14.06.2022

Regierungspaket: Zuschüsse für Wirtschaft – Kritik von ÖGB und AK

Das Regierungspaket gegen die Teuerungswelle trifft auf Kritik und Lob.
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Regierungspaket
(c9 BKA - Bundeskanzler Karl Nehammer (m.r.), Vizekanzler Werner Kogler (m.l.), Bundesminister Magnus Brunner (l.) und Bundesminister Johannes Rauch (r.) setzten erste Maßnahmen, um die Bevölkerung zu entlasten.

Die österreichische Bundesregierung hat ein erstes Regierungspaket geschnürt, um gegen die Teuerungen vorzugehen und für Entlastung zu sorgen. Kritik kommt der Arbeiterkammer und dem Gewerkschaftsbund – Lob von der WK0 und dem Handelsverband.

Regierungspaket: Details nach Ministerrat

Ohne konkrete Details zu nennen, wird es heuer für die Wirtschaft Strompreiskompensationen und Zuschüsse für energieintensive Unternehmen geben. Beide Maßnahmen seien bereits ausgehandelt und werden nach dem Ministerrat am Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellt.

Zudem ist es nun Arbeitgebern freigestellt, ihren Mitarbeiter:innen eine steuer- und abgabenfreie “Teuerungsprämie” in Höhe von bis zu 3.000 Euro auszuzahlen. Weiters sei eine Valorisierung der Sozialleistungen und eine Senkung der Lohnnebenkosten um 600 Millionen geplant.

Neben der Erhöhung des Familienbonus auf 2.000 Euro (ein Plus von 750 Euro), 180 Euro extra zur Familienbeihilfe im August, Einmalzahlungen von 300 Euro an Geringverdienende und Arbeitslose, sowie eine 500-Euro-Zahlung im Oktober an alle in Österreich lebenden Erwachsenen (Kinder erhalten die Hälfte), kommen heuer noch die Erhöhung des Kindermehrbetrags auf 550 Euro und die Einführung eines Teuerungsabsetzbetrags von 500 Euro zur Geltung.

Kalte Progression wird abgeschafft

Längerfristige Hilfsmaßnahmen fokussieren auf die Abschaffung der kalten Progression und in Folge auf die Anpassung der Steuerstufen an die Inflation. Insgesamt gibt die Regierung 28 Milliarden Euro für diese Maßnahmen aus.

Rainer Will, Handelsverband-Geschäftsführer, sieht im Regierungspaket einen wichtigen Schritt. Er sagt: “Ein großer Wurf und wichtiges Signal in einer schwierigen Zeit. Das heute von der Bundesregierung vorgestellte Geld-zurück-Paket setzt an vielen Stellschrauben an, um gegen die Krisen anzukommen und die Auswirkungen der Teuerung abzufedern. Die Abschaffung der kalten Progression zur Kaufkraftstabilisierung und Armutsabsicherung war längst überfällig. Die Lohnnebenkostensenkung ist ein erster deutlicher Schritt, um den Beschäftigungsstandort Österreich zu sichern.”

Kritik von ÖGB und AK – Lob von WKO und HV

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian begrüßt ebenfalls die Entlastungsmaßnahmen, sieht aber einen negativen Fokus auf Einmalzahlungen.

“Einige Punkte sind gelungen, insgesamt weist das Paket aber schon bei der Erstbetrachtung auch Nachteile auf. Es besteht in seinen kurzfristig wirksamen Aspekten fast ausschließlich aus Einmalzahlungen und es ist in mehreren Punkten verteilungspolitisch fragwürdig.”

Die Valorisierung der Sozialleistungen habe den Schönheitsfehler, dass viele Sozialleistungen unterhalb der Armutsgrenze bleiben werden, kritisiert der ÖGB-Präsident: “Das betrifft die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld und den Ausgleichszulagenrichtsatz, also die zentralen Unterstützungen, auf die viele Menschen angewiesen sind. Die jährliche Valorisierung bringt Bezieher:innen unterer Einkommen zu wenig, um das akute Armutsproblem angesichts der explodierenden Inflation zu lösen.”

Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages als Problem

Dass die geplante Senkung der Lohnnebenkosten auch die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages vorsehe, sei, so Katzian weiter, problematisch: “Dem Sozialstaat könnten hier rund 125 Millionen Euro jährlich entgehen. Die AUVA würde damit gezwungen, ihre breites Aufgaben- und Leistungsspektrum auf Kosten der Versicherten einzuschränken.”

Zudem würden “Einmalzahlungen” die Erhöhung der Inflationsrate nicht bremsen, sieht er darin den größten Makel des Entlastungspakets.

Arbeiterkammer sieht Abfederung der Inflation, aber…

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl meint, dass das Regierungspaket dazu beitragen werde, die Folgen der hohen Inflation abzufedern. “Was aber fehlt sind Maßnahmen, die einen echten „Preise-runter-Effekt“ haben sowie Maßnahmen, die den Sozialstaat wirklich stärken und armutsfest machen würden. Durch das Paket werden viele Menschen in Österreich mehr in der Tasche haben”, sagt sie. “Aber vieles davon sind Einmalzahlungen. Wir wissen aber, dass die Preise länger hoch bleiben werden, das wird also schnell verpufft sein.”

Zudem werde auf Maßnahmen verzichtet, die die Preise unmittelbar runterdrücken würden – wie etwa eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer bei Lebensmitteln, eine Mietpreisbremse und ein Energiepreisdeckel wie etwa in Spanien oder Portugal.

Energiesektor als Unberührbare

“Dass die Chance auf ein Abschöpfen der Übergewinne im Energiesektor ausgelassen wurde, ist problematisch, weil dadurch die Kosten voll im Budget und damit bei den Steuerzahlern landen”, so Anderl weiter.

WKO-Präsident Harald Mahrer indes begrüßt, dass wesentliche Forderungen der Sozialpartner zur Entlastung von Unternehmen und Haushalten nun umgesetzt werden. Damit setze die Regierung noch vor dem Sommer die richtigen Schritte, die sowohl kurzfristig als auch mittelfristig ihre Wirkung entfalten würden.

“Wichtig ist, dass die Maßnahmen jetzt rasch bei den Betrieben und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ankommen”, sagt Mahrer und lobt besonders die Entlastung bei Energie durch Strompreiskompensation und Energiekostenzuschuss: “Das hilft unseren Betrieben und wirkt sich dämpfend auf die Energie-Teuerung aus.”

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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