27.02.2025
STARTUP-POLITIK

Regierungsprogramm: Dachfonds und beschleunigte Gründung geplant

Mit dem Dachfonds wurde eine zentrale Forderung der heimischen Startup-Community ins Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS aufgenommen. Bei anderen Forderungen heißt es weiter warten.
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Christian Stocker (Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner), Beate Meinl-Reisinger (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf) und Andreas Babler (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf)
Christian Stocker (Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner), Beate Meinl-Reisinger (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf) und Andreas Babler (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf)

„Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ – so ist das nun präsentierte Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS betitelt. Seitens der heimischen Startup-Community – insbesondere vertreten durch Organisationen wie AustrianStartups und invest.austria – gab es bekanntlich bereits Monate vor der Wahl klare Wünsche an eine kommende Regierung. Diese wurden von den beiden Organisationen im Juni 2024 gemeinsam mit Junger Wirtschaft und StartupNOW in der „Vision 2030“ zu Papier gebracht, wie brutkasten berichtete.

Dachfonds im Regierungsprogramm

Nun ist es nach monatelangem Ringen um eine Regierung soweit. Und tatsächlich hat eine der Kernforderungen aus der „Vision 2030“ es ins Regierungsprogramm geschafft: Der Dachfonds. Dieser soll als Fund of Funds seinerseits in VC-Fonds investieren, um insgesamt die Finanzierungslage für heimische Startups zu verbessern. Das Kapital dafür soll bei institutionellen Investoren aufgestellt werden. Im Regierungsprogramm heißt es im Kapitel „Industriestrategie – langfristig“ dazu im Wortlaut:

Zur Mobilisierung von nationalem und internationalem Risikokapital für Startups, Scale-Ups und Spin-Offs (akademisch wie multinationale Ausgründungen) wird ein rot-weiß-roter Dachfonds als „Fund of Funds“-Modell eingerichtet, damit österreichische Unternehmen mittelbar leichter an Wachstumskapital kommen. Eine aktive Involvierung des EIF und anderer öffentlicher Ankerinvestoren bzw. Garantien wird angestrebt.

Ebenso wird die Schaffung eines Venture- und Private-Equity Hubs geprüft (Etablierung von Österreich-Filialen internationaler Fonds über aws/Förderbank).

In einer Presseaussendung von invest.austria kommentiert Vorstandsvorsitzender Niki Futter: „Gerade in Zeiten angespannter Budgets ist der Dachfonds wichtiger denn je. Er hilft uns, die Finanzierungslücke für innovative Unternehmen zu schließen und Österreichs Wirtschaft zukunftsfit zu machen.“ Österreichs Wohlstand hänge davon ab, ob man Hightech-Innovationen ausreichend finanzieren könne – nicht nur bei Startups, sondern auch in etablierten Unternehmen. „An klugen Köpfen und Ideen mangelt es Österreich nicht. Mit dem Dachfonds geben wir ihnen endlich die notwendigen finanziellen Mittel, um ihr volles Potenzial zu entfalten. Die Regierung hat den Startschuss gegeben – jetzt treiben wir als invest.austria das Projekt mit aller Kraft voran“, so Futter.

Auch „Transformationsfonds“ soll kommen

Ebenfalls ins Programm hat es der von SPÖ-Chef Andreas Babler bereits im April letzten Jahres ins Spiel gebrachte „Transformationsfonds“. Nach Babler hätte sich dieser auch an Startups beteiligen sollen, wie dieser damals im brutkasten-Interview bekräftigte. Hier dürften aber aktuell noch viele Punkte offen sein. So heißt es im Regierungsprogramm dazu: „Der institutionelle Rahmen sowie die konkreten Instrumente sollen im Zuge der Strategie gemeinsam durch die Bundesregierung erarbeitet werden.“

„Signifikant beschleunigte“ Gründung und Evaluierung der Notariatspflicht

Auch darüber hinaus fällt der Begriff „Startup“ im Regierungsprogramm mehrmals. Im Kapitel „Standort, Industriepolitik, Bürokratieabbau und Kapitalmarkt“ gibt es einen Unterpunkt „Gründungspolitik & Startups“, in dem drei Punkte angeführt werden – hier im Wortlaut:

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Österreich im Bereich Female Entrepreneurship ins europäische Spitzenfeld aufsteigt.

Signifikant beschleunigte und rein digitale Gründungen werden ermöglicht, dabei wird das System missbrauchsresistent ausgestaltet. (Zielzeit: 5 Werktage, wo noch nicht ohnehin rascher möglich)

Notariatsaktpflicht unter Beibehaltung von Rechtssicherheit und der Vermeidung von Scheinunternehmen evaluieren.

Vor allem die angekündigte Evaluierung der Notariatspflicht setzt dort an, wo die Vorgängerregierung bei der Schaffung der FlexCo nicht weitergekommen ist – für diese wurde die Notariatspflicht nur in einzelnen Punkten aufgehoben. Dieser Punkt wird im Kapitel „Industriepolitik – langfristig“ im Unterkapitel „Start-ups“ noch einmal angeführt. „Die neue ‚Flexible Kapitalgesellschaft‘ wird evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt“ heißt es dort.

„Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten“

Zudem wird in diesem Unterpunkt ein weiteres Vorhaben angeführt:

Startup-Förderung durch Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten

Durch das Aktivierungsverbot selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände haben österreichische Unternehmen, allen voran Startups, Nachteile im Wettbewerb um internationale Geldgeber, weil selbst geschaffene Vermögenswerte in der Bilanz nicht sichtbar sind. Das Aktivierungsverbot soll daher in Anlehnung an internationale Entwicklungen, insbesondere Deutschland, durch ein Aktivierungswahlrecht für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände ersetzt werden. Dem Gläubigerschutz soll durch eine bilanzielle Ausschüttungssperre oder durch andere adäquate Maßnahmen Rechnung getragen werden.

Wagniskapitalfondsgesetz wird evaluiert

Eine weitere Kern-Forderung aus der Vision 2030, eine Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes, wird laut Regierungsprogramm zumindest evaluiert: „Das Wagniskapitalfondsgesetz wird evaluiert und im Sinne des internationalen Best-Practice-Modells weiterentwickelt, um noch weitere Anreize zu identifizieren“, heißt es im Wortlaut. Auch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sollen laut Programm „weiter attraktiviert“ werden – diese knappe Formulierung lässt freilich viel Interpretationsspielraum offen.

Verbesserter Technologietransfer und Sandboxes für Spin-offs

In mehreren Punkten werden im Regierungsprogramm auch dezidiert Spin-offs behandelt. Im Kapitel „Innovation und Forschung“ heißt es im Unterpunkt „Technologietransfer sicherstellen“ unter anderem:

Unmittelbarer Wissenstransfer für universitäre Spin-offs. Setzen direkt an der Forschung an und generieren Startups mit hohem Wachstumspotential (Spin-off Fellowship).

Frühe und systematische Einbindung von Investorinnen und Investoren in den Spin-off-Prozess ermöglichen, um eine nachhaltige Finanzierung der Wachstumsphase zu gewährleisten.

Kooperationsstrukturen: Stabile Formen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken den kontinuierlichen hocheffizienten Austausch und Transfer sowie die interdisziplinäre Kooperation auch hin zu den gesellschaftlichen Herausforderungen.

Auch im Kapitel „Wissenschaft“ werden konkrete Vorhaben zu Spin-offs beschrieben:

Die Nutzung von Regulatory Sandboxes wird auch im Wissenschaftsbereich ermöglicht, um Innovationen einfach und unbürokratisch zu testen und zu entwickeln.

Erfolgreiche Initiativen wie die Spin-off Fellowships werden verlängert und weiter ausgebaut. Anreize für Spin-off-Initiativen der Universitäten in Leistungsvereinbarungen stärken.

Beteiligungsfreibetrag nicht im Programm

Vergeblich sucht man im Regierungsprogramm den besonders laut geforderten Beteiligungsfreibetrag. Er würde eine Steuererleichterung für Investor:innen darstellen und dürfte sowohl an der SPÖ als auch an der Budget-Situation gescheitert sein. Entrepreneurship-Education schaffte es in einem Nebensatz ins Programm – nicht aber im in der Vision 2030 geforderten Umfang.

Lohnnebenkostensenkung optional

Ein weiteres in der Startup-Community vielfach gefordertes Thema spricht der künftige Bundeskanzler Christian Stocker in der Pressekonferenz zur Präsentation des Programms noch als Versprechen an: „Sobald es die budgetäre Situation zulässt, werden wir die Lohnnebenkosten senken.“ Laut Regierungsprogramm ist das „bis zur Mitte der Regierungsperiode – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung“ geplant.

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Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons
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„Mit der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung legen wir das Fundament für die nächste Generation deutscher Weltmarktführer“, erklärt die deutsche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, anlässlich des Beschlusses der Strategie im Bundeskabinett. Mit der Strategie will die deutsche Politik auf „geopolitische Verschiebungen, die digitale und grüne Transformation sowie der rasante Fortschritt in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz“ reagieren, wie es im Papier heißt. Dieses versteht sich als eine politische Arbeitsagenda, die insgesamt 152 Einzelmaßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern bündelt. Das erklärte Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen entlang des gesamten Lebenszyklus innovativer Unternehmen zu verbessern – von der ersten Idee bis zur internationalen Expansion. Die Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass Budget für sie vorhanden ist.

Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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