07.07.2020

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

Der Nationalrat hat die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Hier können Fintech-Startups aus Österreich ihre Ideen weiter entwickeln.
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Sandbox
(c) Adobe Stock / PhotographyByMK

Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums. Das Gesetz tritt laut offiziellem Gesetztestext am 1. September 2020 in Kraft.

Laut Finanzminister Gernot Blümel will man dadurch zum „wirtschaftlichen Comeback Österreichs“ beitragen: „Diese Maßnahme kann darüber entscheiden, ob sich ein Start-Up in Wien oder in Berlin niederlässt und ist daher eine nachhaltige Investition in den Innovationsstandort Österreich“, sagt er.

Was ist eine Regulatory Sandbox und wofür wird sie gebraucht?

Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen. Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.

+++Fintechs und Finance+++

Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen. „Hier braucht es gemeinsame Freiräume, um neue Wege zu gehen ohne die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gefährden“, so der Finanzminister.

Die Bedingungen für die Teilnahme an der Rehulatory Sandbox

Bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde soll eine Regulatory Sandbox eingerichtet werden. In Entwicklung befindliche, innovative Geschäftsmodelle können unter Rechtsbelehrung erprobt werden. Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Das Geschäftsmodell soll „einen erhöhten Innovationswert aufweisen“ und „im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen“. Weiters muss Testreife vorliegen und die Marktreife kann durch Teilnahme an der Sandbox beschleunigt werden. Die Teilnahme ist entsprechend den Erfordernissen des Sandboxgeschäftsmodells auf höchstens zwei Jahre zu befristen, heißt es im Gesetzestext (detaillierte Anforderungen für die Aufnahme: siehe unten).

Ehrenamtlicher Beirat im Finanzministerium

Der beim BMF einzurichtende „Regulatory Sandbox Beirat“ hat hinsichtlich der Beurteilung dieser Voraussetzungen gegenüber der FMA eine Stellungnahme abzugeben. Nach einer Zulassung in die Sandbox können für das Geschäftsmodell erforderliche Konzessionen mit Unterstützung der FMA auch gesondert beantragt werden.

Die Mitglieder des Beirats sind laut Gesetzestext:

1. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender,
2. ein Vertreter des Bundeskanzleramtes,
3. ein Vertreter der FMA,
4. ein Vertreter der OeNB sowie
5. bis zu sechs weitere vom Bundesminister für Finanzen zu ernennende Mitglieder, die aufgrund
beruflicher Erfahrungen oder sonstiger einschlägiger Fachkenntnisse geeignet sind, zur
sachverständigen Prüfung einen Beitrag zu leisten.

„Die Mitglieder des Beirats üben ihre Funktion ehrenamtlich aus“, heißt es weiter: „[…] Alle Personen, die mit einer Stellungnahme befasst sind, sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekanntgewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.“

Die Finanzierung der Regulatory Sandbox

Die Regulatory Sandbox wird durch den Bund mit einem Beitrag in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr zweckgebunden finanziert, welcher im geltenden BFRG bzw. in den geltenden Budgetansätzen des Ressorts seine Bedeckung findet. Die FMA hat diesen Betrag für die sich aus dem Betrieb der Sandbox ergebenden Aufwände zu verwenden.


Gesetzestext: Die Bedingungen für die Aufnahme in die Regulatory Sandbox im Wortlaut

1. Für das Sandboxgeschäftsmodell des Antragstellers, welches auf Informations- und Kommunikationstechnologie basiert,
a) ist eine Beurteilung als konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtige Tätigkeit nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze oder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zumindest denkmöglich oder
b) wurde dem Antragsteller bereits eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze erteilt, wobei dieser auch gemeinsam mit nicht nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtigen Unternehmen einen Antrag stellen kann;

2. die Ausführung des Sandboxgeschäftsmodells
a) erfordert eine aufsichtsrechtliche Beurteilung der FMA nach den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetzen und
b) ist nicht der ausschließlichen Beurteilung der Europäischen Zentralbank, des Einheitlichen Abwicklungsausschusses oder einer europäischen Aufsichtsbehörde gemäß § 21a Abs. 1 Z 1 bis 4 dieses Bundesgesetzes vorbehalten und
c) liegt insbesondere auf Grund erhöhten Innovationswerts im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz und
d) lässt keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes erwarten;

3. für die Umsetzung des Sandboxgeschäftsmodells bestehen keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse (Testreife), mit Ausnahme der in der Sandbox abzuklärenden rechtlichen Voraussetzungen aus den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten und jeweils anwendbaren Bundesgesetzen;

4. es ist zu erwarten, dass die Marktreife des Sandboxgeschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt wird;

5. es ist zu erwarten, dass offene aufsichtsrechtliche Fragen im Rahmen der Sandbox abgeklärt werden können.


==> zum Gesetzestext und zu den Erläuterungen

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Ein Elektrobus der Belgrader Verkehrsbetriebe lädt an einer Schnellladestation von Siemens. | (c) Alexandra Polic

Belgrad steht. Auto an Auto schiebt sich durch die Stadt, dazwischen fahren Busse, die ihr erstes Leben woanders verbracht haben: in Deutschland oder in Österreich zum Beispiel. Manche tragen noch die alten Aufkleber. „Notausstieg” steht da auf Deutsch auf einem Fenster, mitten in Serbiens Hauptstadt.

Es verwundert also wenig, dass einem in neun Tagen in Serbien nur eine einzige Haltestelle mit E-Bussen auffällt. Immerhin gab es die zu Lebzeiten der nun serbischen Busse in deutschsprachigen Ländern kaum. Aufhalten lassen sich ausländische Firmen dadurch nicht. In Belgrad verkauft etwa der chinesische Konzern BYD Elektroautos. Nur: Auf der Straße sieht man kaum welche. Trotzdem sollen ausgerechnet hier, in einem Land mit fossilem Antrieb, neue Wasserstoffprojekte entstehen, gefördert aus europäischen Ländern, zum Teil sogar aus Mitteln der EU. Woran liegt das?

Europas große Wette auf grünen Wasserstoff

Zum einen drängen die Ziele: Bis 2030 will die EU zehn Millionen Tonnen grünen Wasserstoff selbst produzieren und ebenso viel importieren. So steht es im REPowerEU-Plan. Es ist eines der ambitioniertesten industriepolitischen Vorhaben der Union und ein zentrales Werkzeug, um im Wettbewerb mit den USA und China zu bestehen. Der Draghi-Report 2024 nennt hohe Energiekosten und Importabhängigkeit als Hauptgrund, warum Europas Industrie zurückfällt. Seine Forderung: dekarbonisieren.

Grüner Wasserstoff kann dabei helfen. Er funktioniert dort, wo direkte Elektrifizierung an Grenzen stößt, etwa in Stahl, Chemie, Schifffahrt und Schwerlastverkehr, und ersetzt fossile Importe. Er ist Klima-, Industrie- und Souveränitätspolitik in einem. Hergestellt wird er in Elektrolyseuren: Anlagen, die Wasser mithilfe von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff spalten. Grün ist er nur, wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne oder Wasserkraft stammt.

Aber der Hochlauf stockt. Die Produktion ist teuer, die Infrastruktur fehlt. 2024 waren in der EU laut European Hydrogen Markets Monitoring Report 308 Megawatt Elektrolysekapazität installiert. Vorgesehen waren 6.000. Bis 2030, so sieht es die EU-Wasserstoffstrategie vor, sollen es 40.000 werden.

Serbien: Ein Kandidat ohne Plan

Während Spanien als Vorreiter gilt und in Österreich mit 140 Megawatt die bisher größte Elektrolyseanlage des Landes entsteht, versuchen europäische Akteure auch den serbischen Markt zu erschließen. Dabei fehlt Serbien bis heute eine nationale Wasserstoffstrategie.

Politisch ist das Land seit 2012 EU-Beitrittskandidat und aktuell so weit von einer Mitgliedschaft entfernt wie lange nicht. Im jüngsten Fortschrittsbericht attestierte die EU-Kommission Serbien das schlechteste Zeugnis aller Kandidaten, die Reformen seien zum Stillstand gekommen. Proteste, Korruptionsvorwürfe und Neuwahlen Ende Oktober halten das Land in Aufruhr. Kann aus einem Beitrittskandidaten ohne Strategie ein Energiepartner werden? Und was heißt das für alle, die dort investieren wollen?

Im Navigator Business Center in Novi Beograd sind zahlreiche Unternehmen und Startups angesiedelt. | (c) Alexandra Polic

Keine Nachfrage für Wasserstoff

„Alle vier Jahre wird Wasserstoff zum wichtigsten Thema, und dann verschwindet er wieder von der Agenda. Gerade sind wir eher unten auf der Kurve. Die Investitionen rund um Wasserstoff sind so niedrig wie seit Jahren nicht”, sagt Rahul Mishra, Co-Founder von The Energy Bridge. Die Wiener Plattform bringt Forscher:innen, Unternehmer:innen und Investor:innen zusammen. „Serbien ist auf jeden Fall ein interessanter Ort für erneuerbare Energien. Was grünen Wasserstoff betrifft, bin ich mir allerdings nicht so sicher”, sagt Mishra. Grüner Wasserstoff mache nur dort Sinn, wo es bereits einen hohen Anteil an erneuerbarer Energie gebe.

Aber von Serbiens heimischer Energieproduktion entfielen laut Daten der Internationalen Energieagentur (IEA) 2024 rund 70 Prozent auf fossile Brennstoffe, während Sonne, Wind und andere Erneuerbare zusammen nur etwa 1,4 Prozent beitrugen. Damit fehlt genau die Voraussetzung, die Mishra nennt. Dazu kommt ein Richtungswechsel in Brüssel: Mit ihrem im Juli präsentierten Elektrifizierungsplan setzt die EU-Kommission stärker auf Strom als auf Wasserstoff.

Tiefschwarz

Viele Menschen in Serbien sagen unabhängig voneinander das Gleiche: dass das Land tiefschwarz ist. Schwarz steht in diesem Fall für Kohle. Wasserstoff ist in Serbien ein Thema für einen kleinen Kreis von Fachleuten. Selbst manche Institutionen zeigten sich auf Anfrage überrascht, dass es solche Projekte im Land gibt. Das serbische Energieministerium hat auf Anfragen nicht reagiert.

Warum Projekte feststecken

Dabei haben in den vergangenen Jahren vor allem deutsche Firmen versucht, den serbischen Wasserstoff-Sektor aufzubauen. Laut Informationen der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer (AHK) steckt ein Pilotprojekt gerade wegen regulatorischer Probleme in der Planung fest. Selbst für Pilotprojekte fehlen also Verordnungen, etwa zur Sicherheit.

Erst im Jänner hat Serbien ein nationales Gesetz zu CO₂-Emissionen eingeführt, das dem EU-Emissionshandel entsprechen soll. Wasserstoff fehlt darin, obwohl er unter den EU-Grenzausgleich CBAM fällt. Die Kammer hatte dessen Aufnahme in der öffentlichen Konsultation gefordert, blieb damit aber erfolglos.

Viele Ankündigungen, wenig Umsetzung

Ilija Batas-Bjelić forscht am Institut für Technische Wissenschaften der Serbischen Akademie der Wissenschaften und Künste (SANU). Er modelliert Energiesysteme, mit dem seines Landes hat er sich umfassend auseinandergesetzt. Sein Fazit: „Im Grunde gibt es hier kein System.” Ein echtes Energiesystem verbindet viele verschiedene Komponenten zu einem funktionierenden Ganzen: Kraftwerke, Netze, Verbraucher:innen sowie unterschiedliche Sektoren wie Strom, Wärme und Transport. In Serbien fehlt diese Verzahnung bisher.

Laut Batas-Bjelić liegt das Land in der Energiewende rund zwanzig Jahre zurück, weil Kohle für das Finanzministerium die zentrale Einnahmequelle bleibt und notfalls sogar importiert wird. Das Energieministerium habe zwar viel Arbeit in Regulierung und Gesetzgebung gesteckt, aber für die Umsetzung fehle alles: das Geld, das Fachpersonal und die Infrastruktur. „Es gibt viele Ankündigungen, aber es passiert nichts”, sagt er.

Wer trotzdem baut

„Generell halte ich Wasserstoff für diese Region für etwas zu teuer”, sagt der Forscher. „Von Fall zu Fall kann sich Wasserstoff wirtschaftlich lohnen und für Banken finanzierbar sein”, erklärt er. Den Anstoß erwartet er vor allem von kleineren Unternehmen. Solarstrom und PV-Anlagen seien billig, die Gasversorgung bleibe unsicher. Wer eine eigene PV-Anlage betreibt, könne damit auch vor Ort Wasserstoff erzeugen.

Die Theorie bestätigt sich in der Praxis. Nach Informationen aus dem Umfeld der deutschen Entwicklungsbank KfW kommt derzeit nur ein Wasserstoffprojekt im Land wirklich voran: das eines privaten Transportunternehmens nahe Belgrad. Es will Strom aus einer eigenen Solaranlage in Wasserstoff für die eigenen Lkw umwandeln, die Tankstelle soll bis Mitte 2027 in Betrieb gehen. Das Projekt ist aus Eigenmitteln finanziert. Der Aufwand für Förderungen stand in keinem Verhältnis zur Summe. Wer in Serbien auf Wasserstoff setzt, ist bisher auf sich allein gestellt. Aber was heißt das für jemanden, der investieren will?

Wo der Markt wirklich liegt

Die Gesprächspartner:innen zeigen alle in dieselbe Richtung, und sie zeigt nicht auf Wasserstoff. Batas-Bjelić beobachtet, dass derzeit ausschließlich kleine Solarprojekte tatsächlich gebaut werden, während größere Vorhaben liegen bleiben, und erwartet den Anstoß von Unternehmen selbst. Wer in Serbien in Erneuerbare investieren will, muss also kleiner denken: bei Anlagen für den Eigenverbrauch von Betrieben.

Die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer verweist auf eine konkrete Lücke, die auch für österreichische Investor:innen interessant sein könnte: Deutsche Firmen haben in Serbien längst selbst Photovoltaik installiert und ihre Prozesse optimiert, um auf das CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM der EU vorbereitet zu sein. Ihre kleineren serbischen Zulieferer haben das nicht. Deren Emissionen schlagen nämlich auf die Klimabilanz ihrer internationalen Abnehmer durch. Und genau dort sei Raum für Investitionen.

Für alle Bereiche rät Daniel Schaub von The Energy Bridge, lokale Akteure einzubeziehen. „Wenn die Community rund um ein Projekt dagegen ist, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern. Die Community einzubinden, senkt dieses Risiko, und das ist bei Investitionen wichtig.” Wissenstransfer und lokale Arbeitsplätze gehören für ihn dazu.

Bei grünem Wasserstoff ist Serbien noch nicht so weit. Wer dort trotzdem investieren will, sollte beim Fundament anfangen, gemeinsam mit den Menschen vor Ort.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026″ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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AI Summaries

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

  • Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen.
  • Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums.
  • Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen.
  • Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.
  • Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen.
  • Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

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