17.11.2023

Repady: In ein paar Klicks zur Reparatur

Kleine Reparaturen im Haushalt erledigen lassen ohne viel Aufwand - das ist die Idee hinter Repady. Für den Endkunden gratis, verspricht die Plattform einfaches Matching mit passenden Dienstleistern. Heute geht die Reparatur-Plattform online.
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Die Repady-Gründer Thomas Bauer und Paul Klingelhuber (c) Repady | (c) ETAP - stock.adobe.com

Was tun, wenn der Wasserkocher plötzlich nicht mehr funktioniert? Ganz einfach: Eine Plattform gründen, auf der mobil und simpel ein passender Handwerker gefunden werden kann. So geschehen bei Thomas Bauer, Co-Founder der Plattform Repady, die heute startet.

Als er vor seinem kaputten Gerät gestanden ist, und online keine einfache Lösung für sein Problem gefunden hat, entschied er sich mit seinem Co-Gründer Paul Klingelhuber dazu, Repady zu gründen. Das Prinzip der Plattform ist einfach: Mittels Kategorien und Location werden einem die passenden Helfer für das eigene Problem vorgeschlagen. „Das Airbnb für Reparaturen”, wie Co-Gründer Thomas Bauer es nennt. Bereits bestehende Handwerks-Plattformen fokussieren sich auf größere Dienstleistungsarbeiten an den eigenen vier Wänden. Repady möchte hier für kleinere Reparaturen ein Pendant bieten.

Kleine Firmen unterstützen

Durch Bewertungen soll die Qualität der angebotenen Dienstleistungen sichergestellt werden. Jahresabos für Firmen, die Reparaturen anbieten wollen, generieren Umsatz. Die Preise sind hier nach Mitarbeiteranzahl gestaffelt. Eine kleine Änderungsschneiderei soll etwa neun Euro pro Monat zahlen. „Wir wollen dadurch kleine Firmen unterstützen“, so Bauer. Für Hilfesuchende, nicht-gewerbliche Reparierer und Tippgeber, sowie Vereine ist Repady kostenlos.

Finanziert wird das Unternehmen derzeit mit Eigenmitteln und Förderungen von tech2b. Thomas Bauer, der die Geschäftsführung und Sales übernimmt, sowie sein Partner Paul Klingelhuber, der als Entwickler tätig ist, wollen im nächsten Schritt eine externe Finanzierung aufstellen. So soll eine weitere Vermarktung und Skalierung möglich sein. Aktuell soll der Fokus auf Österreich bleiben, in weiterer Folge der DACH-Raum und ganz Europa.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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