03.12.2015

Registrierkasse: Auswirkungen und Ausnahmen

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Ab 1. Jänner 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Wer keine benutzt riskiert eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 5.000 €. Hier erfahren Sie wer davon ausgenommen ist, und welche Auswirkungen die Neuerung für Unternehmer hat.
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„Brauchen’s das Zetterl“ – dieser Satz bekommt ab kommendem Jahr eine neue Bedeutung für Unternehmer. Ab 1. Jänner 2016 tritt die gesetzliche Registrierkassenpflicht in Kraft.

Ab einem Umsatz von 15.000 € pro Betrieb, wovon mehr als 7.500 € in bar umgesetzt werden, bittet der Gesetzgeber zur Registrierkasse. Aber Achtung: Zu den Barumsätzen zählen neben der klassischen Barzahlung auch Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte, Gutscheinen sowie andere vergleichbare Zahlungsformen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Solange man im Sommer Eis verkauft oder im Winter Maroni brät und dabei nicht zum Millionär wird (Umsätze bis 30.000 Euro sind diesbezüglich nämlich ausgenommen), benötigt man keine Registrierkasse. Auch als Betreiber eines Onlineshops, insofern nicht mit Bargeld bezahlt wird, trifft einen die Pflicht nicht. Bankomat-und Kreditkarten zählen hier nicht dazu.

Ist man stets mobil unterwegs und erzielt dabei Umsätze, muss man sich die Registrierkasse nicht unbedingt um die Hüfte schnallen. In diesem Fall kann dem Kunden ein Beleg vor Ort ausgestellt und der Umsatz im Nachhinein im Unternehmen erfasst werden. Neben der Registrierkassenpflicht tritt ab 1.1.2016 ebenfalls eine generelle Belegerteilungspflicht für Barzahlungen in Kraft.

Mindestanforderungen des Belegs

  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Fortlaufende Nummer (einmalig vergeben)
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Betrag der Barzahlung

Ob dabei der Kunde ein Privater oder ein Unternehmer ist, ist irrelevant, denn der Beleg muss jedem Kunden ausgehändigt werden.

Leider gibt es im Leben bekanntlich nichts geschenkt: Die Kosten der Anschaffung der Kassensysteme müssen die Unternehmen selbst tragen. Die Systeme müssen im Übrigen über serverbasierte Aufzeichnungssysteme verfügen oder einer speziellen elektronischen Bauart entsprechen. Als kleine staatliche Unterstützung kann für die entstandenen Kosten ab der Steuererklärung 2015 eine steuerfreie Prämie von 200 Euro pro Registrierkasse beantragt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wer ab 1.1.2016 keine Registrierkasse verwendet, gegen die Belegerteilungspflicht verstößt oder die technischen Voraussetzungen bis zum 1.4.2016 nicht erfüllt, muss mit einer Finanzordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 € rechnen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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BDO_Mag. Verena Winter Mag. Verena Winter ist Steuerberaterin bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO.

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Vorsitz im Board of Advisory von refurbed, Jan Kemper © Amélie Losier

Der Finanz- und Tech-Manager Jan Kemper rückt an die Spitze des Advisory Boards von refurbed. Er ist bereits seit Anfang 2025 Mitglied des Gremiums und übernimmt nun den Vorsitz von Delphine Mousseau. Die bisherige Vorsitzende bleibt dem Beirat als reguläres Mitglied erhalten. In ihrer Amtszeit verzeichnete das Wiener Unternehmen eine Verfünffachung des Umsatzes.

C-Level-Erfahrung

Kemper bringt Erfahrung aus diversen C-Level-Positionen mit. Er war in der Vergangenheit unter anderem als CFO bei ProSiebenSat.1, Zalando, Omio und der Neobank N26 tätig. Bei Zalando begleitete er das Unternehmen bis zum Börsengang.

Außerdem ist der gebürtige Nordrhein-Westfale in weiteren Board-Positionen aktiv, etwa als Beiratsvorsitzender der Marktforschungsplattform Appinio oder bei der Sportbekleidungsmarke Ryzon, wo er auch als Investor aktiv ist. Diese Expertise soll nun dem Marktplatz für generalüberholte Produkte zugutekommen.

Strategische Weichenstellung

Refurbed verzeichnete laut eigenen Angaben zuletzt ein kumuliertes Gross Merchandise Volume (GMV) von über drei Milliarden Euro, bedient mehr als fünf Millionen Kund:innen in 24 europäischen Märkten und erreichte 2025 die EBITDA-Profitabilität.

Für Co-Founder und CEO Peter Windischhofer ist die Personalie eine logische Konsequenz für die Skalierung: „Seine Erfahrung beim Aufbau von Marktführern sowie seine Fähigkeit, Unternehmen durch komplexe Wachstumsphasen zu begleiten, machen ihn zu einem idealen Partner für unsere nächste Entwicklungsstufe.“

Kemper selbst sieht seine primäre Aufgabe in der Strukturierung der anstehenden Expansionsschritte. Mit zunehmender Unternehmensgröße würden eine gute Governance und die Qualität strategischer Entscheidungen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil. „Refurbed hat sich das Recht erarbeitet, größer zu denken“, erklärt der neue Beiratsvorsitzende im Hinblick auf das nächste Wachstumskapitel des Scaleups.

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