19.02.2019

Relaunch: Open-Data-Portal data.gv.at erscheint im neuen Design

Das zentrale Open-Data-Portal der österreichischen Verwaltung wurde einem Relaunch unterzogen. Mittlerweile sind rund 20.700 nicht-personenbezogene Datensätze abrufbar. Die Daten kommen laut Digitalisierungsministerium bereits bei 450 Apps und Internet-Services zur Anwendung.
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Open Data
(c) open.gv.at

Detaillierte Informationen zu denkmalgeschützten Objekten, Wetterdaten, Wasserqualitäten, Baumbeständen, aber auch zu Wahlergebnissen – all das umfassen die Open Goverment Data (OGD) der österreichischen Verwaltung. Zu den Daten zählen Informationen, die weder personenbezogen, noch infrastrukturkritsch sind. Bürger aber auch Unternehmen können auf diese Datensätze zentral über das Einstiegsportal data.gv.at zugreifen. Das Portal besteht seit dem Jahr 2012 und wird vom Bundesrechenzentrum betrieben. Wie das Digitalisierungsministerium gestern mitteilte, erfolgte nun ein umfassender Relaunch von data.gv.at.

+++ brutkasten Meetup #OpenData: “Daten dürfen nicht im Silo lagern” +++

Neue Suchfunktion

Das Herzstück des Relaunches umfasst eine neue Suchfunktion, die den Nutzern mit einer „Themensuche“ einen besseren Überblick über die Datensätze verschaffen soll. Die Themen reichen von „Bildung“ und „Finanzen“ über „Gesundheit“, „Kunst“ und „Sport“ bis hin zu „Verkehr“ oder „Wirtschaft“.

Open Data
(c) data.gv.at

Zudem soll eine Dreiteilung in die Bereiche „Daten“, „Dokumente“ und „Anwendungen“ den Zugriff für unterschiedliche Zielgruppen einfacher machen. So können sich beispielsweise Bürger aus dem Bereich „Anwendungen“ fertige Apps herunterladen, um Daten auf dem Smartphone oder PC zu nutzen. Darüber hinaus werden laut dem Ministerium nun auch alle Daten von opendataportal.at, dem Schwesterndatenportal für Wirtschaft, Kultur, NGO/NPO, Forschung und Zivilgesellschaft, bei der Suche berücksichtigt.

Schnittstelle zum europäischen Datenportal

Zudem stellt data.gv.at eine Schnittstelle zum europäischen Datenportal www.europeandataportal.eu bereit, so dass alle offenen Daten auch auf globaler Ebene nutzbar sind. Dies soll laut Ministerium Entwickler aus ganz Europa zu kreativen Ideen und neuen Anwendungen inspirieren. Die Anwendungen können über data.gv.at gemeldet werden und stehen anschließend in einem Verzeichnis zur Verfügung.

Wie das Ministerium erläutert, seien bereits hunderte Anwendungen entstanden. Zu ihnen zählen beispielsweise: Eine Web-Anwendung für die Seestadt Aspern, die auf Basis der basemap.at-Daten sämtliche Infrastruktureinrichtungen, Geschäfte und Unternehmen des „Grätzls“ ersichtlich macht. Oder eine Smartphone-App für Gleitschirmflieger, die basierend auf Open Data alle Luftfahrthindernisse in Tirol, wie Seilbahnen oder Stromleitungen, in Echtzeit während des Fluges darstellt

450 Apps arbeiten mit Daten von data.gv.at

Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck weist im Zuge des Relaunches auf die Bedeutung von Open Government Data auch für die Wirtschaft hin: „Daten sind das Öl der Zukunft. Auf data.gv.at gibt es aktuell über 20.700 Datensätze. Bereits 450 Apps und Internet-Services nutzen die Daten auf data.gv.at, und stellen den Bürgerinnen und Bürgern weitere Serviceleistungen zur Verfügung.“


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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