31.01.2019

Grazer Reeloq siegt mit Gadget-Sicherungs-Gadget bei Gründungsgarage

Im Finale der elften Auflage der Gründungsgarage von Uni Graz und TU Graz pitchten sieben Studierendenteams um ein umfassendes Startup-Support-Paket. Den Sieg holte sich das Grazer Projekt Reeloq mit einem Outdoor-Gadget zur Sicherung von Equipment wie Smartphones und Kameras.
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Gründungsgarage: Reloq setzt sich durch
©christofhütterphotography v.l.n.r. Martin Mader (Löwenherz Fitness), Matthias Ruhri (Up to Eleven), Sieger Lukas Watzinger (Reeloq), Jörg Kahlbacher (Aula X space)
kooperation

Timeular, Studo, Venuzle, Tellers oder Teamazing – das sind einige der vielen (meist steirischen) Startups, die in ihrer Frühphase bei der Gründungsgarage aufschlugen. Das Format vom Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship der Universität Graz und dem Institut für Unternehmungsführung und Organisation der TU Graz ging diesen Mittwoch mit seiner elften Auflage ins große Finale. Aus sieben Studierendenteams setzte sich im Pitch Reeloq aus Graz durch.

Video-Talk vom Finale der Gründungsgarage

Live mit Bernhard Weber und Matthias Ruhri über die Gründungsgarage 2019, sowie dem Sieger Lukas Watzinger von reeloq.at

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 30. Januar 2019

Reeloq holt sich mit Gadget-Sicherungs-Gadget Pitch-Sieg

Das Startup hat ein Gadget entwickelt, mit dem Gegenstände wie Kameras oder Smartphones gesichert werden können. Die Funktionsweise – der Patentantrag ist gerade in Bearbeitung – erinnert dabei an einen Ski-Pass-Halter. Adressieren will man damit Outdoor-SportlerInnen und das Militär. Für den Pitch bei der Gründungsgarage gab es bei der anschließenden Prämierung Sachpreise im Wert von mehr als 6000 Euro. Darunter waren ein Legal Advisory-Paket der Kanzlei Likar Rechtsanwälte, ein Trainings-Paket von Löwenherz Fitness Company, Beratungsleistungen von Deloitte, Wildcard-Tickets für die Entrepreneurship Avenue und sechs Monate Co-Working im AULA x space.

Gründungsgarage: Academic Startup Accelerator

Die Gründungsgarage versteht sich als Academic Startup Accelerator. Sie begleitet Studierende mit realen Gründungsideen ein Semester lang und entwickelt die jeweiligen Geschäftsmodelle weiter. Teilnehmen können Studierende aller Studienrichtungen und Hochschulen. Dabei werden sie von erfahrenen MentorInnen aus der Praxis begleitet und unterstützt. Sie können die unterschiedlichen Kernkompetenzen und Erfahrungen der jeweiligen MentorInnen für sich nutzen und in individuellen Beratungsgesprächen davon profitieren.

50.000 Euro Leistungen pro Semester

Innerhalb eines Semesters werden so Beratungsleistungen im Wert von ca. 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Seit dem Start 2013 wurden mehr als 70 Teams in der Gründungsgarage begleitet, wobei über 30 Unternehmen gegründet wurden oder sich aktuell in Gründung befinden. Die daraus resultierende Gründungsquote von rund 25 Prozent kann sich im nationalen und internationalen Vergleich sehen lassen.

Bis 12. März können Studierendenteams sich noch für die zwölfte Auflage der Gründungsgarage bewerben. ⇒ Mehr Informationen

⇒ Zur Page des Sieger-Startups

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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