online Playern“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Mit dem Thema Nachhaltigkeit können hingegen nur 25 Prozent der analysierten Händler ihr Image glaubhaft aufpolieren. „Reputation ist Wahrnehmung. Getreu dem Sprichwort ‚Tue Gutes und sprich darüber‘ müssen die Händler hier an den kommunikativen Stellschrauben drehen“, betont Studienautor, Kommunikationswissenschaftler und IMWF Österreich-Geschäftsleiter Axel Maireder.

Umgang mit Mitarbeitern als Imagebooster

In Sachen Arbeitgeber-Reputation wurden Themen wie Arbeitsplatzsicherheit, Gleichbehandlung, Familienfreundlichkeit, Karrierechancen und faire Entlohnung in der Öffentlichkeit am stärksten diskutiert.

„Digitalisierung, Individualisierung und der Fokus auf gute Lebensführung rücken das Image von Unternehmen zunehmend in das Zentrum von Konsumentscheidungen. Für Kunden wird immer wichtiger, wofür ein Unternehmen steht und eintritt. Im Recruiting spielt die Reputation eine ebenso entscheidende Rolle wie bei den Verkaufszahlen, wo sie für mehr als ein Drittel des Umsatzes sorgen kann. Diese Potenziale wollen wir für den heimischen Handel aufzeigen“, erklärt Rainer Will abschließend zu den Hintergründen der Studie. Gleichzeitig wolle man den Händlern unabhängig von ihrem Ranking ein Benchmark-Instrument zur Verfügung stellen, das sie bei der eigenen Weiterentwicklung unterstützen kann.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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