15.04.2024
STEUERAUSGLEICH

RelaxTax: Steuerausgleich mit Schmäh

Das Wiener Tax-Tech-Startup RelaxTax bietet unkompliziert Hilfe beim Steuerausgleich zum Fixpreis.
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Das Gründerduo Dominik Sprenger und Chris Eberl mit CMO Manuel Huisbauer (v.r.) (c) RelaxTax
Das Gründerduo Dominik Sprenger und Chris Eberl mit CMO Manuel Huisbauer (v.r.) (c) RelaxTax

Steuern sind für viele Menschen ein leidiges Thema. Sie beanspruchen jedes Jahr auf neue Zeit und irgendwas macht man sowieso immer falsch. Daher eine:n Steuerberater:in arrangieren. Doch das ist auch nicht gerade ein billiges Unterfangen und lohnt sich auch nicht zwingend. An dieser Stelle setzen Online-Steuerplattformen an. Sie sind eine einfache und günstigere Alternative als Steuerberater:innen. Das Wiener Startup RelaxTax bietet dabei aber noch einen zusätzlichen Fun-Faktor, der die Steuerangelegenheiten etwas spaßiger gestaltet.

In der App bekommen und Kund:innen sogenannte Steuerbuddies an die Seite gestellt. Diese stehen den Nutzer:innen mit Rat und Tat beim Steuerausgleich zur Seite. Die Namen: Karl Heinz, Maria, Gernot und Margarete.

Die Tax Buddies sind eine satirische Anlehnung an ehemalige Staatsbedienstete und sind nicht repräsentativ für alle in Österreich lebenden Menschen. RelaxTax versucht so humorvoll das Kulturgut des „Österreichischen Schmähs“ weiterleben zu lassen.

RelaxTax auf ihrer Website

Marktlücke in Österreich definiert

RelaxTax wurde 2020 von Dominik Sprenger und Chris Eberl gegründet. Die Idee dafür entstand, weil Eberl im Jahr 2019 von Österreich nach Amerika gezogen ist und auf einmal mit einem neuen Steuersystem konfrontiert war. Dort wurde ihm von einer Steuerapp erzählt, die die Steuererklärung total einfach und schnell am Handy machen sollte.

„Chris Eberl hat mir von dieser App in den USA erzählt und ich fand das eine coole Sache. Dann habe ich ein bisschen recherchiert und bin drauf gekommen, dass es auch in Deutschland solche Apps gibt und ein Unternehmen sogar ein Unicorn ist“, sagt Co-Founder Dominik Sprenger zum brutkasten.

Die beiden Gründer sind ein Paar, was sich für dieses Projekt gut ergänzte. Sprenger, 15 Jahre im Steuerbereich tätig, kümmerte sich um den Inhalt sowie die rechtlichen Schritte für die österreichische Steuerapp. Chris Eberl hatte sich der technischen Umsetzung der Idee gewidmet. Mit Corona hatten die beiden dann Zeit, um sich dem Projekt mehr anzunehmen und gingen dann im Jahr 2021 live.

RelaxTax bietet flexibles Arbeiten

Die Zwei haben ihr Unternehmen bis zum jetzigen Zeitpunkt gebootsrapped und sind nach eigenen Angaben organisch gewachsen. Grundlage dafür sei die Zufriedenheit der Kund:innen. Nach Angaben von Co-Founder Sprenger kämen 80 Prozent der Erstnutzer:innen von RelaxTax im darauffolgenden Jahr wieder.

Das Wiener Startup verbuchte für das vergangene Geschäftsjahr 4.500 Nutzer:innen. Dabei gibt es ein Standardpricing. Dieses zielt auf Privatkund:innen ab und liegt bei 36 Euro. Diese sind aber im Folgejahr auch wieder von Steuer abziehbar. „Bei uns bekommen alle denselben Service zum selben Preis“, sagt Sprenger. „Das ist uns extrem wichtig, weil beim Thema Steuern sitzen wir alle im selben Boot. Wir wollen außerdem dafür sorgen, dass sich generell mehr Menschen mit ihren eigenen Steuern befassen.“

Auch für die Mitarbeiter:innen bietet RelaxTax Vorteile. „Wir haben zwei Damen im Team, die in Karenz beziehungsweise im Berufswiedereinstieg mit Kinderbetreuung sind. Die brauchen Flexibilität und gleichzeitig ein regelmäßiges Einkommen. Das passt gut in unser Arbeitskonzept und daher freut es mich, dass wir mit unserem Unternehmen gegen ein gesellschaftliches Problem vorzugehen“, sagt Sprenger.

Potenzial bei nebenberuflich Selbstständigen

In Österreich sieht er noch ein großes Potenzial, was er noch abschöpfen will. Darum hat RelaxTax seit diesem Monat mit Manuel Huisbauer einen Marketingexperten an Bord geholt. Mit ihm zusammen wollen sie nun die Bekanntheit von RelaxTax weiter steigern. Dabei hat Sprenger einen neuen Kundenstamm ins Auge genommen.

„Wir sehen einen klaren Trend, dass Arbeitnehmer:innen sich vermehrt nebenberuflich etwas aufbauen. Dieser Schritt in die Selbständigkeit konfrontiert sie allerdings mit viel mehr steuerlichen Normen. Eigentlich mit allem, was ein großes Unternehmen auch hat. Hier wollen wir uns weiter spezialisieren und eine Lösung schaffen, welche zu einem Fixpreis kalkulierbar und planbar ist“, so Sprenger zum brutkasten.

Dieser Schritt soll nach seinen Angaben bereits im ersten Quartal 2025 gegangen werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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