04.04.2025
INVESTMENT

REPS-Tirol: Ex-Ministerin Köstinger investiert in Tiroler Startup

REPS-Tirol verspricht, Verkehrsflächen mit einem eigens entwickelten System in Energiequellen zu verwandeln. Nun holte das Startup eine prominente Investorin an Bord.
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Elisabeth Köstinger steigt bei REPS-Tirol rund um Gründer und CEO Alfons Huber ein | (c) Paul Gruber / REPS-Tirol
Elisabeth Köstinger steigt bei REPS-Tirol rund um Gründer und CEO Alfons Huber ein | (c) Paul Gruber / REPS-Tirol

Das Konzept, bereits versiegelte Verkehrsflächen zur Energieerzeugung zu nutzen, ist nicht ganz neu. Konzepte wie eine Überdachung mit Photovoltaik-Modulen oder das Aufstellen kleiner Windkraft-Anlagen entlang von Straßen werden mancherorts bereits eingesetzt. Auch das Startup REPS-Tirol mit Sitz in Volders will „Verkehrsflächen zu Energiequellen machen“, verfolgt dabei aber einen eigens entwickelten, neuen Ansatz.

Energieerzeugung durch Überfahrt

Das Road Energy Production System (REPS) wird im Boden verbaut. Wenn Fahrzeuge drüberfahren, drücken sie damit Elemente hinunter, wodurch Strom erzeugt wird. Je schwerer das Fahrzeug, desto mehr Energie wird erzeugt. Es sei der „weltweit erste mechanische Energieumwandler, der auf einer permanentmagnetischen Lagerung basiert“, heißt es von REPS-Tirol. Installiert werden soll das System, das bei Überfahrt einer Bodenwelle ähnelt, überall dort, wo langsam gefahren wird, etwa an Ampeln, bei Mautstationen, an Zebrastreifen oder bei Aus- und Einfahrten. 16 Überfahrten über ein Zwölf-Meter-REPS-System, ausgerichtet für LKW, generieren laut Startup eine Kilowattstunde Energie.

REPS-Tirol holt Elisabeth Köstinger als Investorin

Fünf Jahre lang sei das System entwickelt worden, heißt es von REPS-Tirol. 2023 erfolgte die formelle Gründung. Noch ist das Produkt nicht am Markt. Doch das soll sich bald ändern. Denn nun holte sich REPS-Tirol mit der ehemaligen Landwirtschafts- und Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger eine prominente Investorin an Bord. Der investierte Betrag wurde nicht kommuniziert.

„Weiterer Schritt in Richtung Markteinführung und Skalierung der Technologie“

„Die Beteiligung von Elisabeth Köstinger an unserem Startup ist ein bedeutender Meilenstein für unser Unternehmen“, kommentiert Gründer und CEO Alfons Huber. „Ihr umfangreiches Netzwerk und ihre Expertise werden uns dabei unterstützen, unsere Technologie weiterzuentwickeln und international zu etablieren.“ Mit der Partnerschaft setze man einen weiteren Schritt in Richtung Markteinführung und Skalierung der Technologie, heißt es vom Unternehmen weiter. Und Köstinger meint: Elisabeth Köstinger ergänzt: „REPS-Tirol GmbH hat das Potenzial, die Art und Weise, wie wir Energie gewinnen, grundlegend zu verändern.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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