24.04.2024
ÖKODESIGN

refurbed-Gründer Kaminski zu neuer EU-Verordnung: „fadenscheiniges Argument“

Die neue Ökodesign-Verordnung wurde vom EU-Parlament beschlossen. refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski sieht eine Verbesserung des Status Quo, übt aber auch deutliche Kritik.
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Kilian Kaminski | (c) refurbed
Kilian Kaminski | Foto: refurbed

In der EU gibt es jetzt ein „Recht auf Reparatur“ – mit Ausnahmen etwa im Automobilsektor und bei Kopfhörern. Dieses ist Teil der „Ökodesign-Verordnung“, die nun vom EU-Parlament beschlossen wurde. Sie soll mehr Kreislaufwirtschaft in Europa bringen. Konkret müssen in der EU künftig Elektronik-Geräte wie Handys oder Laptops ebenso wie Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder Waschmaschinen repariert werden, wenn Kund:innen das verlangen. Refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski sieht darin in einem Statement eine „deutliche Verbesserung des Status Quo“. Gleichzeitig übt er aber deutliche Kritik.

Kein Vernichtungsverbot für Elektronik: „Damit werden die wahren Kosten auf die Allgemeinheit umgewälzt“

Denn ein „wesentlicher Baustein“ sei in der neuen Verordnung nicht gelungen, meint der refurbed-Gründer: Das Vernichtungsverbot für Elektronik. Das Europäische Parlament habe diesebezüglich dem Rat nachgegeben, wodurch eine „riesige Chance verpasst“ worden sei, meint Kaminski. Die Entscheidung stelle „einen offensichtlichen Widerspruch zu unseren gemeinsamen europäischen Zielen von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft“ dar.

„Angeblich ist es für die Wirtschaft ein zu hoher Aufwand (und zu teuer), sich zu überlegen, was mit ihren Produkten geschehen soll, falls diese nicht verkauft werden. Das ist ein fadenscheiniges Argument – denn damit werden die wahren Kosten auf die Allgemeinheit umgewälzt. Was damit außerdem verschwiegen wird: Die Kosten des Nichtstuns sind viel höher“, führt der Gründer aus.

Kaminski: „Machen uns noch abhängiger von fragilen Lieferketten“

„Wir vernichten in Europa Millionen Tonnen von ungenutzten Produkten, obwohl wir wissen, dass die Rohstoffe darin nur mehr in begrenzter Menge zur Verfügung stehen! Es kann doch nicht sein, dass wir neuwertige Produkte wegwerfen und uns damit noch abhängiger von fragilen Lieferketten machen“, schreibt Kaminski. Es gebe in Europa gut etablierte Kreislaufwirtschaftsakteure, wie Reparaturbetriebe, Refurbisher und Recycler, die gebrauchte Produkte übernehmen und in den Kreislauf zurückführen könnten.

Der von anderen EU-Gesetzen altbekannten Kritik, die Ökodesign-Verordnung stelle eine Überregulierung dar, erteilt der refurbed-Co-Founder wenig überraschend eine klare Absage. „Die Verantwortung auf die Konsument:innen abzuwälzen, ist nicht zielführend. Das hat auch das vor kurzem getroffene Urteil des Obersten Gerichtshof für Menschenrechte gezeigt, welches wegweisend entschieden hat, dass Klimaschutz in Europa ab jetzt ein Menschenrecht ist. Es ist die Pflicht der EU und der einzelnen Mitgliedsstaaten, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Klimaschutz stärken“, so Kaminski.

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Das Verenas-Team mit Gründerin Verena Nairz-Kapferer (3. v.r.). © Verenas

Die Ursprungsidee für Verenas entstand krisenbedingt: Während des ersten Corona-Lockdowns 2020 entwickelte Verena Nairz-Kapferer im eigenen Innsbrucker Café haltbare Rezepturen, um den Betrieb abzusichern. Was als Initiative für Café-Gäste begann, wird nun zum eigenständigen Geschäftsmodell. Im November 2026 gründen Verena Nairz-Kapferer und Jürgen Nairz eine eigene GmbH, um das Produktangebot im B2B-Bereich überregional zu skalieren.

Prozesssicherheit statt Spezialzutaten

Im Zentrum der Vertriebsstrategie steht der Premium-Gastrogroßhandel, über den Hotels, Cafés und Restaurants flächendeckend beliefert werden sollen. Aus mehr als 60 praxiserprobten Rezepturen konzentriert sich das Unternehmen für Großküchen auf rund 20 Varianten. Der wirtschaftliche Hebel liegt laut dem Gründungsteam dabei nicht nur beim Wareneinsatz von 0,80 bis 1,20 Euro pro fertig gebackener Portion. Standardisierte Mischungen reduzieren insbesondere den Arbeits- und Lageraufwand für Betriebe, die keine eigenen Spezialzutaten vorhalten wollen.

„Für einen Gastronomiebetrieb zählt nicht nur, was eine Portion an Zutaten kostet. Entscheidend sind auch Arbeitszeit, Einfachheit, Prozesssicherheit und eine Qualität, die unabhängig davon funktioniert, wer den Kuchen gerade zubereitet“, erklärt Jürgen Nairz, der den Vertriebsaufbau verantwortet.

Getrennte Produktion für Glutenfrei-Zertifizierung

Verena Nairz-Kapferer arbeitete ursprünglich im sozialen Bereich und verkaufte samstags selbst gebackene Kuchen. © Verenas

Die Backmischungen sind rein pflanzlich sowie zu großen Teilen zusätzlich glutenfrei formuliert. „Ich wollte nie einen Kuchen entwickeln, bei dem jemand sagt: Für vegan oder glutenfrei schmeckt der aber gut“, betont Produktentwicklerin Verena Nairz-Kapferer.

Um die geforderten Qualitätsstandards im B2B-Geschäft sicherzustellen, trennt das Startup laut eigenen Angaben die Fertigung. Vegane Varianten sollen ab November 2026 in einem Partnerbetrieb nahe Graz abgefüllt werden. Die glutenfreien Mischungen verbleiben in einer separaten Innsbrucker Produktionsstätte, um Kreuzkontaminationen auszuschließen. Damit bereitet sich das Unternehmen auf die Zertifizierung mit dem Glutenfrei-Symbol vor.

Absatzziel: 40.000 Einheiten im Jahr 2027

Flankiert von einem B2C-Onlineshop mit vorerst sieben Sorten setzt das Unternehmen auf wiederkehrende B2B-Bestellungen. Für das Geschäftsjahr 2027 peilt Verenas ein Absatzvolumen von rund 40.000 Einheiten an. Gespräche mit weiteren Partnern im Gastrogroßhandel laufen laut den Gründer:innen bereits, um die Distribution im kommenden Jahr überregional auszubauen.

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