02.04.2019

Wie Regierungen die Blockchain-Technologie nutzen können

Wahlen auf der Blockchain? Digitale Verwaltung in der Kette? Auf dem ANON Blockchain Summit diskutierten Expertinnen und Experten über die Bedeutung der Technologie für die Politik.
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Anon Blockchain
(c) Stefan Mey

„Blockchain ist eine Technologie, die bleiben wird, weil sie einzigartig ist“, sagt Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarethe Schramböck bei ihrer Eröffnungsrede den ANON Blockchain Summit am 2. April in der Gösserhalle in Wien: Dabei gehe es nicht bloß um Kryptowährungen, sondern um das Verändern ganzer Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse. Das betreffe nicht nur Startups, sondern auch KMU und Konzerne – sowie Regierungen und die öffentliche Verwaltung.

Viele Anwendungsgebiete

Als Beispiel nennt Schramböck öffentliche Ausschreibungen, bei denen Unternehmen mit der Blockchain-Technologie sicherstellen können, dass sie alle erforderlichen Dokumente fristgerecht eingereicht haben. Generell sieht Schramböck in der Blockchain auch Potenzial dafür, dass Prozesse sicherer werden und Bürokratie reduziert wird.

Marta Piekarska, Direktorin des Ecosystem Hyperledger, sieht Potenzial überall dort, wo es viele Geräte und viele Menschen gibt, die einander normalerweise vertrauen müssen. Auch Transparenz ist hier entscheidend: Daten, die in die Blockchain geschrieben wurden, können nicht mehr gelöscht werden – das ist zum Beispiel auch für ein digitales Grundbuch interessant, wenn Liegenschaften übertragen werden. Ebenso könne der Austausch von Informationen zwischen Ämtern und Ministerien so beschleunigt werden, führt die Expertin aus – auf herkömmlichem Wege dauert dies Wochen, oder gar Monate.

Blockchain-Förderung in Österreich und der EU

Die österreichische Bundesregierung hat das Austrian Blockchain Center gegründet, mit dem unter anderem Forschung und Entwicklung rund um das Thema gefördert wird: Das Ziel ist dabei, Blockchain-Projekte für das echte Leben zu entwickeln.

+++Details zum Austrian Blockchain Center+++

Ebenso gibt es Engagement auf EU-Ebene, wie Josef Vasak, Repräsentant der EU-Kommission in Österreich, erläutert: Unter anderem wurde das EU Blockchain Observatory and Forum gegründet, welches sich diesem Thema widmet. Das Ziel sei eine Partnerschaft, welche die Werte der EU widerspiegelt: Unter anderem sollen Transparenz und einheitliche internationale Standards geschaffen werden.

Knackpunkt Regulierung

Doch wie viel Regulierung verträgt die Blockchain? Schramböck vertritt die Meinung, dass zunächst regulatorische Sandboxes beschaffen werden sollten, in denen mit der Technologie experimentiert wird. Man solle nicht zu früh regulieren, sagt die Ministerien. „Die EU hat die Tendenz, Dinge zu überregulieren. Viele große europäische Unternehmen sind verschwunden, weil die Regulierung zu streng war“, sagt sie: Konsumentenschutz sei wichtig, aber man dürfe es nicht übertreiben und anschließend bedauern, dass sich kein europäischer Konzern in den Top10 der größten IT-Unternehmen der Welt befindet.

Vasak entgegnet darauf, dass man sich derzeit im explorativen Modus befinde, es gebe sowohl bei der Forschung als auch bei Investitionen einen Fokus auf Blockchain. Allerdings seien Regulierungen manchmal nötig, was sich zum Beispiel am gemeinsamen Digitalen Binnenmarkt zeige: Hier hätten Standards geholfen, Hürden für die internationale Expansion zu beseitigen.

Wählen via Blockchain

Zur Diskussion steht auch, ob irgendwann Wahlen über die Blockchain ermöglicht werden. Bedingung hierfür ist laut Vasak, dass das System für alle zugänglich, zuverlässig und anonym ist. Piekarska warnt in dieser Hinsicht gar vor Schnellschüssen. Man solle erst warten, bis ein paar weitere Projekte scheitern und man daraus lernen kann, sagt die Expertin. „Denn wenn es bei nur einer Wahl einen klitzekleinen Sicherheitsvorfall gibt, dann haben wir für immer versagt“, sagt sie.

Auch Schramböck rät, in dieser Hinsicht nichts zu überstürzen. Vorerst gehe es darum, den Nutzen richtig zu kommunizieren, Vertrauen aufzubauen und Missbrauch zu verhindern – als Negativbeispiel nennt sie den NEOS-Abgebordneten Gerald Loacker, der jüngst über die App „Digitales Amt“ seinen Wohnsitz ins Wirtschaftsministerium verlegte. „Wir müssen klar vermitteln, dass eine digitale Unterschrift gleich viel wert ist wie eine analoge und dass in der digitalen Welt die gleichen Gesetze gelten wie in der analogen Welt“, sagt Schramböck: „Und wir müssen zeigen, dass es bei solchen Projekten einen gemeinsamen Nutzen für alle gibt.“

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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