02.04.2019

Wie Regierungen die Blockchain-Technologie nutzen können

Wahlen auf der Blockchain? Digitale Verwaltung in der Kette? Auf dem ANON Blockchain Summit diskutierten Expertinnen und Experten über die Bedeutung der Technologie für die Politik.
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Anon Blockchain
(c) Stefan Mey

„Blockchain ist eine Technologie, die bleiben wird, weil sie einzigartig ist“, sagt Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarethe Schramböck bei ihrer Eröffnungsrede den ANON Blockchain Summit am 2. April in der Gösserhalle in Wien: Dabei gehe es nicht bloß um Kryptowährungen, sondern um das Verändern ganzer Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse. Das betreffe nicht nur Startups, sondern auch KMU und Konzerne – sowie Regierungen und die öffentliche Verwaltung.

Viele Anwendungsgebiete

Als Beispiel nennt Schramböck öffentliche Ausschreibungen, bei denen Unternehmen mit der Blockchain-Technologie sicherstellen können, dass sie alle erforderlichen Dokumente fristgerecht eingereicht haben. Generell sieht Schramböck in der Blockchain auch Potenzial dafür, dass Prozesse sicherer werden und Bürokratie reduziert wird.

Marta Piekarska, Direktorin des Ecosystem Hyperledger, sieht Potenzial überall dort, wo es viele Geräte und viele Menschen gibt, die einander normalerweise vertrauen müssen. Auch Transparenz ist hier entscheidend: Daten, die in die Blockchain geschrieben wurden, können nicht mehr gelöscht werden – das ist zum Beispiel auch für ein digitales Grundbuch interessant, wenn Liegenschaften übertragen werden. Ebenso könne der Austausch von Informationen zwischen Ämtern und Ministerien so beschleunigt werden, führt die Expertin aus – auf herkömmlichem Wege dauert dies Wochen, oder gar Monate.

Blockchain-Förderung in Österreich und der EU

Die österreichische Bundesregierung hat das Austrian Blockchain Center gegründet, mit dem unter anderem Forschung und Entwicklung rund um das Thema gefördert wird: Das Ziel ist dabei, Blockchain-Projekte für das echte Leben zu entwickeln.

+++Details zum Austrian Blockchain Center+++

Ebenso gibt es Engagement auf EU-Ebene, wie Josef Vasak, Repräsentant der EU-Kommission in Österreich, erläutert: Unter anderem wurde das EU Blockchain Observatory and Forum gegründet, welches sich diesem Thema widmet. Das Ziel sei eine Partnerschaft, welche die Werte der EU widerspiegelt: Unter anderem sollen Transparenz und einheitliche internationale Standards geschaffen werden.

Knackpunkt Regulierung

Doch wie viel Regulierung verträgt die Blockchain? Schramböck vertritt die Meinung, dass zunächst regulatorische Sandboxes beschaffen werden sollten, in denen mit der Technologie experimentiert wird. Man solle nicht zu früh regulieren, sagt die Ministerien. „Die EU hat die Tendenz, Dinge zu überregulieren. Viele große europäische Unternehmen sind verschwunden, weil die Regulierung zu streng war“, sagt sie: Konsumentenschutz sei wichtig, aber man dürfe es nicht übertreiben und anschließend bedauern, dass sich kein europäischer Konzern in den Top10 der größten IT-Unternehmen der Welt befindet.

Vasak entgegnet darauf, dass man sich derzeit im explorativen Modus befinde, es gebe sowohl bei der Forschung als auch bei Investitionen einen Fokus auf Blockchain. Allerdings seien Regulierungen manchmal nötig, was sich zum Beispiel am gemeinsamen Digitalen Binnenmarkt zeige: Hier hätten Standards geholfen, Hürden für die internationale Expansion zu beseitigen.

Wählen via Blockchain

Zur Diskussion steht auch, ob irgendwann Wahlen über die Blockchain ermöglicht werden. Bedingung hierfür ist laut Vasak, dass das System für alle zugänglich, zuverlässig und anonym ist. Piekarska warnt in dieser Hinsicht gar vor Schnellschüssen. Man solle erst warten, bis ein paar weitere Projekte scheitern und man daraus lernen kann, sagt die Expertin. „Denn wenn es bei nur einer Wahl einen klitzekleinen Sicherheitsvorfall gibt, dann haben wir für immer versagt“, sagt sie.

Auch Schramböck rät, in dieser Hinsicht nichts zu überstürzen. Vorerst gehe es darum, den Nutzen richtig zu kommunizieren, Vertrauen aufzubauen und Missbrauch zu verhindern – als Negativbeispiel nennt sie den NEOS-Abgebordneten Gerald Loacker, der jüngst über die App „Digitales Amt“ seinen Wohnsitz ins Wirtschaftsministerium verlegte. „Wir müssen klar vermitteln, dass eine digitale Unterschrift gleich viel wert ist wie eine analoge und dass in der digitalen Welt die gleichen Gesetze gelten wie in der analogen Welt“, sagt Schramböck: „Und wir müssen zeigen, dass es bei solchen Projekten einen gemeinsamen Nutzen für alle gibt.“

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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