17.11.2015

Reise-App Journi wächst mit über 500 Prozent

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Journi lässt Freunde und Familie in Echtzeit an Reisen teilhaben.

Die Reiseblog-App „Journi“ ist offensichtlich ein Fan von schönen runden Zahlen. Die App verbucht in 50 Wochen 50.000 neue User. Und ab sofort steht sie auch Android-Usern zur Verfügung. Das monatliche Wachstum im Vorjahr wurde um 500% gesteigert.

Das Wiener-Reiseblog Startup Journi bietet sein sein Service nun auch für Android-User an. Bisher war die App nur iOS Anwendern vorbehalten, davon gibt es aber bereits 50.000. Die App reduziert den Aufwand des Reisenden auf das Aufnehmen von Fotos und Eintragen von Notizen.

Daraus und aus den GPS- und Zeit Daten erstellt die App automatisch einen Reiseblog mit Landkarte. Einzigartig bei Journi, können Anwender Reisen auch über mehrere Accounts gemeinsam dokumentieren. „Das macht die App vor allem für Pärchen und Gruppen attraktiv“, erklärt Bianca Busetti Gründerin und Designerin von Journi.

Die mühsame Standardemail mit den Tipps der letzten Reise, für den Freund der bald dorthin pilgert ist somit obsolet.

App funktioniert offline

Die App funktioniert 100% offline. Sobald Internet verfügbar ist werden die Inhalte gesichert und Freunde und Familie können somit automatisch am Laufenden gehalten werden. Ohne selbst etwas dafür tun zu müssen: sich erinnern, dass man der Mama sagt, dass alles in Ordnung ist oder Ähnliches…

Vergangene Reisen können jederzeit wieder entdeckt und geteilt werden. „Die mühsame Standardemail mit den Tipps einer Reise, für den Freund der bald hinfährt ist somit obsolet“, heißt es beim Unternehmen. Wer das Tagebuch einsehen kann ist individuell einstellbar.

Android auch ohne Finanzierung

„Der Schritt zu Android, war sehr wichtig, da Android User bisher zum Zusehen über’s Web verdammt waren. Nun erreichen wir etwa 90% des Smartphone Marktes.“ sagt Christian Papauschek, einer der drei Gründer und CTO von Journi.

Die Ausweitung auf Android konnte das Startup ohne Investitionen von Business-Angels oder Venture Capital Fonds durchführen. Die drei Gründer hatten sich im vergangenen Herbst dazu entschlossen, sich mit anderen Projekten und Jobs zu finanzieren und so die Weiterentwicklung sicherzustellen.

Zukunftspläne

In einer nächsten Version der App soll es möglich werden nach Reisen zu suchen und GPS- und Zeitdaten selbst zu setzen oder zu ändern. Erinnerungsfunktion, Import von neuen Fotos oder Notizen die außerhalb der App gemacht wurden und Synchronisation mit iCloud und Dropbox sollen möglich werden.

Schritt für Schritt soll dieser Service in einer Prämiumvariante für 39,99 € pro Jahr oder 4 € im Monat angeboten werden. Der genaue Zeitpunkt der Einführung der neuen Funktionen ist noch nicht bekannt. „Wir entwickelten auch einen ersten Prototyp für den printfähigen Export der Reisetagebücher“, erzählt Andreas Röttl. „Es gab erste Verhandlungen mit dem Fotoriesen CEWE, die unsere App sehr pfiffig finden,“ schmunzelt Bianca Busetti.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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