25.11.2025
ENERGIE

REPS: Tiroler Startup präsentiert Straßenkraftwerk am Hamburger Hafen

Eine zwölf Meter lange Anlage erzeugt Strom aus der Bewegungsenergie vorbeifahrender Fahrzeuge – ohne zusätzlichen Raumverbrauch.
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Alfons Huber (Gründer und CEO REPS) | (c) Patrick Lux

Im Hamburger Hafen hat das Tiroler Startup REPS am Montag sein Road Energy Production System (REPS) erstmals unter realen Verkehrsbedingungen vorgestellt. Auf dem Gelände des Hamburger Container Service (HCS) in Wilhelmsburg demonstrierte das Unternehmen eine zwölf Meter lange Anlage, die die Bewegungsenergie vorbeifahrender Fahrzeuge in Strom umwandelt – ohne den Verkehrsfluss zu beeinflussen, ohne zusätzliche Flächenversiegelung und ohne Emissionen.

Die Präsentation am Hamburger Hafen

Die Präsentation zog rund 150 Gäste aus Politik, Hafenwirtschaft, Energiewirtschaft und Industrie an. Unter den Teilnehmer:innen waren Vertreter:innen der Hamburg Port Authority, von HCS sowie internationale Kooperationspartner aus den Bereichen Logistik und Infrastruktur. Zudem ist auch die österreichische Staatssekretärin Elisabeth Zehetner angereist.

Justin Karnbach, Geschäftsführer HCS, Jens Meier, CEO der Hamburg Port Authority (HPA), Elisabeth Zehetner (österreichische Staatssekretärin für Energie Start-ups und Tourismus) und Alfons Huber (Gründer und CEO REPS) | (c) Patrick Lux

Bereits versiegelte Flächen werden als Energiequelle genutzt

Die Veranstaltung umfasste eine Live-Demonstration der laufenden Anlage, Leistungsdaten in Echtzeit und technische Erläuterungen durch REPS-Gründer Alfons Huber. „Der Hamburger Hafen ist ein Symbol für Bewegung und Fortschritt. Genau deshalb ist er der ideale Ort, um zu zeigen, dass es möglich ist, Straßen in nachhaltige Energiequellen zu verwandeln“, so Huber.

(c) Patrick Lux

Laut REPS zeigen interne Untersuchungen, dass eine großflächige Installation des Systems im Hamburger Hafen bis zu zehn Prozent des dortigen Energiebedarfs decken und eine vergleichbare Menge an verkehrsbedingten CO₂-Emissionen reduzieren könnte. Das Prinzip: bereits versiegelte Verkehrsflächen werden als Energiequelle genutzt – ohne zusätzlichen Raumverbrauch, dafür mit dem Potenzial für eine lokal produzierte, emissionsfreie Stromversorgung.

(c) Patrick Lux

Finanzierungsrunde von 1,3 Mio. Euro

Erst im September diesen Jahres gab das Unternehmen den Abschluss einer Finanzierungsrunde bekannt: REPS sicherte sich ein Seed-Investment in Höhe von 1,3 Millionen Euro, um die Serienproduktion vorzubereiten und die Internationalisierung zu starten (brutkasten berichtete). Bereits im April desselben Jahres präsentierte das Unternehmen die Beteiligung von Elisabeth Köstinger als Investorin (brutkasten berichtete).

Mit der Demonstration in Hamburg beginnt für REPS nun die nächste Phase. Das Unternehmen plant Produktionskapazitäten für die Serienfertigung ab 2026, bereitet weitere Installationen an stark frequentierten Standorten vor und arbeitet an seiner Internationalisierungsstrategie. Parallel dazu wird eine neue Finanzierungsrunde vorbereitet, um die Markteinführung und Skalierung zu unterstützen. Auch Gespräche mit bestehenden und neuen Partnern laufen bereits, um das System zeitnah in weitere Infrastrukturprojekte zu integrieren.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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