14.01.2026
WIRTSCHAFTSSTANDORT

Regierungsklausur 2026: Wie die Regierung Technologie priorisieren will

Mit dem Abschluss der Regierungsklausur am 14. Jänner 2026 hat die Bundesregierung konkretisiert, wie sie Forschung, Technologie und Innovation (FTI) künftig stärker mit der Standortpolitik verzahnen will.
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Am 13. Jänner 2026 fand in Mauerbach die Klausurtagung der Bundesregierung statt. | (c) BKA/Andy Wenzel

Im Zentrum steht dabei ein neuer Fokus auf sogenannte Schlüsseltechnologien, die gezielt gefördert werden sollen und als strategische Antwort auf internationalen Wettbewerbsdruck, technologische Abhängigkeiten und wirtschaftliche Transformation verstanden werden.

Der aktuell laufende FTI-Pakt für die Jahre 2024 bis 2026 umfasst ein Gesamtvolumen von rund fünf Milliarden Euro. Innerhalb dieses Rahmens erfolgt nun eine gezielte Priorisierung bestimmter Bereiche. Die im Zuge der Regierungsklausur kommunizierten 2,6 Milliarden Euro beziehen sich auf staatliche Investitionen bis 2029, die für definierte Schlüsseltechnologien vorgesehen sind. Diese Summe steht daher nicht im Widerspruch zum bestehenden FTI-Pakt, sondern ist innerhalb des bereits budgetierten Rahmens verortet.

Bei den 2,6 Milliarden Euro handelt es sich somit nicht um einen zusätzlichen Fördertopf, sondern um eine politische und inhaltliche Schwerpunktsetzung jener Mittel, die in den kommenden Jahren im Forschungs- und Innovationssystem eingesetzt werden sollen.

Neun Schlüsseltechnologien

Erstmals hat die Bundesregierung nun auch klar benannt, auf welche technologischen Bereiche sich diese Investitionen konzentrieren sollen. Insgesamt wurden neun Schlüsseltechnologiefelder definiert, in denen Österreich bestehende Stärken ausbauen, neue Wertschöpfung generieren und technologische Souveränität sichern will.

Diese neun Bereiche sind:

  • Mobilitätstechnologien
  • Künstliche Intelligenz und Dateninnovation
  • Chips und elektronische Komponenten
  • Fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik
  • Quantentechnologie und Photonik
  • Fortgeschrittene Werkstoffe („Advanced Materials“)
  • Biotechnologie
  • Energie- und Umwelttechnologien
  • Weltraum- und Luftfahrttechnologien

Mit dieser Auswahl orientiert sich die Bundesregierung sowohl an europäischen Technologieprogrammen als auch an bestehenden industriellen und wissenschaftlichen Kompetenzen in Österreich. Ziel ist es, gezielt jene Bereiche zu fördern, in denen Forschungsergebnisse in industrielle Anwendungen, wirtschaftliche Skalierung und strategische Unabhängigkeit überführt werden können.

Forschungspolitik als Standortpolitik

Die Regierung möchte damit wohl auch deutlich machen, dass Forschung und Innovation nicht mehr isoliert betrachtet werden, sondern als integraler Bestandteil der Wirtschafts- und Standortpolitik. Die gezielte Bündelung von Fördermitteln auf Schlüsseltechnologien soll Unternehmen Planungssicherheit geben, Kooperationen zwischen Wissenschaft und Industrie stärken und Österreich langfristig im internationalen Technologiewettbewerb positionieren, heißt es in verschiedenen Aussendungen der Regierungsparteien.

Der FTI-Pakt ist seit dem Inkrafttreten des Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG) im Jahr 2021 gesetzlich abgesichert. Entscheidend ist also weniger die absolute Höhe der Mittel als deren strategische Konzentration. Mit der klaren Benennung von konkreten Zielen der 2,6-Milliarden-Euro-Finanzierung aus dem FTI-Pakt, weg von einer breit gestreuten Förderlogik, hin zu klar definierten technologischen Schwerpunkten setzt die Regierung offensichtlich klare Prioritäten innerhalb des bereits bestehenden Budgetrahmens.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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