24.05.2018

Renjer: Grazer will mit „Rentier-Chips“ Snack-Markt aufwirbeln

Startup-Portrait. Mit "Rentierchips" als einer gesunden Alternative zu herkömmlichen Sünden wie Chips, Schokolade und co. wollen die Gründer von Renjer den Snackmarkt umkrämpeln. Sie vertreiben getrocknetes Snackfleisch vom Rentier, Hirsch und Elch.
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Renjer: Das Gründer-Team
(c) Renjer: Das Gründer-Team

Wahrscheinlich hat jeder schon einmal im Supermarkt an der Kassa neben Schokoriegeln einen Snack der anderen Art entdeckt. Beef Jerky ist fein geschnittenes und getrocknetes Fleisch, das den kleinen Hunger zwischendurch bekämpfen soll. Üblicherweise ist diese aus den USA stammende Delikatesse aus Rindfleisch. Die drei Gründer von Renjer, Alex, Anton und Tim, lernten sich an der Uni Lund (Schweden) kennen. Dort kamen sie auf die Idee, diesen Snack unter anderem aus Rentier herzustellen und gründeten direkt in Schweden ihr Startup.

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Keine Tierhaltung unter fragwürdigen Bedingungen

Die Gründer betonen die Vorzüge ihres Jerkys gegenüber herkömmlichen Snacks: „Unser Fleisch kommt nur von Tieren aus artgerechte Lebensweise, enthält keine Antibiotika, ist klimafreundlich und signifikant gesünder als alle am Markt angebotenen Fleischsnacks“. So enthalte Renjer 77 Prozent Eiweiß und keinen Zucker. Da das Fleisch ausschließlich aus nachhaltiger Jagd stammt, wird das Produkt nicht nur als bessere Alternative zu herkömmlichen Snacks, sondern auch zu anderen Fleischsnacks vermarktet. Denn für Renjer werden keine Tiere in fragwürdigen Bedingungen gehalten. Als Zielgruppe kommen somit ernährungsbewusste Menschen in Frage, die für Trends offen sind und Wert auf artgerechte Haltung legen.

80 Prozent des Geschäfts im B2B-Bereich

Natürlich gab es wie bei jedem anderem Startup auch Probleme. Anfangs setzten die Gründer auf eine sehr hochwertige Verpackung, jedoch waren die Kosten hierfür und für die Logistik schlicht zu hoch. Auch die Zielgruppe war anfangs mit Delikatessenhändlern und Tourismus-Betrieben noch zu klein. Doch auch derzeit liegt das Kerngeschäft noch im B2B-Bereich, in dem man 80 Prozent der Umsätze generiert. Im eigenen Online-Shop gibt es einen direkten Vertriebskanal, wo Kunden unter anderem mit Bitcoin zahlen können. „Durch ‚hodeln‘ der Kryptos, mit denen Kunden im Webshop zahlten, haben wir ebenfalls ein wenig verdient“, erzählt Alex Kirchmaier, einer der Co-Founder aus Graz.

Der Weg aus der Krise

Nach einer umfänglichen Analyse der Startschwierigkeiten wagten sich die Gründer an ein Re-Branding: Zunächst wurde die Verpackung komplett neu entworfen. Durch Entrepreneurial Marketing wurden die Kosten möglichst gering gehalten. Und schließlich erhöhten gesponserte Posts auf Social Media und das Angebot ihrer Produkte auf Amazon die Reichweite des Produktes. In Deutschland gibt es bereits eine Kooperation mit EDEKA und OTTO Gourmet. Bis auf einen kleinen Kredit bei einer lokalen Organisation ist das Unternehmen nach Angaben der Gründer komplett selbst finanziert.

Zukunftsvisionen: Renjer rund um den Globus

Allein aufgrund seines Wachstums ist der Markt der Fleischsnacks durchaus interessant: 40 Prozent p.a.  und für die kommende Zeit wird ein noch stärkeres Wachstum prognostiziert. Um sich einen Anteil an diesem Wachstum zu sichern, soll es bald eine breiteres Produktangabot bei Renjer geben, zum Beispiel auch vegetarische Snacks. Erklärtes Ziel ist es, in naher Zukunft die Produktion und den Umsatz so weit zu erhöhen, dass die Gründer davon leben können. Mittelfristig soll Renjer zu einer verbreiteten Snackalternative werden, sodass Rund um den Globus Konsumenten in den Genuss der „Rentierchips“ kommen können. Bislang konzentriert sich Renjer jedoch überwiegend auf den skandinavischen Markt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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