27.02.2025
STARTUP-POLITIK

Regierungsprogramm: Dachfonds und beschleunigte Gründung geplant

Mit dem Dachfonds wurde eine zentrale Forderung der heimischen Startup-Community ins Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS aufgenommen. Bei anderen Forderungen heißt es weiter warten.
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Christian Stocker (Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner), Beate Meinl-Reisinger (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf) und Andreas Babler (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf)
Christian Stocker (Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner), Beate Meinl-Reisinger (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf) und Andreas Babler (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf)

„Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ – so ist das nun präsentierte Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS betitelt. Seitens der heimischen Startup-Community – insbesondere vertreten durch Organisationen wie AustrianStartups und invest.austria – gab es bekanntlich bereits Monate vor der Wahl klare Wünsche an eine kommende Regierung. Diese wurden von den beiden Organisationen im Juni 2024 gemeinsam mit Junger Wirtschaft und StartupNOW in der „Vision 2030“ zu Papier gebracht, wie brutkasten berichtete.

Dachfonds im Regierungsprogramm

Nun ist es nach monatelangem Ringen um eine Regierung soweit. Und tatsächlich hat eine der Kernforderungen aus der „Vision 2030“ es ins Regierungsprogramm geschafft: Der Dachfonds. Dieser soll als Fund of Funds seinerseits in VC-Fonds investieren, um insgesamt die Finanzierungslage für heimische Startups zu verbessern. Das Kapital dafür soll bei institutionellen Investoren aufgestellt werden. Im Regierungsprogramm heißt es im Kapitel „Industriestrategie – langfristig“ dazu im Wortlaut:

Zur Mobilisierung von nationalem und internationalem Risikokapital für Startups, Scale-Ups und Spin-Offs (akademisch wie multinationale Ausgründungen) wird ein rot-weiß-roter Dachfonds als „Fund of Funds“-Modell eingerichtet, damit österreichische Unternehmen mittelbar leichter an Wachstumskapital kommen. Eine aktive Involvierung des EIF und anderer öffentlicher Ankerinvestoren bzw. Garantien wird angestrebt.

Ebenso wird die Schaffung eines Venture- und Private-Equity Hubs geprüft (Etablierung von Österreich-Filialen internationaler Fonds über aws/Förderbank).

In einer Presseaussendung von invest.austria kommentiert Vorstandsvorsitzender Niki Futter: „Gerade in Zeiten angespannter Budgets ist der Dachfonds wichtiger denn je. Er hilft uns, die Finanzierungslücke für innovative Unternehmen zu schließen und Österreichs Wirtschaft zukunftsfit zu machen.“ Österreichs Wohlstand hänge davon ab, ob man Hightech-Innovationen ausreichend finanzieren könne – nicht nur bei Startups, sondern auch in etablierten Unternehmen. „An klugen Köpfen und Ideen mangelt es Österreich nicht. Mit dem Dachfonds geben wir ihnen endlich die notwendigen finanziellen Mittel, um ihr volles Potenzial zu entfalten. Die Regierung hat den Startschuss gegeben – jetzt treiben wir als invest.austria das Projekt mit aller Kraft voran“, so Futter.

Auch „Transformationsfonds“ soll kommen

Ebenfalls ins Programm hat es der von SPÖ-Chef Andreas Babler bereits im April letzten Jahres ins Spiel gebrachte „Transformationsfonds“. Nach Babler hätte sich dieser auch an Startups beteiligen sollen, wie dieser damals im brutkasten-Interview bekräftigte. Hier dürften aber aktuell noch viele Punkte offen sein. So heißt es im Regierungsprogramm dazu: „Der institutionelle Rahmen sowie die konkreten Instrumente sollen im Zuge der Strategie gemeinsam durch die Bundesregierung erarbeitet werden.“

„Signifikant beschleunigte“ Gründung und Evaluierung der Notariatspflicht

Auch darüber hinaus fällt der Begriff „Startup“ im Regierungsprogramm mehrmals. Im Kapitel „Standort, Industriepolitik, Bürokratieabbau und Kapitalmarkt“ gibt es einen Unterpunkt „Gründungspolitik & Startups“, in dem drei Punkte angeführt werden – hier im Wortlaut:

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Österreich im Bereich Female Entrepreneurship ins europäische Spitzenfeld aufsteigt.

Signifikant beschleunigte und rein digitale Gründungen werden ermöglicht, dabei wird das System missbrauchsresistent ausgestaltet. (Zielzeit: 5 Werktage, wo noch nicht ohnehin rascher möglich)

Notariatsaktpflicht unter Beibehaltung von Rechtssicherheit und der Vermeidung von Scheinunternehmen evaluieren.

Vor allem die angekündigte Evaluierung der Notariatspflicht setzt dort an, wo die Vorgängerregierung bei der Schaffung der FlexCo nicht weitergekommen ist – für diese wurde die Notariatspflicht nur in einzelnen Punkten aufgehoben. Dieser Punkt wird im Kapitel „Industriepolitik – langfristig“ im Unterkapitel „Start-ups“ noch einmal angeführt. „Die neue ‚Flexible Kapitalgesellschaft‘ wird evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt“ heißt es dort.

„Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten“

Zudem wird in diesem Unterpunkt ein weiteres Vorhaben angeführt:

Startup-Förderung durch Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten

Durch das Aktivierungsverbot selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände haben österreichische Unternehmen, allen voran Startups, Nachteile im Wettbewerb um internationale Geldgeber, weil selbst geschaffene Vermögenswerte in der Bilanz nicht sichtbar sind. Das Aktivierungsverbot soll daher in Anlehnung an internationale Entwicklungen, insbesondere Deutschland, durch ein Aktivierungswahlrecht für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände ersetzt werden. Dem Gläubigerschutz soll durch eine bilanzielle Ausschüttungssperre oder durch andere adäquate Maßnahmen Rechnung getragen werden.

Wagniskapitalfondsgesetz wird evaluiert

Eine weitere Kern-Forderung aus der Vision 2030, eine Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes, wird laut Regierungsprogramm zumindest evaluiert: „Das Wagniskapitalfondsgesetz wird evaluiert und im Sinne des internationalen Best-Practice-Modells weiterentwickelt, um noch weitere Anreize zu identifizieren“, heißt es im Wortlaut. Auch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sollen laut Programm „weiter attraktiviert“ werden – diese knappe Formulierung lässt freilich viel Interpretationsspielraum offen.

Verbesserter Technologietransfer und Sandboxes für Spin-offs

In mehreren Punkten werden im Regierungsprogramm auch dezidiert Spin-offs behandelt. Im Kapitel „Innovation und Forschung“ heißt es im Unterpunkt „Technologietransfer sicherstellen“ unter anderem:

Unmittelbarer Wissenstransfer für universitäre Spin-offs. Setzen direkt an der Forschung an und generieren Startups mit hohem Wachstumspotential (Spin-off Fellowship).

Frühe und systematische Einbindung von Investorinnen und Investoren in den Spin-off-Prozess ermöglichen, um eine nachhaltige Finanzierung der Wachstumsphase zu gewährleisten.

Kooperationsstrukturen: Stabile Formen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken den kontinuierlichen hocheffizienten Austausch und Transfer sowie die interdisziplinäre Kooperation auch hin zu den gesellschaftlichen Herausforderungen.

Auch im Kapitel „Wissenschaft“ werden konkrete Vorhaben zu Spin-offs beschrieben:

Die Nutzung von Regulatory Sandboxes wird auch im Wissenschaftsbereich ermöglicht, um Innovationen einfach und unbürokratisch zu testen und zu entwickeln.

Erfolgreiche Initiativen wie die Spin-off Fellowships werden verlängert und weiter ausgebaut. Anreize für Spin-off-Initiativen der Universitäten in Leistungsvereinbarungen stärken.

Beteiligungsfreibetrag nicht im Programm

Vergeblich sucht man im Regierungsprogramm den besonders laut geforderten Beteiligungsfreibetrag. Er würde eine Steuererleichterung für Investor:innen darstellen und dürfte sowohl an der SPÖ als auch an der Budget-Situation gescheitert sein. Entrepreneurship-Education schaffte es in einem Nebensatz ins Programm – nicht aber im in der Vision 2030 geforderten Umfang.

Lohnnebenkostensenkung optional

Ein weiteres in der Startup-Community vielfach gefordertes Thema spricht der künftige Bundeskanzler Christian Stocker in der Pressekonferenz zur Präsentation des Programms noch als Versprechen an: „Sobald es die budgetäre Situation zulässt, werden wir die Lohnnebenkosten senken.“ Laut Regierungsprogramm ist das „bis zur Mitte der Regierungsperiode – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung“ geplant.

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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