17.07.2024
ENERGIEWENDE

Reisenbauer Solutions: Wie ein Vater-Sohn Gründerduo ein Energy-Startup aufbaute

Das familiengeführte Startup, Reisenbauer Solutions, spezialisiert sich auf Softwarelösungen für Lade- und Energiemanagement. Der Fokus liegt darauf, Unternehmen und Energiegemeinschaften dabei zu helfen, ihre Energieflüsse effizient zu verwalten.
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Auf dem Bild ist das Portrait eines jungen Mannes zu sehehn, der einen hellgrauen Anzug trägt und vor einem violetten Hintergrund steht.
Gründer und CTO Stefan Reisenbauer I (c) brutkasten / fabian krausböck

“Erst einmal klein anfangen“, dachten sich die Reisenbauers, als Vater und Sohn das Software-Unternehmen Reisenbauer Solutions 2020 gründeten. Laut eigenen Angaben hatten sie zu Beginn erstmal relativ wenig Erwartungen. “Aber schon im ersten Jahr hatten wir dann Mitarbeiter und ein Büro”, so Stefan Reisenbauer, im Gespräch mit brutkasten. Wir treffen den Gründer und CTO des Unternehmens im brutkasten Studio.

Durch einen ehemaligen Kunden – das Burgenländische Unternehmen Radel und Hahn – erfolgte die erste Kapitalbeteiligung für Reisenbauer Solutions bereits im Gründungsjahr. Seither ging’s für das Startup über verschiedenste Entwicklungsschritte weiter nach vorne. Inzwischen hat das Unternehmen laut eigenen Angaben 14 Mitarbeiter. Auch Kunden in unterschiedlichsten Industriezweigen und ein stetig erweitertes Angebot, das von Lade- und Energiemanagement über Energiemonitoring bis hin zu Beratungstätigkeiten reicht. 

Reisenbauer Solutions gewachsen durch Kundenanfragen

“Wir haben eine Engineering-Software entwickelt. Mit dieser kann man ohne Programmierer zu sein, Anlagen programmieren, automatisieren und visualisieren”, beschreibt Gründer Stefan Reisenbauer den anfänglichen Geschäftsbereich von Reisenbauer Solutions. Über die eigens entwickelte Software, zu Anwendungen im E-Mobilitätsbereich sei das Unternehmen, bald schon durch Kundenanfragen zum Energiemanagement gekommen.

Reisenbauer Solutions arbeitet unter anderem daran in Gebäuden die Energieflüsse, dazu gehören sowohl Energieverbrauch als auch Energieerzeugung, zu analysieren und zu steuern. Das Angebot verbindet also Energiemonitoring mit Energiemanagement. Dabei liefert es für beide Anwendungsbereiche die passende Software-Lösung. Damit soll es möglich sein, Ressourcen effizient einzusetzen und gleichzeitig sowohl die Umwelt als auch den Geldbeutel zu schonen.

Stefan Reisenbauer im Gespräch mit brutkasten I (c) brutkasten / Fabian Krausböck

Profitabel und ausgezeichnet

Dass diese Lösungen finanziell nicht nur für die Kunden, sondern auch für das Unternehmen rentabel sind, berichtet Stefan Reisenbauer im Gespräch mit brutkasten. So war Reisenbauer Solutions bereits in den ersten zwei Jahren des Bestehens profitabel. Als es im dritten Jahr darum ging, weitere Software-Lösungen zu entwickeln, war das Vater-Sohn Gründerduo froh über ein sechsstelliges Investment der Salzburg AG. „Dieses Kapital war notwendig, um die Produktentwicklungen abzuschließen und das Wachstum weiter voranzutreiben“, so Stefan Reisenbauer, der auch anmerkt, bereits ein Jahr später wieder im profitablen Bereich agieren zu können. 

Nicht nur finanziell können die Gründer Erfolge verbuchen. Ihre Lösungen sind auch bereits mehrfach ausgezeichnet worden. Beim 4GAMECHANGERS Festival wurde Reisenbauer Solutions der Staatspreis Digitalisierung in der Kategorie „Interaktion und Konnektivität“ verliehen. Das Projekt energyOS, bei dem es insbesondere um Energiemanagement -und monitoring geht, erhielt den Digital Impuls Award 2024. Auch den OVE-Digitalisierungspreis für Energiegemeinschaften kann das Wiener Startup für sich verbuchen.

Die nächsten Schritte

Vorerst sind keine weiteren Fianzierungsrunden geplant, erzählt Stefan Reisenbauer, der betont, dass der finanzielle Fokus derzeit darauf liege, dieses Jahr profitabel abzuschließen und sich dann auf Wachstum zu konzentrieren, für das weiteres Kapital benötigt wird.

Die künftigen Schritte des Startups will der Gründer in Richtung Expansion und Weiterentwicklung der eigenen Anwendungen gehen. “Die Vision ist auf jeden Fall, dass wir im DACH-Raum skalieren und dort den Unternehmen helfen, auf ihrem Weg zur Energieoptimierung, Energievernetzung, Energiesteuerung“, so Reisenbauer. Außerdem seien Forschungsprojekte im Bereich Smart Grid geplant, die gemeinsam mit Netzbetreibern durchgeführt werden sollen.  


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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