02.04.2019

Wie Regierungen die Blockchain-Technologie nutzen können

Wahlen auf der Blockchain? Digitale Verwaltung in der Kette? Auf dem ANON Blockchain Summit diskutierten Expertinnen und Experten über die Bedeutung der Technologie für die Politik.
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Anon Blockchain
(c) Stefan Mey

„Blockchain ist eine Technologie, die bleiben wird, weil sie einzigartig ist“, sagt Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarethe Schramböck bei ihrer Eröffnungsrede den ANON Blockchain Summit am 2. April in der Gösserhalle in Wien: Dabei gehe es nicht bloß um Kryptowährungen, sondern um das Verändern ganzer Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse. Das betreffe nicht nur Startups, sondern auch KMU und Konzerne – sowie Regierungen und die öffentliche Verwaltung.

Viele Anwendungsgebiete

Als Beispiel nennt Schramböck öffentliche Ausschreibungen, bei denen Unternehmen mit der Blockchain-Technologie sicherstellen können, dass sie alle erforderlichen Dokumente fristgerecht eingereicht haben. Generell sieht Schramböck in der Blockchain auch Potenzial dafür, dass Prozesse sicherer werden und Bürokratie reduziert wird.

Marta Piekarska, Direktorin des Ecosystem Hyperledger, sieht Potenzial überall dort, wo es viele Geräte und viele Menschen gibt, die einander normalerweise vertrauen müssen. Auch Transparenz ist hier entscheidend: Daten, die in die Blockchain geschrieben wurden, können nicht mehr gelöscht werden – das ist zum Beispiel auch für ein digitales Grundbuch interessant, wenn Liegenschaften übertragen werden. Ebenso könne der Austausch von Informationen zwischen Ämtern und Ministerien so beschleunigt werden, führt die Expertin aus – auf herkömmlichem Wege dauert dies Wochen, oder gar Monate.

Blockchain-Förderung in Österreich und der EU

Die österreichische Bundesregierung hat das Austrian Blockchain Center gegründet, mit dem unter anderem Forschung und Entwicklung rund um das Thema gefördert wird: Das Ziel ist dabei, Blockchain-Projekte für das echte Leben zu entwickeln.

+++Details zum Austrian Blockchain Center+++

Ebenso gibt es Engagement auf EU-Ebene, wie Josef Vasak, Repräsentant der EU-Kommission in Österreich, erläutert: Unter anderem wurde das EU Blockchain Observatory and Forum gegründet, welches sich diesem Thema widmet. Das Ziel sei eine Partnerschaft, welche die Werte der EU widerspiegelt: Unter anderem sollen Transparenz und einheitliche internationale Standards geschaffen werden.

Knackpunkt Regulierung

Doch wie viel Regulierung verträgt die Blockchain? Schramböck vertritt die Meinung, dass zunächst regulatorische Sandboxes beschaffen werden sollten, in denen mit der Technologie experimentiert wird. Man solle nicht zu früh regulieren, sagt die Ministerien. „Die EU hat die Tendenz, Dinge zu überregulieren. Viele große europäische Unternehmen sind verschwunden, weil die Regulierung zu streng war“, sagt sie: Konsumentenschutz sei wichtig, aber man dürfe es nicht übertreiben und anschließend bedauern, dass sich kein europäischer Konzern in den Top10 der größten IT-Unternehmen der Welt befindet.

Vasak entgegnet darauf, dass man sich derzeit im explorativen Modus befinde, es gebe sowohl bei der Forschung als auch bei Investitionen einen Fokus auf Blockchain. Allerdings seien Regulierungen manchmal nötig, was sich zum Beispiel am gemeinsamen Digitalen Binnenmarkt zeige: Hier hätten Standards geholfen, Hürden für die internationale Expansion zu beseitigen.

Wählen via Blockchain

Zur Diskussion steht auch, ob irgendwann Wahlen über die Blockchain ermöglicht werden. Bedingung hierfür ist laut Vasak, dass das System für alle zugänglich, zuverlässig und anonym ist. Piekarska warnt in dieser Hinsicht gar vor Schnellschüssen. Man solle erst warten, bis ein paar weitere Projekte scheitern und man daraus lernen kann, sagt die Expertin. „Denn wenn es bei nur einer Wahl einen klitzekleinen Sicherheitsvorfall gibt, dann haben wir für immer versagt“, sagt sie.

Auch Schramböck rät, in dieser Hinsicht nichts zu überstürzen. Vorerst gehe es darum, den Nutzen richtig zu kommunizieren, Vertrauen aufzubauen und Missbrauch zu verhindern – als Negativbeispiel nennt sie den NEOS-Abgebordneten Gerald Loacker, der jüngst über die App „Digitales Amt“ seinen Wohnsitz ins Wirtschaftsministerium verlegte. „Wir müssen klar vermitteln, dass eine digitale Unterschrift gleich viel wert ist wie eine analoge und dass in der digitalen Welt die gleichen Gesetze gelten wie in der analogen Welt“, sagt Schramböck: „Und wir müssen zeigen, dass es bei solchen Projekten einen gemeinsamen Nutzen für alle gibt.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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