14.11.2022

Reportery: Startup erleichtert (bald verpflichtende) Nachhaltigkeitsberichte

Die "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) naht. Das Startup Reportery ermöglicht es jetzt schon kleinen und mittleren Unternehmen, ihre Geschäfts- und Nachhaltigkeitsdaten als interaktive Online-Berichte aufzubereiten.
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Repoertry, Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD
(c) Reportery - Eloy Barrantes, CEO von Reportery.

Viele Konzerne geben schon heute jährlich öffentlich Rechenschaft über ihre wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung ab. Freiwillig. Durch die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ müssen allein in der EU ab 2024 jedoch über 50.000 Unternehmen zentrale Nachhaltigkeitskennzahlen verpflichtend veröffentlichen. Neben globalen Konzernen sind bis 2026 auch KMUs, Verbände, NGOs und andere Organisationen davon betroffen. Hier möchte Reportery helfen.

Reportery als „Baukasten“

Das Wiener Startup ermöglicht es, Daten und Fakten digital als interaktive „Summary-Website“ einem breiten Publikum zur Verfügung zu stellen. Reportery sieht sich dabei als ein Web-Baukasten für digitale Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte.

So geht’s: Mit ein paar Klicks lassen sich animierte Kennzahlen, ein Vorwort, die Highlights des Geschäftsjahres oder auch ein CEO-Video hinzufügen. Tabellen oder vollständige Berichte können zudem als Downloads angehängt werden. Es ist außerdem auch möglich, die interaktiven „Reportings“ optisch an das jeweilige Unternehmen anzupassen. Der Dienst ist für Unternehmen aktuell kostenlos.

Fünf Millionen Euro Umsatz

Reportery ist ein Corporate-Startup der Wiener Reporting-Agentur nexxar, die seit 2003 für große Konzerne über 1.000 Online-Berichte realisiert hat, und im letzten Geschäftsjahr rund fünf Millionen Euro Umsatz erwirtschaften konnte.

Mit der SaaS-Lösung (Software-as-a-Service) will man nun auch die Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen ansprechen.

„Der Trend im Reporting geht ganz klar weg von Print-Bericht und PDF und hin zu digitalen Formaten“, erklärt CEO Eloy Barrantes. „Verstaubte Druckberichte waren gestern.“

Auch Universitäten und NGOs im Fokus von Reportery

Reportery möchte mit seinem Service auch NGOs, Universitäten und andere Organisationen ansprechen. Zu den ersten Kund:innen zählen beispielsweise die „HHL Leipzig Graduate School of Management“.

„Reportery hat uns den schnellen Einstieg im Bereich moderner, digitaler Kommunikation ermöglicht“, erklärt Stephan Stubner, Rektor der HHL. „Das Tool lässt uns einfach und automatisiert wichtige Daten und Fakten mit weiteren Informationen rund um die HHL an einem Ort bündeln und ansprechend aufbereiten.“

CRSD-Berichte als internes Steuerungselement

Barrantes indes erkennt in Reportings zunehmend auch einen wachsenden Wettbewerbsfaktor: „Durch proaktive Berichterstattung über wichtige Entwicklungen und Kennzahlen schaffen Unternehmen Transparenz für ihre Stakeholder“, sagt er. Nach Ansicht des Reportery-Gründers können Berichte aber mehr als das. Er sieht sie für Unternehmen als ein internes Steuerungselement: „Wenn man Zahlen zur Mitarbeiterzufriedenheit oder dem CO₂-Fußabdruck öffentlich macht, setzt man sich bewusst einem Rechenschaftsdruck aus. Das kann sehr produktiv sein.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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