15.06.2020

Eigenkapitalfonds: Regierung wird Garantien für Eigenkapital übernehmen

Am Montag und Dienstag beraten ÖVP und Grüne im Rahmen der Regierungsklausur unter anderem über das Konjunkturpaket und die Arbeitslosenhilfe.
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Schramböck
(c) der brutkasten

“Bei unserer Regierungsklausur heute und morgen werden wir ein mindestens 14 Milliarden Euro umfassendes Konjunkturpaket erarbeiten – das heißt, das Paket wird mindestens auf Höhe des deutschen Maßnahmenumfangs sein”, verkündete Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gegen Ende des ersten Tages der Regierungsklausur, die am Montag und Dienstag stattfindet. Neben dem Konjunkturpaket steht dabei auch die Arbeitslosenhilfe im Fokus, die ergänzend zum Arbeitslosengeld ausgezahlt wird und zuletzt für viel Kritik gesorgt hatte.

Regierungsklausur: Investitionsprämie trifft Forschungsprämie

Zunächst müsse man Unternehmen dabei unterstützen, wieder zu investieren, so Schramböck weiter: “Daher wird es eine Investitionsprämie von mindestens 14 Prozent geben, die dann auch wie bei der Forschungsprämie wirklich Cash ausbezahlt wird.”

+++Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf+++

Zweitens wird es einen Verlustrücktrag geben, wo derzeitige Verluste mit den Gewinnen der vergangenen zwei Jahre gegengerechnet werden können. “Das bedeutet eine Steuerrückzahlung aus den vergangenen zwei Jahren”, führt die Ministerin weiter aus.

Fixkostenzuschuss, Eigenkapitalfonds und Kreditmoratorium

Weiters wird die Regierung den Fixkostenzuschuss als zweiten großen Kostenblock neben dem Personal um weitere sechs Monate verlängern, heißt es weiter: “Darüber hinaus braucht es ein Paket, um die Eigenkapitalbildung stärker zu incentivieren. Dafür wird es einen Eigenkapitalfonds geben – die Republik übernimmt hier Garantien auch für Eigenkapital, nicht nur für Kredite.” Fünftens wird es ein Kreditmoratorium für alte Kredite geben. “Damit vor allem unsere vielen KMU jetzt fällige Kredite sehr viel später zurückzahlen können”, so Schramböck abschließend in einem Posting auf LinkedIn.

Der Großteil dieser Maßnahmen war bereits im Vorfeld bekannt gewesen, nachdem sie von Schramböck in der ORF-Pressestunde verkündet wurden.

Zusätzlich 450 Euro Arbeitslosenhilfe

Die vor Kurzem angekündigten zusätzlichen 450 Euro zum bestehenden Arbeitslosengeld sollen an jene Personen ausgezahlt werden, die zwischen Juli und September mindestens zwei Monate auf der Suche nach Beschäftigung waren. Im September wird dann entschieden, ob es weitere Maßnahmen diesbezüglich braucht.

Vorschläge der Opposition zum Arbeitslosengeld

Bereits zuvor war diese Einmalzahlung von der Opposition kritisiert worden – hier hatten die Parteien von der Regierung eine generelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes gefordert. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch erneuerte diese Kritik am Montag und forderte einen monatlichen Corona-Zuschuss für die Dauer der Krise für alle Betroffenen. “Ein Corona-Bonus in der Höhe eines 30 prozentigen Zuschlages zum Arbeitslosengeld oder zumindest 10 Euro pro Tag für alle Betroffenen – egal ob für ehemalige Teilzeitbeschäftigte und jetzt SozialhilfebezieherInnen, oder ehemalige Vollzeitbeschäftigte – wäre eine schnelle, administrativ einfache Lösung für ein höheres Monatseinkommen in der Arbeitslosigkeit”, heißt es diesbezüglich in einer OTS-Meldung.

Die NEOS hatten bereits am Sonntag eigene Vorschläge für das Arbeitslosengeld präsentiert: “Statt der von der Regierung geplanten völlig sinnlosen Einmalzahlung schlagen wir eine Staffelung des Arbeitslosengeldes vor, wie es sie in vielen Ländern Europas – beispielsweise in Dänemark oder Schweden, die für ihre guten Sozialsysteme bekannt sind – bereits gibt: Das Arbeitslosengeld würde demnach für vier Monate von derzeit 55 Prozent des Netto-Letztverdienstes auf 65 Prozent erhöht und dann im Zeitverlauf in Stufen abgesenkt werden. Wer länger eingezahlt hat, soll auch länger anspruchsberechtigt sein. Das wäre eine nachhaltige Reform und eine echte Hilfe für die Hunderttausenden Menschen, die durch die Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben. Eine Einmalzahlung schafft diese Sicherheit und dieses Vertrauen nicht,” heißt es dazu von NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker und NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard in einer Aussendung.

Generell beschwert man sich bei den NEOS anlässlich der Regierungsklausur  über eine eine “Verteilpolitik im Stil von Jörg Haider”, wie es ebenfalls in der Aussendung heißt: “Mit Almosen und Einzelmaßnahmen wie ein Hunderter hier, ein Hunderter da, werden wir nicht aus der Krise kommen. Das ist keine echte Hilfe, das ist teure PR im Stile von Jörg Haider, die nur der Regierung hilft, nicht aber den Bürgerinnen und Bürgern. Türkis-Grün muss endlich den Mut haben, echte Reformen anzugehen.”

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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Eigenkapitalfonds: Regierung wird Garantien für Eigenkapital übernehmen

  • “Bei unserer Regierungsklausur heute und morgen werden wir ein mindestens 14 Milliarden Euro umfassendes Konjunkturpaket erarbeiten – das heißt, das Paket wird mindestens auf Höhe des deutschen Maßnahmenumfangs sein”, verkündete Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gegen Ende des ersten Tages der Regierungsklausur, die am Montag und Dienstag stattfindet.
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  •  Es wird eine Investitionsprämie von mindestens 14 Prozent geben, die dann auch wie bei der Forschungsprämie wirklich Cash ausbezahlt wird.
  • Der Großteil dieser Maßnahmen war bereits im Vorfeld bekannt gewesen, nachdem sie von Schramböck in der ORF-Pressestunde verkündet wurden.
  • Die vor Kurzem angekündigten zusätzlichen 450 Euro zum bestehenden Arbeitslosengeld sollen an jene Personen ausgezahlt werden, die zwischen Juli und September mindestens zwei Monate auf der Suche nach Beschäftigung waren.
  • Im September wird dann entschieden, ob es weitere Maßnahmen diesbezüglich braucht.

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