03.05.2023

Refurbed und Fraunhofer Institut präsentieren Ökobilanz von Elektronik-Produkten

Refurbed hat das Fraunhofer Institut beauftragt, eine Ökobilanz von Elektronik-Produkten zu erstellen. Die Ergebnisse wurden heute präsentiert.
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Handy
Foto: Adobe Stock

Bis ein neues Handy in unseren Händen liegt, hat es meistens einen langen Weg hinter sich. Dabei hat jeder Schritt im Produktlebenszyklus Auswirkungen auf die Umwelt. Angefangen von der Entwicklung, über den Rohstoff-Abbau bis zum Transport entstehen global rund 70 Milliarden Kilogramm CO2-Emissionen auf dem eine Billion schweren Markt der Elektronikbranche.

Ist das Produkt am Ende seines Lebenszyklus angekommen, wird es häufig entsorgt. Dadurch entstehen global 50 Millionen Tonnen Elektroschrott. Hier will Refurbed, der Marktplatz für Refurbishment-Produkte, ansetzen und den gebrauchten Handys und Laptops ein zweites Leben schenken. Refurbed hat deshalb das Fraunhofer Institut beauftragt, eine Ökobilanz von Elektronikprodukten zu erstellen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden heute präsentiert.

Hintergründe zur Ökobilanzierung von Refurbed

Eine Ökobilanz ist die Bilanzierung ökologischer Größen auf Produktebene für einen definierten Lebensabschnitt. Im Normalfall wird dabei der gesamte Lebenszyklus eines Produktes betrachtet. Um Refurbishment Produkte, also generalüberholte Geräte, mit Neuwaren vergleichen zu können, hat man sich nur einen Teil der Lebensphase eines Produktes angesehen.

Das heißt, es wurde die Lebensphase eines neuen Produktes mit jener eines Refurbishment-Produktes verglichen. Die Daten dafür wurden zum einen aus Öko-Datenbanken bezogen beziehungsweise bei sechs Refurbed-Händlern vor Ort erhoben.

Das Fraunhofer Institut hat sich drei ökologische Größen, die mit der Herstellung von Elektronik-Produkten einhergehen, angeschaut. Darunter fallen die Treibhausgas-Emissionen, der Wasserverbrauch und die Menge an Elektroschrott.

Ergebnisse der Ökobilanzierung am Beispiel von einem iPhone 11

Insgesamt wurden fünf Referenzprodukte vom Fraunhofer Institut untersucht. Ein brandneues iPhone 11, mit einem 64 Gigabyte-Speicher, hat beispielsweise einen CO2-Fußabdruck von 72 Kilogramm. Im Vergleich geht ein generalüberholtes iPhone 11 von Refurbed mit CO2-Emissionen von 15,7 Kilogramm einher. Das entspricht einer Einsparung von 78 Prozent.

Wird ein iPhone 11 von Refurbed aufbereitet, führt das, vor allem aufgrund des Austausches defekter Komponenten, zu etwa 70 Gramm Elektroschrott. Ein neues iPhone 11 entspricht einem Gesamtgewicht von 239 Gramm. Durch den Refurbishment-Prozess konnten somit 71 Prozent Elektroschrott eingespart werden.

Wasser wird nicht nur bei der Gewinnung und Verarbeitung benötigter Mineralien, sondern auch bei der Herstellung eines Produktes verwendet. Teilweise geht damit auch eine Wasserverschmutzung einher. Für ein neues iPhone 11 werden 12.075 Liter Wasser verbraucht. Bei einem Produkt von Refurbed sind es 1.695 Liter Wasser. Somit wurden durch die Wiederverwendung des Smartphones 86 Prozent des gebrauchten Wassers eingespart.

Refurbishment Produkte verbessern

“‘Software is eating the world’ ist ein bekannter Satz. Wir von Refurbed sehen das anders. Wir glauben, wir Menschen fressen die Welt mit unserem Konsum”, sagt Peter Windischhofer, Co-Founder von Refurbed. Es sei illusorisch, dass die Menschen morgen aufwachen und aufhören zu konsumieren. Deshalb konzentriert sich das Unternehmen darauf, einen nachhaltigeren Konsum zu ermöglichen.

Doch es gibt laut dem Gründer zwei Probleme, die dieses Vorhaben erschweren. Zum einen sei ein nachhaltiges Leben oft immer noch teurer, zum anderen ist es häufig unbequemer als ein weniger nachhaltiger Lebensstil. Zusätzlich ist es für Konsument:innen meist sehr schwer zu unterscheiden, was ein nachhaltiges Produkt und was Greenwashing ist.

Windischhofer fordert deshalb eine klare Gesetzgebung, die den Nutzer:innen zu mehr Orientierung verhilft. Er appelliert auch daran, unternehmerischen Erfolg neu zu denken. Aktuell wird dieser Erfolg meist mit Profit assoziiert. Windischhofer ruft dazu auf, als Gesellschaft zu diskutieren, welche Verantwortung Unternehmen in Bezug auf die Lösung von Problemen haben. Dieser Beitrag sollte seiner Meinung nach in die Definition von Erfolg mit einfließen.

Das Recht auf Reparatur begrüßt das Unternehmen. Es brauche aber drei wesentliche Aspekte, um auch den Refurbishment-Prozess nachhaltiger zu gestalten. Zum einen sollte das Design vereinfacht werden, damit Produkte besser repariert werden können. Informationen zur Gerätereparatur sollten zur Verfügung gestellt werden. Ersatzteile seien laut Windischhofer nicht immer verfügbar. Auch das sollte sich ändern, damit Nutzer:innen ihre Elektronik gegebenenfalls auch selbst reparieren können.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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