24.04.2024
ÖKODESIGN

refurbed-Gründer Kaminski zu neuer EU-Verordnung: „fadenscheiniges Argument“

Die neue Ökodesign-Verordnung wurde vom EU-Parlament beschlossen. refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski sieht eine Verbesserung des Status Quo, übt aber auch deutliche Kritik.
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Kilian Kaminski | (c) refurbed
Kilian Kaminski | Foto: refurbed

In der EU gibt es jetzt ein „Recht auf Reparatur“ – mit Ausnahmen etwa im Automobilsektor und bei Kopfhörern. Dieses ist Teil der „Ökodesign-Verordnung“, die nun vom EU-Parlament beschlossen wurde. Sie soll mehr Kreislaufwirtschaft in Europa bringen. Konkret müssen in der EU künftig Elektronik-Geräte wie Handys oder Laptops ebenso wie Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder Waschmaschinen repariert werden, wenn Kund:innen das verlangen. Refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski sieht darin in einem Statement eine „deutliche Verbesserung des Status Quo“. Gleichzeitig übt er aber deutliche Kritik.

Kein Vernichtungsverbot für Elektronik: „Damit werden die wahren Kosten auf die Allgemeinheit umgewälzt“

Denn ein „wesentlicher Baustein“ sei in der neuen Verordnung nicht gelungen, meint der refurbed-Gründer: Das Vernichtungsverbot für Elektronik. Das Europäische Parlament habe diesebezüglich dem Rat nachgegeben, wodurch eine „riesige Chance verpasst“ worden sei, meint Kaminski. Die Entscheidung stelle „einen offensichtlichen Widerspruch zu unseren gemeinsamen europäischen Zielen von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft“ dar.

„Angeblich ist es für die Wirtschaft ein zu hoher Aufwand (und zu teuer), sich zu überlegen, was mit ihren Produkten geschehen soll, falls diese nicht verkauft werden. Das ist ein fadenscheiniges Argument – denn damit werden die wahren Kosten auf die Allgemeinheit umgewälzt. Was damit außerdem verschwiegen wird: Die Kosten des Nichtstuns sind viel höher“, führt der Gründer aus.

Kaminski: „Machen uns noch abhängiger von fragilen Lieferketten“

„Wir vernichten in Europa Millionen Tonnen von ungenutzten Produkten, obwohl wir wissen, dass die Rohstoffe darin nur mehr in begrenzter Menge zur Verfügung stehen! Es kann doch nicht sein, dass wir neuwertige Produkte wegwerfen und uns damit noch abhängiger von fragilen Lieferketten machen“, schreibt Kaminski. Es gebe in Europa gut etablierte Kreislaufwirtschaftsakteure, wie Reparaturbetriebe, Refurbisher und Recycler, die gebrauchte Produkte übernehmen und in den Kreislauf zurückführen könnten.

Der von anderen EU-Gesetzen altbekannten Kritik, die Ökodesign-Verordnung stelle eine Überregulierung dar, erteilt der refurbed-Co-Founder wenig überraschend eine klare Absage. „Die Verantwortung auf die Konsument:innen abzuwälzen, ist nicht zielführend. Das hat auch das vor kurzem getroffene Urteil des Obersten Gerichtshof für Menschenrechte gezeigt, welches wegweisend entschieden hat, dass Klimaschutz in Europa ab jetzt ein Menschenrecht ist. Es ist die Pflicht der EU und der einzelnen Mitgliedsstaaten, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Klimaschutz stärken“, so Kaminski.

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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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