12.06.2020

Regierung kündigt Senkung der Mehrwertsteuer für Gastro, Kultur & Medien an

Die österreichische Bundesregierung kündigte am Freitag für die von der Coronakrise besonders betroffenen Branchen Gastronomie, Kultur und Tourismus eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer an. In der Gastronomie soll der Steuersatz auf Essen und Getränke auf fünf Prozent bis Jahresende gesenkt werden. Kritik kommt von der Opposition.
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Mehrwertsteuer
(c) Regina Aigner / BKA

Bereits vergangene Woche ließ Bundeskanzler Sebastian Kurz anklingen, dass er sich eine zeitlich begrenzte Senkung der Mehrwertsteuer für besonders betroffene Branchen, wie Gastronomie, Tourismus oder Kultur, vorstellen könne.

+++ Coronakrise, Wirtschaft und die Innovation +++

Senkung der Mehrwertsteuer, Steuerstundungen & Verlustrücktrag

Die Ankündigung des Kanzlers wurde nun am Freitag von Finanzminister Gernot Blümel, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und der neuen Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer in einer gemeinsamen Pressekonferenz konkretisiert. Demnach soll in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Medien die Mehrwertsteuer auf fünf Prozent gesenkt werden.

Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer in den drei genannten Bereichen soll laut Blümel bis 31. Dezember gelten. Derzeit werden noch letzte Details mit der EU-Kommission abklärt, so Blümel.

Darüber hinaus sollen Steuerstundungen um dreieinhalb Monate bis zum 15. Jänner 2021 verlängert werden können. Weitere Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft sollen auf der Regierungsklausur, die nächste Woche stattfindet, erarbeitet werden. Dazu zählt unter anderem eine Maßnahme zum „Verlustrücktrag“. Gewinne aus dem Vorjahr sollen mit Verlusten, die 2020 entstanden sind, gegengerechnet werden können.

Bereich: „Gastronomie“

In Gastronomie umfasst die Mehrwertsteuersenkung den Verkauf von Speisen und alkoholischen- sowie nicht-alkoholischen Getränken. Im Rahmen des „Wirte-Pakets“, das im Mai vorgestellt wurde, war bislang lediglich eine Mehrwertsteuersenkung auf nicht-alkoholische Getränke von 20 auf 10 Prozent vorgesehen.

Neben Restaurants und Gasthäusern soll die Senkung der Mehrwertsteuer laut Köstinger auch für Buschenschenken und Heurigen gelten. In Summe geht die Regierung von einem Entlastungsvolumen von rund 700 Millionen Euro aus.

Kultur & Medien

Die Mehrwertsteuersenkung soll jedoch nicht nur Gastronomen zu Gute kommen, sondern auch Medienmacher und freischaffende Künstler berücksichtigen.

Laut der neuen Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer soll es auch eine Mehrwertsteuersenkung für Zeitungen, periodische Druckschriften und Bücher geben. Die Mehrwertsteuer soll ebenfalls auf fünf Prozent gesenkt werden. Ähnliches soll für den Kauf von Kunstwerken, den Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen gelten.

Demnach soll es laut Mayer beim Kauf eines Buches, das 20 Euro kostet, eine steuerliche Entlastung von rund einem Euro geben. In Summe erhofft sich die Kulturstaatssekretärin eine Entlastung für den Kultur & Medienbereich von rund 150 bis 200 Millionen Euro.

Kritik der Opposition

Bereits im Vorfeld gab es Kritik von Seiten der Opposition. In einer Pressekonferenz am Freitagvormittag kritisierte SPÖ-Bundesparteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner die geplante Senkung der Mehrwertsteuer als zu wenig.

Die SPÖ fordere laut Rendi-Wagner eine vollständige Entschädigungszahlungen für Betreibe. „Ich sehe mit der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie nicht den nötigen Wurf gegeben. Es wäre sicherlich besser alle während des Shutdowns erlittenen Verluste ausgzugleichen“, so Rendi-Wagner.

SPÖ fordert Beteiligungfonds

Neben der Kritik an der Mehrwertsteuersenkung fordert die SPÖ-Chefin für Betriebe eine „neue Art der Eigenkapitalstütze“ in Form eines Beteiligungsfonds.

„Die Regierung soll einen Beteiligungsfonds schaffen und der Staat soll sich mit Kapital an kleinen und mittleren Betrieben beteiligen. Der Staat ist damit auch am Gewinn beteiligt – anders, als es zuletzt bei der AUA gelaufen ist“, so Rendi-Wagner. Im Gegenzug soll es von den Betrieben Auflagen, wie etwa Arbeitsplatzgarantien geben.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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