27.02.2025
STARTUP-POLITIK

Regierungsprogramm: Dachfonds und beschleunigte Gründung geplant

Mit dem Dachfonds wurde eine zentrale Forderung der heimischen Startup-Community ins Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS aufgenommen. Bei anderen Forderungen heißt es weiter warten.
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Christian Stocker (Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner), Beate Meinl-Reisinger (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf) und Andreas Babler (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf)
Christian Stocker (Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner), Beate Meinl-Reisinger (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf) und Andreas Babler (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf)

„Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ – so ist das nun präsentierte Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS betitelt. Seitens der heimischen Startup-Community – insbesondere vertreten durch Organisationen wie AustrianStartups und invest.austria – gab es bekanntlich bereits Monate vor der Wahl klare Wünsche an eine kommende Regierung. Diese wurden von den beiden Organisationen im Juni 2024 gemeinsam mit Junger Wirtschaft und StartupNOW in der „Vision 2030“ zu Papier gebracht, wie brutkasten berichtete.

Dachfonds im Regierungsprogramm

Nun ist es nach monatelangem Ringen um eine Regierung soweit. Und tatsächlich hat eine der Kernforderungen aus der „Vision 2030“ es ins Regierungsprogramm geschafft: Der Dachfonds. Dieser soll als Fund of Funds seinerseits in VC-Fonds investieren, um insgesamt die Finanzierungslage für heimische Startups zu verbessern. Das Kapital dafür soll bei institutionellen Investoren aufgestellt werden. Im Regierungsprogramm heißt es im Kapitel „Industriestrategie – langfristig“ dazu im Wortlaut:

Zur Mobilisierung von nationalem und internationalem Risikokapital für Startups, Scale-Ups und Spin-Offs (akademisch wie multinationale Ausgründungen) wird ein rot-weiß-roter Dachfonds als „Fund of Funds“-Modell eingerichtet, damit österreichische Unternehmen mittelbar leichter an Wachstumskapital kommen. Eine aktive Involvierung des EIF und anderer öffentlicher Ankerinvestoren bzw. Garantien wird angestrebt.

Ebenso wird die Schaffung eines Venture- und Private-Equity Hubs geprüft (Etablierung von Österreich-Filialen internationaler Fonds über aws/Förderbank).

In einer Presseaussendung von invest.austria kommentiert Vorstandsvorsitzender Niki Futter: „Gerade in Zeiten angespannter Budgets ist der Dachfonds wichtiger denn je. Er hilft uns, die Finanzierungslücke für innovative Unternehmen zu schließen und Österreichs Wirtschaft zukunftsfit zu machen.“ Österreichs Wohlstand hänge davon ab, ob man Hightech-Innovationen ausreichend finanzieren könne – nicht nur bei Startups, sondern auch in etablierten Unternehmen. „An klugen Köpfen und Ideen mangelt es Österreich nicht. Mit dem Dachfonds geben wir ihnen endlich die notwendigen finanziellen Mittel, um ihr volles Potenzial zu entfalten. Die Regierung hat den Startschuss gegeben – jetzt treiben wir als invest.austria das Projekt mit aller Kraft voran“, so Futter.

Auch „Transformationsfonds“ soll kommen

Ebenfalls ins Programm hat es der von SPÖ-Chef Andreas Babler bereits im April letzten Jahres ins Spiel gebrachte „Transformationsfonds“. Nach Babler hätte sich dieser auch an Startups beteiligen sollen, wie dieser damals im brutkasten-Interview bekräftigte. Hier dürften aber aktuell noch viele Punkte offen sein. So heißt es im Regierungsprogramm dazu: „Der institutionelle Rahmen sowie die konkreten Instrumente sollen im Zuge der Strategie gemeinsam durch die Bundesregierung erarbeitet werden.“

„Signifikant beschleunigte“ Gründung und Evaluierung der Notariatspflicht

Auch darüber hinaus fällt der Begriff „Startup“ im Regierungsprogramm mehrmals. Im Kapitel „Standort, Industriepolitik, Bürokratieabbau und Kapitalmarkt“ gibt es einen Unterpunkt „Gründungspolitik & Startups“, in dem drei Punkte angeführt werden – hier im Wortlaut:

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Österreich im Bereich Female Entrepreneurship ins europäische Spitzenfeld aufsteigt.

Signifikant beschleunigte und rein digitale Gründungen werden ermöglicht, dabei wird das System missbrauchsresistent ausgestaltet. (Zielzeit: 5 Werktage, wo noch nicht ohnehin rascher möglich)

Notariatsaktpflicht unter Beibehaltung von Rechtssicherheit und der Vermeidung von Scheinunternehmen evaluieren.

Vor allem die angekündigte Evaluierung der Notariatspflicht setzt dort an, wo die Vorgängerregierung bei der Schaffung der FlexCo nicht weitergekommen ist – für diese wurde die Notariatspflicht nur in einzelnen Punkten aufgehoben. Dieser Punkt wird im Kapitel „Industriepolitik – langfristig“ im Unterkapitel „Start-ups“ noch einmal angeführt. „Die neue ‚Flexible Kapitalgesellschaft‘ wird evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt“ heißt es dort.

„Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten“

Zudem wird in diesem Unterpunkt ein weiteres Vorhaben angeführt:

Startup-Förderung durch Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten

Durch das Aktivierungsverbot selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände haben österreichische Unternehmen, allen voran Startups, Nachteile im Wettbewerb um internationale Geldgeber, weil selbst geschaffene Vermögenswerte in der Bilanz nicht sichtbar sind. Das Aktivierungsverbot soll daher in Anlehnung an internationale Entwicklungen, insbesondere Deutschland, durch ein Aktivierungswahlrecht für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände ersetzt werden. Dem Gläubigerschutz soll durch eine bilanzielle Ausschüttungssperre oder durch andere adäquate Maßnahmen Rechnung getragen werden.

Wagniskapitalfondsgesetz wird evaluiert

Eine weitere Kern-Forderung aus der Vision 2030, eine Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes, wird laut Regierungsprogramm zumindest evaluiert: „Das Wagniskapitalfondsgesetz wird evaluiert und im Sinne des internationalen Best-Practice-Modells weiterentwickelt, um noch weitere Anreize zu identifizieren“, heißt es im Wortlaut. Auch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sollen laut Programm „weiter attraktiviert“ werden – diese knappe Formulierung lässt freilich viel Interpretationsspielraum offen.

Verbesserter Technologietransfer und Sandboxes für Spin-offs

In mehreren Punkten werden im Regierungsprogramm auch dezidiert Spin-offs behandelt. Im Kapitel „Innovation und Forschung“ heißt es im Unterpunkt „Technologietransfer sicherstellen“ unter anderem:

Unmittelbarer Wissenstransfer für universitäre Spin-offs. Setzen direkt an der Forschung an und generieren Startups mit hohem Wachstumspotential (Spin-off Fellowship).

Frühe und systematische Einbindung von Investorinnen und Investoren in den Spin-off-Prozess ermöglichen, um eine nachhaltige Finanzierung der Wachstumsphase zu gewährleisten.

Kooperationsstrukturen: Stabile Formen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken den kontinuierlichen hocheffizienten Austausch und Transfer sowie die interdisziplinäre Kooperation auch hin zu den gesellschaftlichen Herausforderungen.

Auch im Kapitel „Wissenschaft“ werden konkrete Vorhaben zu Spin-offs beschrieben:

Die Nutzung von Regulatory Sandboxes wird auch im Wissenschaftsbereich ermöglicht, um Innovationen einfach und unbürokratisch zu testen und zu entwickeln.

Erfolgreiche Initiativen wie die Spin-off Fellowships werden verlängert und weiter ausgebaut. Anreize für Spin-off-Initiativen der Universitäten in Leistungsvereinbarungen stärken.

Beteiligungsfreibetrag nicht im Programm

Vergeblich sucht man im Regierungsprogramm den besonders laut geforderten Beteiligungsfreibetrag. Er würde eine Steuererleichterung für Investor:innen darstellen und dürfte sowohl an der SPÖ als auch an der Budget-Situation gescheitert sein. Entrepreneurship-Education schaffte es in einem Nebensatz ins Programm – nicht aber im in der Vision 2030 geforderten Umfang.

Lohnnebenkostensenkung optional

Ein weiteres in der Startup-Community vielfach gefordertes Thema spricht der künftige Bundeskanzler Christian Stocker in der Pressekonferenz zur Präsentation des Programms noch als Versprechen an: „Sobald es die budgetäre Situation zulässt, werden wir die Lohnnebenkosten senken.“ Laut Regierungsprogramm ist das „bis zur Mitte der Regierungsperiode – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung“ geplant.

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Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH | (c) Bybit

Anfang August erhielt die Bybit Payments GmbH von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Konzession als E-Geld-Institut, nach rund neun Monaten Verfahren. Laut Geschäftsführer Bernhard Krick gibt es die Lizenz zwar seit rund 25 Jahren, durchschritten hätten das Verfahren aber erst zwei Marktteilnehmer. Mit der Konzession baut die nach eigenen Angaben gemessen am Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt ihre EU-Zentrale in Wien weiter aus. Die Schwestergesellschaft Bybit EU GmbH hält bereits seit Mai 2025 eine MiCAR-Zulassung. Im Interview spricht Krick über das Verfahren, die Standortwahl und die Frage, ob am Ende eine Banklizenz steht.


Die Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Wie lange hat das Verfahren gedauert und was waren rückblickend die größten Hürden?

Der eigentliche Lizenzierungsprozess mit der FMA war naturgemäß intensiv und hat sich über einen Zeitraum von rund neun Monaten erstreckt. Wir haben jedoch bereits deutlich davor mit dem Aufbau der lokalen Gesellschaft, der Infrastruktur sowie aller compliance-relevanten Agenden begonnen. Obwohl es die Lizenz seit rund 25 Jahren gibt, haben erst zwei Marktteilnehmer diesen Prozess durchschritten. Die größte Herausforderung bestand darin, die Fülle an Informationen über die eigene Organisation, Prozesse und geplanten Produkte so aufzubereiten, dass sie den hohen Anforderungen der FMA entsprechen und ein klares, transparentes Bild vermitteln. Dabei steht man grundsätzlich auch immer unter einem gewissen Zeitdruck. Unsere Mitarbeiter:innen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

Rückblickend war der Prozess zwar anspruchsvoll, aber immens wertvoll. Er hat dazu beigetragen, unsere europäischen Strukturen weiter zu professionalisieren. Die E-Geld-Konzession ist eine wichtige Grundlage für die nächste Phase der Expansion unseres Geschäfts in Europa.

Warum hat Bybit die EMI-Lizenz ausgerechnet in Österreich beantragt? Länder wie Litauen oder Luxemburg gelten in Europa als die klassischen Standorte für E-Geld-Institute.

Wien ist für uns der Standort unserer EU-Zentrale. Von hier aus decken wir MiCAR, E-Geld und MiFID ab. Uns war wichtig, einen Standort mit einem europaweit respektierten Regulator zu wählen. Die FMA bietet dabei die perfekte Balance: streng in der Aufsicht, was für eine Organisation wie uns, die weltweit auf Compliance ausgerichtet ist, kein Problem, sondern ein Vorteil ist, und gleichzeitig kommunikativ, pragmatisch und effizient im Austausch. Wien ist zudem ein zentraler Standort in Europa mit attraktiver Infrastruktur und hoher regulatorischer Kompetenz. Von hier aus können wir langfristige europäische Strukturen aufbauen, mit einem verlässlichen Partner vor Ort, und unser Geschäft in den Märkten ganz Europas steuern.

Die FMA gilt als strenge Aufsicht. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, in denen Bybit tätig ist?

Eine strenge Aufsicht ist aus unserer Sicht kein Nachteil. Ganz im Gegenteil: Wenn man langfristig in einem regulierten europäischen Markt tätig sein möchte, ist Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten, ein wesentlicher Vorteil. Unsere Erfahrung ist, dass die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden naturgemäß intensiv und detailliert ist, und das erwarten wir auch. Wir sehen Regulierung nicht als einmalige Eintrittshürde, sondern als laufenden Prozess, der sehr wichtig für die gesamte Branche ist. Die FMA sehen wir als eine durchaus fordernde, aber vor allem als eine sehr kompetente Behörde, die auch einen sehr guten Ruf in Europa genießt.

In der Aussendung zur Lizenz heißt es, konkrete Termine für die Produkteinführung würden in Kürze bekannt gegeben. Können Sie schon konkreter werden: Welche Dienste starten zuerst, und wann rechnen Sie mit dem Marktstart in Österreich und im restlichen EWR?

Die konkreten Produktneuerungen, Marktstart und Rollout-Phasen werden wir, wie versprochen, zeitnah kommunizieren. Was wir jedoch jetzt bereits sagen können: Unser Ziel ist es, die neue Lizenz schrittweise für den Ausbau eines umfassenderen Payment-Angebots in Europa zu nutzen. Wir haben bereits um das Passporting der Lizenz für den EWR angesucht. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten nationalen Behörden in Europa dies bestätigen müssen. Wir verfolgen dabei bewusst einen stufenweisen Ansatz, können aber bereits jetzt sagen: Bybit.eu wird bald viel mehr sein als eine reine Krypto-Plattform und wird sich zu einer universellen Finanzlösung entwickeln.

Die Bybit Card ist in Europa bereits verfügbar. Was ändert sich durch die EMI-Lizenz konkret für das Kartenprogramm? Wird die Bybit Payments GmbH die Kartenausgabe künftig selbst übernehmen?

Die Bybit Card wird auch in Zukunft eines unserer zentralen Produkte bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir jedoch keine konkreten Änderungen an bestimmten Produkten vorwegnehmen oder bekanntgeben. Was wir sagen können: Die Lizenz gibt uns generell zusätzliche strategische Flexibilität, um unser europäisches Dienstleistungsangebot im Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln sowie attraktiver zu gestalten.

Auf Bybit.eu setzen Sie bei Stablecoins bislang auf regulierte Token von Circle wie EURC. Die EMI-Lizenz würde der Bybit Payments GmbH grundsätzlich auch die Emission eines eigenen E-Geld-Tokens erlauben. Ist ein eigener Euro-Stablecoin ein Thema für Sie?

Stablecoins und andere tokenisierte Zahlungsinstrumente beobachten wir auf dem europäischen Markt sehr genau. Gerade MiCAR schafft hier einen neuen regulatorischen Rahmen, der in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel haben wird. Aktuell liegt unser Fokus jedoch darauf, unseren Kundinnen und Kunden Zugang zu bestehenden regulierten und qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. EURC ist dafür ein gutes Beispiel. Wir schließen grundsätzlich keine strategischen Optionen in diesem Bereich aus, haben derzeit aber nichts anzukündigen.

Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH sind bewusst getrennte Gesellschaften mit unterschiedlichen Lizenzen. Warum diese Struktur, und was bedeutet die Trennung im Alltag konkret für die Kundinnen und Kunden?

Die Trennung folgt einer klaren regulatorischen und auch organisatorischen Logik. Die Bybit EU GmbH und die Bybit Payments GmbH verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und verfügen über unterschiedliche regulatorische Berechtigungen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aktivitäten auch gesellschaftsrechtlich, organisatorisch und in Bezug auf die Regulatorik und das Risikomanagement klar voneinander abzugrenzen. Für die Kundinnen und Kunden wird sich das positiv auswirken, da wir in der Zukunft über eine gemeinsame Finanzplattform und App neue innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr anbieten werden. Die Kunden werden die volle Transparenz haben, welche Dienstleistung sie von welchem Unternehmen beziehen.

Sie betonen, dass die EMI-Lizenz keine Banklizenz ist. Ist eine Banklizenz der nächste logische Schritt für Bybit in Europa, oder schließen Sie das aus?

Für uns ist die EMI-Lizenz der logische Schritt, um unsere Kompetenz im Zahlungsverkehr in Europa aufzubauen. Wir verfolgen das Ziel, ein globales Finanz-Ökosystem aufzubauen, das den Zugang zu einer modernen Bank-, Investitions- und Zahlungsverkehrsinfrastruktur für alle Kundengruppen bietet. Da ist es natürlich selbstverständlich, dass wir kontinuierlich evaluieren, welche regulatorischen Strukturen und Partnerschaften für unsere langfristige Strategie sinnvoll sind. Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus. Aktuell liegt unser Fokus aber klar auf dem erfolgreichen Aufbau und der Skalierung unseres regulierten Geschäfts in Europa.

Mit regulierten Zahlungsdiensten tritt Bybit in direkte Konkurrenz zu Neobanken wie Revolut und N26, aber auch zu anderen Kryptobörsen mit Payment-Ambitionen in Europa. Womit wollen Sie sich in diesem Feld differenzieren?

Bybit ist gemessen am Handelsvolumen die zweitgrößte Krypto-Asset-Plattform der Welt und bietet bereits heute weltweit über 80 Millionen Kundinnen und Kunden viel mehr als reines Krypto-Trading an. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das enorme Volumen im Krypto-Derivate- und Futures-Handel auf der globalen Bybit-Plattform. Mit unserem „Compliance-First-Ansatz“ wird Bybit einer der relevantesten Player in Europa werden. Der entscheidende Faktor ist, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Unser Ansatz geht daher über das reine Krypto-Trading weit hinaus. Wir verbinden die Welten der digitalen Assets und Web3-Produkte mit den traditionellen Finanzdienstleistungen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Bybit aktuell in Wien, und wie verändert der Aufbau der Payments-Sparte den Standort? Wird derzeit Personal gesucht?

Aktuell beschäftigen wir in Wien rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ausbau der Payments-Sparte stärkt den Standort zusätzlich, da ein reguliertes Payment-Geschäft weitere spezialisierte Funktionen benötigt, etwa in den Bereichen Produktmanagement, Legal und Compliance, Risk, Finance, Operations und Technology. Hier sind wir derzeit auch auf der Suche und heißen jede Bewerbung willkommen.

Welchen Stellenwert hat das Thema Sicherheit beim Aufbau des europäischen Zahlungsverkehrsgeschäfts, und wie werden die Kundengelder der Bybit Payments GmbH abgesichert?

Sicherheit und Vertrauen bilden das Fundament des Finanzgeschäfts. Beim Aufbau der Bybit Payments GmbH wurden deshalb regulatorische Anforderungen an Governance, Risikomanagement, IT-Sicherheit und den Umgang mit Kundengeldern von Beginn an berücksichtigt. Die Kundengelder des E-Geld-Instituts werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben geschützt und bei einer Bank zu 100 Prozent treuhänderisch verwahrt. Für die Bybit.eu-Plattform gelten zudem dieselben strengen regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit wie für Banken.

Bybit hat kürzlich seinen Risiko- und Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz inzwischen in der Sicherheitsarbeit, und was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Europa?

Wir setzen modernste Technologien ein, um Muster schneller zu erkennen, Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und potenzielle Risiken effizient zu analysieren. Unser Anspruch ist es, im Bereich Sicherheit immer einen Schritt voraus zu sein, ganz nach dem Credo: Prävention statt Nachsorge. Künstliche Intelligenz ist in der präventiven Sicherheitsarbeit im Zahlungsverkehr ein fixer Bestandteil. Für Nutzerinnen und Nutzer in Europa bedeutet das im Alltag vor allem, dass der Zahlungsverkehr reibungslos und sicher abläuft. Der große europäische Vorteil ist dabei der rechtliche Rahmen. Dank strenger Gesetze wie der DSGVO und dem neuen KI-Gesetz gibt es in Europa klare Leitplanken, die die Privatsphäre aller am Zahlungsverkehr beteiligten Personen schützen.

Wo steht Bybit.eu in drei Jahren?

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen in drei Jahren eine der führenden regulierten Plattformen für digitale Finanzdienstleistungen in Europa sein. Krypto und Blockchain wollen wir dabei immer weniger als eigenständige oder alternative Systeme betrachten, sondern die Brücke zwischen der Welt digitaler Assets und traditionellen Finanzdienstleistungen weiter stärken und direkt verbinden. Entscheidend ist Vertrauen: Ein verlässlicher institutioneller Rahmen und klare Regulierungen bilden die Basis, damit immer mehr Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf diese Technologien setzen. Im Idealfall ist Bybit EU in drei Jahren eine vertrauenswürdige, regulierte All-in-one-Finanzplattform, auf der digitale und traditionelle Finanzdienstleistungen zusammenkommen und nahtlos in den Alltag unserer Kundinnen und Kunden integriert sind.

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