15.06.2020

Eigenkapitalfonds: Regierung wird Garantien für Eigenkapital übernehmen

Am Montag und Dienstag beraten ÖVP und Grüne im Rahmen der Regierungsklausur unter anderem über das Konjunkturpaket und die Arbeitslosenhilfe.
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Schramböck
(c) der brutkasten

„Bei unserer Regierungsklausur heute und morgen werden wir ein mindestens 14 Milliarden Euro umfassendes Konjunkturpaket erarbeiten – das heißt, das Paket wird mindestens auf Höhe des deutschen Maßnahmenumfangs sein“, verkündete Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gegen Ende des ersten Tages der Regierungsklausur, die am Montag und Dienstag stattfindet. Neben dem Konjunkturpaket steht dabei auch die Arbeitslosenhilfe im Fokus, die ergänzend zum Arbeitslosengeld ausgezahlt wird und zuletzt für viel Kritik gesorgt hatte.

Regierungsklausur: Investitionsprämie trifft Forschungsprämie

Zunächst müsse man Unternehmen dabei unterstützen, wieder zu investieren, so Schramböck weiter: „Daher wird es eine Investitionsprämie von mindestens 14 Prozent geben, die dann auch wie bei der Forschungsprämie wirklich Cash ausbezahlt wird.“

+++Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf+++

Zweitens wird es einen Verlustrücktrag geben, wo derzeitige Verluste mit den Gewinnen der vergangenen zwei Jahre gegengerechnet werden können. „Das bedeutet eine Steuerrückzahlung aus den vergangenen zwei Jahren“, führt die Ministerin weiter aus.

Fixkostenzuschuss, Eigenkapitalfonds und Kreditmoratorium

Weiters wird die Regierung den Fixkostenzuschuss als zweiten großen Kostenblock neben dem Personal um weitere sechs Monate verlängern, heißt es weiter: „Darüber hinaus braucht es ein Paket, um die Eigenkapitalbildung stärker zu incentivieren. Dafür wird es einen Eigenkapitalfonds geben – die Republik übernimmt hier Garantien auch für Eigenkapital, nicht nur für Kredite.“ Fünftens wird es ein Kreditmoratorium für alte Kredite geben. „Damit vor allem unsere vielen KMU jetzt fällige Kredite sehr viel später zurückzahlen können“, so Schramböck abschließend in einem Posting auf LinkedIn.

Der Großteil dieser Maßnahmen war bereits im Vorfeld bekannt gewesen, nachdem sie von Schramböck in der ORF-Pressestunde verkündet wurden.

Zusätzlich 450 Euro Arbeitslosenhilfe

Die vor Kurzem angekündigten zusätzlichen 450 Euro zum bestehenden Arbeitslosengeld sollen an jene Personen ausgezahlt werden, die zwischen Juli und September mindestens zwei Monate auf der Suche nach Beschäftigung waren. Im September wird dann entschieden, ob es weitere Maßnahmen diesbezüglich braucht.

Vorschläge der Opposition zum Arbeitslosengeld

Bereits zuvor war diese Einmalzahlung von der Opposition kritisiert worden – hier hatten die Parteien von der Regierung eine generelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes gefordert. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch erneuerte diese Kritik am Montag und forderte einen monatlichen Corona-Zuschuss für die Dauer der Krise für alle Betroffenen. „Ein Corona-Bonus in der Höhe eines 30 prozentigen Zuschlages zum Arbeitslosengeld oder zumindest 10 Euro pro Tag für alle Betroffenen – egal ob für ehemalige Teilzeitbeschäftigte und jetzt SozialhilfebezieherInnen, oder ehemalige Vollzeitbeschäftigte – wäre eine schnelle, administrativ einfache Lösung für ein höheres Monatseinkommen in der Arbeitslosigkeit“, heißt es diesbezüglich in einer OTS-Meldung.

Die NEOS hatten bereits am Sonntag eigene Vorschläge für das Arbeitslosengeld präsentiert: „Statt der von der Regierung geplanten völlig sinnlosen Einmalzahlung schlagen wir eine Staffelung des Arbeitslosengeldes vor, wie es sie in vielen Ländern Europas – beispielsweise in Dänemark oder Schweden, die für ihre guten Sozialsysteme bekannt sind – bereits gibt: Das Arbeitslosengeld würde demnach für vier Monate von derzeit 55 Prozent des Netto-Letztverdienstes auf 65 Prozent erhöht und dann im Zeitverlauf in Stufen abgesenkt werden. Wer länger eingezahlt hat, soll auch länger anspruchsberechtigt sein. Das wäre eine nachhaltige Reform und eine echte Hilfe für die Hunderttausenden Menschen, die durch die Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben. Eine Einmalzahlung schafft diese Sicherheit und dieses Vertrauen nicht,“ heißt es dazu von NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker und NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard in einer Aussendung.

Generell beschwert man sich bei den NEOS anlässlich der Regierungsklausur  über eine eine „Verteilpolitik im Stil von Jörg Haider“, wie es ebenfalls in der Aussendung heißt: „Mit Almosen und Einzelmaßnahmen wie ein Hunderter hier, ein Hunderter da, werden wir nicht aus der Krise kommen. Das ist keine echte Hilfe, das ist teure PR im Stile von Jörg Haider, die nur der Regierung hilft, nicht aber den Bürgerinnen und Bürgern. Türkis-Grün muss endlich den Mut haben, echte Reformen anzugehen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Eigenkapitalfonds: Regierung wird Garantien für Eigenkapital übernehmen

  • „Bei unserer Regierungsklausur heute und morgen werden wir ein mindestens 14 Milliarden Euro umfassendes Konjunkturpaket erarbeiten – das heißt, das Paket wird mindestens auf Höhe des deutschen Maßnahmenumfangs sein“, verkündete Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gegen Ende des ersten Tages der Regierungsklausur, die am Montag und Dienstag stattfindet.
  • Neben dem Konjunkturpaket steht dabei auch die Arbeitslosenhilfe im Fokus, die ergänzend zum Arbeitslosengeld ausgezahlt wird und zuletzt für viel Kritik gesorgt hatte.
  •  Es wird eine Investitionsprämie von mindestens 14 Prozent geben, die dann auch wie bei der Forschungsprämie wirklich Cash ausbezahlt wird.
  • Der Großteil dieser Maßnahmen war bereits im Vorfeld bekannt gewesen, nachdem sie von Schramböck in der ORF-Pressestunde verkündet wurden.
  • Die vor Kurzem angekündigten zusätzlichen 450 Euro zum bestehenden Arbeitslosengeld sollen an jene Personen ausgezahlt werden, die zwischen Juli und September mindestens zwei Monate auf der Suche nach Beschäftigung waren.
  • Im September wird dann entschieden, ob es weitere Maßnahmen diesbezüglich braucht.

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