16.06.2020

Regierung kündigt 450 Millionen Euro schweres „Gründer-Paket“ und neue Gesellschaftsform an

Am zweiten Tag der Regierungsklausur kündigte die österreichische Bundesregierung am Dienstag ein neues "Gründer-Paket" in der Höhe von 450 Millionen Euro an. Zudem soll eine neue Gesellschaftsform für Gründer kommen. Details dazu sind laut dem Wirtschaftsministerium noch in der Ausarbeitung.
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Gründer-Paket
(c) BKA Andy Wenzel

Der zweite Tag der Regierungsklausur stand ganz im Zeichen des Klimaschutzes. In einer Pressekonferenz im Anschluss an die Klausur kündigte Umweltministerin Leonore Gewessler am Dienstag ein Bündel an Konjunktur-Maßnahmen an, die auf einen stärkeren Klimaschutz abzielen sollen.

Neben der Ankündigung des Invesitionspakets für den Klimaschutz gab es am Rande aber eine weitere Ankündigung, die für die heimische Startup- und Gründer-Szene von großer Bedeutung ist.

Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck soll es ein eigenes „Gründer-Paket“ in der Höhe von 450 Millionen Euro geben. Nähere Details zur genauen Ausgestaltung des „Gründer-Pakets“ wurden allerdings noch nicht genannt.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

„Gründer-Paket“ und „Deregulierungs-Offensive“

Neben dem „Gründer-Paket“ soll es zudem eine „Deregulierungs-Offensive“ geben, die auch die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform namens „Austria Limited“ beinhaltet. „Die neue Gesellschaftsform ist unbürokratischer und hat ein niedrigeres Gründungskapital“, so Schramböck.

Zudem sollen auch wichtige Amtswege künftig auf Englisch durchgeführt werden können. Als weiteren Punkt des Gründer-Pakets nannte die Wirtschaftsministerin eine „unbürokratische Mitarbeiterbeteiligung“.

In der österreichischen Startup-Szene gab es schon länger die Forderung nach einer neuen Kapitalgesellschaftsform, die besonders Startups in der Frühphase durch eine flexible Anteilsvergabe an Mitarbeiter und Entbürokratisierung zu Gute kommen soll – der brutkasten berichtete.

Nähere Details, wann die neue Gesellschaftsform „Austria Limited“ einführt wird, nannte Schramböck in der Pressekonferenz jedoch noch nicht.

Auf Rückfrage des brutkasten konkretisierte das Wirtschaftsministerium die groben Eckpfeiler des „Gründer-Pakets“. Dazu heißt es aus dem Ministerium: „Zur Stärkung der Wachstumsfinanzierung werden weitere steuerliche Anreize gesetzt (Verlustverrechnungsmöglichkeit und steuerliche Absetzbarkeit von Wachstumsfinanzierung).“

Generationenwechsel in Unternehmen sollen leichter werden

Ein weiterer Eckpfeiler des „Gründer-Pakets“ umfasst Erleichterungen hinsichtlich des Generationenwechsel in Unternehmen. „In der aktuellen Krise wird es öfter dazu kommen, dass Unternehmen von der einen zur anderen Generation übergeben werden. Hierfür möchten wir eine sogenannte Grace-Period einführen, also eine Zeit in der wir nicht kontrollieren und nicht überwachen, um den jungen Menschen Luft zu geben“, so Schramböck.

Hintergrund-Interview zum "Gründer-Paket" und "8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen"

Im Hintergrund-Interview spricht Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck über die ersten Eckpfeiler des 450 Millionen Euro schweren "Gründer-Pakets", die neue Rechtsform "Austria Limited" und den "8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen".

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 17. Juni 2020

Investitionspaket für Klimaschutz

Das eigentliche Kernthema der Pressekonferenz bildete das Invesitionspaket für den Klimaschutz, das insgesamt zwei Milliarden Euro betragen soll. Dafür wird die Regierung laut Gewessler in den Jahren 2021 und 2022 jeweils eine Milliarde Euro investieren.

Der größte Teil des Invesitionspakets soll für die thermische Sanierung von Häuser herangezogen werden. Hiefür sind rund 750 Millionen Euro veranschlagt. Die Förderung soll durch steuerliche Anreize aber auch Änderungen im Wohn- und Mietrecht erfolgen.

Zudem sollen 260 Millionen Euro in erneuerbare Energien investiert werden. In diesem Zusammenhang verwies Gewessler auf das Ziel, Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen.

Als dritten Punkt nannte sie Investitionen in Forschung und Innovation im Bereich des Klimaschutzes. Dies umfasse laut Gewessler auch die gezielte Förderung von Zukunftstechnologien, wie beispielsweise Batterie-Technologien. In Summe sollen in diesem Bereich rund 300 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Investitionsprämie für Ökologisierung

Zusätzlich soll bei der bereits präsentierten Investitionsprämie ein Fokus auf Klimaschutz-Investitionen gelegt werden. „Ab September werden ökologische Investitionen im Rahmen der Investitionsprämie mit dem Spitzensatz von 14 Prozent besonders gefördert“, so Gewessler.

Der Basissatz der Investitionsprämie beträgt sieben Prozent. Neben Investition für Ökologisierung sollen auch Investitionen in die Digitalisierung und Investition im Gesundheitsbereich mit dem doppelten Satz, also 14 Prozent gefördert werden.

Auf ihrem LinkeIn-Account konkretisierte Schramböck am späten Nachmittag die Investitionsprämie anhand eines Beispiels und nahm Bezug zur degressiven Abschreibung: „Wenn ein Unternehmen etwa eine Software um 100.000 anschafft – bekommt es 14.000 Euro Cash zurück. Daneben setzen wir mit der degressiven Abschreibung noch einen weiteren Anreiz für Investitionen – im ersten Jahr 30 Prozent. Dadurch sinkt die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich. Für beide Maßnahmen zusammen stehen fast zwei Milliarden Euro bereit.“

Wirtschaftsministerin Schramböck nannte zudem erste Details zur Einreichungsfrist für die Investitionsprämie. Sie soll von 1. September 2020 bis 1 März 2021 dauern. Am 18. Juni soll das Gesetz zur Investitionsprämie bereits in die Begutachtung geschickt werden.


=> zur Page des BKA

Brutkasten-Nachlese zur Regierungsklausur:

*Disclaimer: Der Artikel wurde nachträglich um ein Statement des Wirtschaftsministeriums ergänzt.

Videoarchiv: Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Talk mit aktuellen Zahlen zum Covid-19 Startup Fonds

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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Regierung kündigt 450 Millionen Euro schweres „Gründer-Paket“ und neue Gesellschaftsform an

  • Im Rahmen des zweiten Tages der Regierungsklausur kündigte die österreichische Bundesregierung ein Bündel an Konjunktur-Maßnahmen für den Klimaschutz an.
  • Zudem soll es ein eigenes Gründer-Paket geben.

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