02.04.2019

Wie Regierungen die Blockchain-Technologie nutzen können

Wahlen auf der Blockchain? Digitale Verwaltung in der Kette? Auf dem ANON Blockchain Summit diskutierten Expertinnen und Experten über die Bedeutung der Technologie für die Politik.
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Anon Blockchain
(c) Stefan Mey

„Blockchain ist eine Technologie, die bleiben wird, weil sie einzigartig ist“, sagt Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarethe Schramböck bei ihrer Eröffnungsrede den ANON Blockchain Summit am 2. April in der Gösserhalle in Wien: Dabei gehe es nicht bloß um Kryptowährungen, sondern um das Verändern ganzer Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse. Das betreffe nicht nur Startups, sondern auch KMU und Konzerne – sowie Regierungen und die öffentliche Verwaltung.

Viele Anwendungsgebiete

Als Beispiel nennt Schramböck öffentliche Ausschreibungen, bei denen Unternehmen mit der Blockchain-Technologie sicherstellen können, dass sie alle erforderlichen Dokumente fristgerecht eingereicht haben. Generell sieht Schramböck in der Blockchain auch Potenzial dafür, dass Prozesse sicherer werden und Bürokratie reduziert wird.

Marta Piekarska, Direktorin des Ecosystem Hyperledger, sieht Potenzial überall dort, wo es viele Geräte und viele Menschen gibt, die einander normalerweise vertrauen müssen. Auch Transparenz ist hier entscheidend: Daten, die in die Blockchain geschrieben wurden, können nicht mehr gelöscht werden – das ist zum Beispiel auch für ein digitales Grundbuch interessant, wenn Liegenschaften übertragen werden. Ebenso könne der Austausch von Informationen zwischen Ämtern und Ministerien so beschleunigt werden, führt die Expertin aus – auf herkömmlichem Wege dauert dies Wochen, oder gar Monate.

Blockchain-Förderung in Österreich und der EU

Die österreichische Bundesregierung hat das Austrian Blockchain Center gegründet, mit dem unter anderem Forschung und Entwicklung rund um das Thema gefördert wird: Das Ziel ist dabei, Blockchain-Projekte für das echte Leben zu entwickeln.

+++Details zum Austrian Blockchain Center+++

Ebenso gibt es Engagement auf EU-Ebene, wie Josef Vasak, Repräsentant der EU-Kommission in Österreich, erläutert: Unter anderem wurde das EU Blockchain Observatory and Forum gegründet, welches sich diesem Thema widmet. Das Ziel sei eine Partnerschaft, welche die Werte der EU widerspiegelt: Unter anderem sollen Transparenz und einheitliche internationale Standards geschaffen werden.

Knackpunkt Regulierung

Doch wie viel Regulierung verträgt die Blockchain? Schramböck vertritt die Meinung, dass zunächst regulatorische Sandboxes beschaffen werden sollten, in denen mit der Technologie experimentiert wird. Man solle nicht zu früh regulieren, sagt die Ministerien. „Die EU hat die Tendenz, Dinge zu überregulieren. Viele große europäische Unternehmen sind verschwunden, weil die Regulierung zu streng war“, sagt sie: Konsumentenschutz sei wichtig, aber man dürfe es nicht übertreiben und anschließend bedauern, dass sich kein europäischer Konzern in den Top10 der größten IT-Unternehmen der Welt befindet.

Vasak entgegnet darauf, dass man sich derzeit im explorativen Modus befinde, es gebe sowohl bei der Forschung als auch bei Investitionen einen Fokus auf Blockchain. Allerdings seien Regulierungen manchmal nötig, was sich zum Beispiel am gemeinsamen Digitalen Binnenmarkt zeige: Hier hätten Standards geholfen, Hürden für die internationale Expansion zu beseitigen.

Wählen via Blockchain

Zur Diskussion steht auch, ob irgendwann Wahlen über die Blockchain ermöglicht werden. Bedingung hierfür ist laut Vasak, dass das System für alle zugänglich, zuverlässig und anonym ist. Piekarska warnt in dieser Hinsicht gar vor Schnellschüssen. Man solle erst warten, bis ein paar weitere Projekte scheitern und man daraus lernen kann, sagt die Expertin. „Denn wenn es bei nur einer Wahl einen klitzekleinen Sicherheitsvorfall gibt, dann haben wir für immer versagt“, sagt sie.

Auch Schramböck rät, in dieser Hinsicht nichts zu überstürzen. Vorerst gehe es darum, den Nutzen richtig zu kommunizieren, Vertrauen aufzubauen und Missbrauch zu verhindern – als Negativbeispiel nennt sie den NEOS-Abgebordneten Gerald Loacker, der jüngst über die App „Digitales Amt“ seinen Wohnsitz ins Wirtschaftsministerium verlegte. „Wir müssen klar vermitteln, dass eine digitale Unterschrift gleich viel wert ist wie eine analoge und dass in der digitalen Welt die gleichen Gesetze gelten wie in der analogen Welt“, sagt Schramböck: „Und wir müssen zeigen, dass es bei solchen Projekten einen gemeinsamen Nutzen für alle gibt.“

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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