15.06.2021

Refurbed launcht neue BuyBack-Plattform für ungenützte Smartphones & Tablets

Mit refurbed BuyBack können Konsumenten ab sofort ihre alten Smartphones oder Tablets über eine neu gelaunchte Plattform verkaufen. Diese werden anschließend von refurbed Partnern vollständig erneuert und zurück in die Kreislaufwirtschaft gebracht.
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Das refurbed-Gründertrio (v.l.): Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski | (c) refurbed

Rund 200 Millionen Smartphones liegen laut einer aktuellen Studie von Bitkom in deutschen Haushalten ungenützt herum – umgerechnet auf Österreich entspricht dies Schätzungen zufolge rund 25 Millionen Stück. Dabei handelt es sich um einen Wert, der in den nächsten Jahren nach dem neuen Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft der Europäischen Kommission drastisch gesenkt werden muss.

Neue Plattform von refurbed ermöglicht einfachen Verkauf

Abhilfe möchte nun das Wiener Startup refurbed schaffen, dass rund sechs Monate Zeit in die Entwicklung einer neuen BuyBack-Plattform gesteckt hat, über die Konsumenten ihr altes Smartphone mit wenigen Klicks weiterverkaufen können. „Einfach, schnell und sicher – das waren die wichtigsten Aspekte, auf die wir bei der Umsetzung unseres BuyBack-Programms geachtet haben. Gleichzeitig, dass der gesamte Abwicklungs-Prozess für Kundinnen und Kunden auch absolut transparent ist. Damit wollen wir eine attraktive Alternative bieten, anstatt alte und nicht mehr verwendete Geräte zu Hause verstauben zu lassen“, so Peter Windischhofer, Co-Founder von refurbed, über die Zielsetzung des neuen Programms.

Warum sich Konsumenten nicht trennen wollen

Doch warum trennen sich Konsumenten so ungern von ihren ungenützten Smartphones? Laut einer aktuellen Market-Umfrage, die refurbed zum Launch des neuen BuyBack-Programms in Auftrag gegeben hat, gaben 40 Prozent aller Befragten in Österreich an, dass sie überhaupt keine Möglichkeit für den Verkauf kennen, noch nie darüber nachgedacht haben oder auch keinen Bedarf darin sehen. Rund ein Viertel der Befragten hat bereits ein nicht mehr genutztes Smartphone privat verkauft. Nur 15 Prozent wissen prinzipiell, wie und wo sie ihr Gebrauchtgerät verkaufen könnten. 

So funktioniert das BuyBack-Programm von refurbed

Rund ein halbes Jahr Entwicklungszeit stecken in der neuen Plattform von refurbed, über die Konsumenten alle ihre ungenützten Smartphones und Tablets direkt über die refurbed-Plattform verkaufen können. Dafür sind laut dem Startup nur drei Schritte erforderlich:

  1. Das entsprechende Gerät unter buyback.refurbed.com auswählen und weitere Angaben zu Zustand sowie technischen Details, beispielsweise die Speichergröße, ergänzen. Sind alle Daten vollständig, wird der kalkulierte Ankaufspreis angezeigt – für ein iPhone 8 gibt es beispielsweise bis zu 109 Euro, für ein iPhone X bis zu 179 Euro zurück. 
  2. Ist die Kundin oder der Kunde damit einverstanden, wird der Artikel einfach in den Verkaufskorb gelegt und der Vorgang abgeschlossen. Das refurbed-Team übermittelt daraufhin ein kostenloses Versandetikett.
  3. Dann muss das Gerät nur mehr ordentlich verpackt und verschickt werden. Sobald es bei refurbed einlangt, wird der Zustand entsprechend den Angaben überprüft und der Geldbetrag umgehend auf das zuvor angegebene Konto der Verkäuferin bzw. des Verkäufers überwiesen.

Nicht mehr brauchbare Geräte können gespendet werden

Für den Fall, dass sich ein Endgerät nicht mehr für den Refurbishment-Prozess eignet, hat sich das Startup auch etwas einfallen lassen: Irreparable Handys, Smartphones und Tablets können direkt über die Plattform gespendet werden. Sie werden laut refurbed gesammelt und fachgerecht recycelt.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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