11.09.2020

Regierung verhängt ab Montag Maskenpflicht in Gastro, Handel, Schulen & bei Kundenkontakt

Die österreichische Bundesregierung verkündete am Freitagvormittag eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Ab Montag soll in der Gastronomie, in Schulen, dem Handel und bei "Kundenkontakt" das Tragen eines Mundnasenschutzes österreichweit verpflichtend werden.
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Maskenpflicht
(c) BKA - Die Regierung gab heute neue Maßnahmen zum zweiten Lockdwon bekannt Lockdown

Bereits gestern sickerten erste Details durch, nun ist es offiziell bekannt: Ab Montag 00:00 Uhr gilt österreichweit in der Gastronomie, im Handel, Schulen und in allen Formen des „Kundenkontakts“ ein Mund-Nasen-Schutz, das hat die österreichische Bundesregierung am Freitag in einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt angekündigt.

Maskenpflicht und Einschränkungen bei Veranstaltungen

In der Gastronomie soll es für das Personal im Service eine Maskenpflicht geben. Zudem ist die Konsumation von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen nur noch am Sitzplatz möglich. Die Konsumation im Barbereich ist somit nicht mehr möglich.

Weiters thematisierte Kurz die weitere Vorgehensweise in den Schulen. Demnach gilt die Maskenpflicht außerhalb des Klassenverbandes, während des Unterrichts soll sie daher nicht gelten.

Zudem soll es auch weitere Einschränkungen bei Veranstaltungen geben. Ab Montag sind bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze Indoor nur mehr 50 Personen möglich, Outdoor 100 Personen. Eine Ausnahme gibt es hingegen bei Großveranstaltungen, die über ein entsprechendes Sicherheitskonzept und zugewiesene Sitzplätze verfügen. Hier sind Indoor maximal 1500 Personen zugelassen, Outdoor bis zu 3000 Personen.

Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Innenminister Karl Nehammer und Daniela Schmid, Leiterin Abteilung Infektionsepidemiologie der AGES, Sprecherin der Corona-Kommission zur Corona-Ampel.

Gepostet von Bundeskanzleramt Österreich am Freitag, 11. September 2020

Der Bundeskanzler warnte zudem davor, dass es noch zusätzliche Verschärfungen im Falle eines weiteren Anstiegs der Fallzahlen geben könnte. „Das Ende der Fahnstange ist noch nicht erreicht“, so Kurz, der auf die aktuelle Situation in Israel und einen möglichen zweiten Lockdown verwies.

Corona-Ampel aktualisiert

Zudem wurde heute die Corona-Ampel erstmalig aktualisiert, die vor genau einer Woche eingeführt wurde. Neben Wien, Graz und Kufstein werden demnach auch Innsbruck Stadt, Wiener Neustadt, Korneuburg und Schwaz auf gelb gestellt. Linz ist hingegen wieder auf grün.

Aktuell sind somit sieben Regionen auf gelb gestellt, vor einer Woche waren es noch vier Regionen – der brutkasten berichtete über die Einführung und die Funktionsweise.

Der Gesundheitsminister verwies zudem darauf, dass auch in den grünen Zonen keine Entwarnung gegeben sei und appellierte an das Risikobewusstsein der Bevölkerung.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Regierung verhängt ab Montag Maskenpflicht in Gastro, Handel, Schulen & bei Kundenkontakt

  • Bereits gestern sickerten erste Details durch, nun ist es offiziell bekannt: Ab Montag 00:00 Uhr gilt österreichweit in der Gastronomie, im Handel, Schulen und in allen Formen des „Kundenkontakts“ ein Mund-Nasen-Schutz, das hat die österreichische Bundesregierung am Freitag in einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt angekündigt.
  • In der Gastronomie soll es für das Personal im Service eine Maskenpflicht geben.
  • Zudem ist die Konsumation in geschlossenen Räumen nur noch am Sitzplatz möglich.
  • Weiters thematisierte Kurz die weitere Vorgehensweise in Schulen.
  • Ab Montag sind bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze Indoor nur mehr 50 Personen möglich, Outdoor 100 Personen.
  • Corona-Ampel aktualisiert: Zudem wurde heute die Corona-Ampel erstmalig aktualisiert, die vor genau einer Woche eingeführt wurde.

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  • Ab Montag sind bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze Indoor nur mehr 50 Personen möglich, Outdoor 100 Personen.
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