15.06.2021

Refurbed launcht neue BuyBack-Plattform für ungenützte Smartphones & Tablets

Mit refurbed BuyBack können Konsumenten ab sofort ihre alten Smartphones oder Tablets über eine neu gelaunchte Plattform verkaufen. Diese werden anschließend von refurbed Partnern vollständig erneuert und zurück in die Kreislaufwirtschaft gebracht.
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Das refurbed-Gründertrio (v.l.): Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski | (c) refurbed

Rund 200 Millionen Smartphones liegen laut einer aktuellen Studie von Bitkom in deutschen Haushalten ungenützt herum – umgerechnet auf Österreich entspricht dies Schätzungen zufolge rund 25 Millionen Stück. Dabei handelt es sich um einen Wert, der in den nächsten Jahren nach dem neuen Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft der Europäischen Kommission drastisch gesenkt werden muss.

Neue Plattform von refurbed ermöglicht einfachen Verkauf

Abhilfe möchte nun das Wiener Startup refurbed schaffen, dass rund sechs Monate Zeit in die Entwicklung einer neuen BuyBack-Plattform gesteckt hat, über die Konsumenten ihr altes Smartphone mit wenigen Klicks weiterverkaufen können. „Einfach, schnell und sicher – das waren die wichtigsten Aspekte, auf die wir bei der Umsetzung unseres BuyBack-Programms geachtet haben. Gleichzeitig, dass der gesamte Abwicklungs-Prozess für Kundinnen und Kunden auch absolut transparent ist. Damit wollen wir eine attraktive Alternative bieten, anstatt alte und nicht mehr verwendete Geräte zu Hause verstauben zu lassen“, so Peter Windischhofer, Co-Founder von refurbed, über die Zielsetzung des neuen Programms.

Warum sich Konsumenten nicht trennen wollen

Doch warum trennen sich Konsumenten so ungern von ihren ungenützten Smartphones? Laut einer aktuellen Market-Umfrage, die refurbed zum Launch des neuen BuyBack-Programms in Auftrag gegeben hat, gaben 40 Prozent aller Befragten in Österreich an, dass sie überhaupt keine Möglichkeit für den Verkauf kennen, noch nie darüber nachgedacht haben oder auch keinen Bedarf darin sehen. Rund ein Viertel der Befragten hat bereits ein nicht mehr genutztes Smartphone privat verkauft. Nur 15 Prozent wissen prinzipiell, wie und wo sie ihr Gebrauchtgerät verkaufen könnten. 

So funktioniert das BuyBack-Programm von refurbed

Rund ein halbes Jahr Entwicklungszeit stecken in der neuen Plattform von refurbed, über die Konsumenten alle ihre ungenützten Smartphones und Tablets direkt über die refurbed-Plattform verkaufen können. Dafür sind laut dem Startup nur drei Schritte erforderlich:

  1. Das entsprechende Gerät unter buyback.refurbed.com auswählen und weitere Angaben zu Zustand sowie technischen Details, beispielsweise die Speichergröße, ergänzen. Sind alle Daten vollständig, wird der kalkulierte Ankaufspreis angezeigt – für ein iPhone 8 gibt es beispielsweise bis zu 109 Euro, für ein iPhone X bis zu 179 Euro zurück. 
  2. Ist die Kundin oder der Kunde damit einverstanden, wird der Artikel einfach in den Verkaufskorb gelegt und der Vorgang abgeschlossen. Das refurbed-Team übermittelt daraufhin ein kostenloses Versandetikett.
  3. Dann muss das Gerät nur mehr ordentlich verpackt und verschickt werden. Sobald es bei refurbed einlangt, wird der Zustand entsprechend den Angaben überprüft und der Geldbetrag umgehend auf das zuvor angegebene Konto der Verkäuferin bzw. des Verkäufers überwiesen.

Nicht mehr brauchbare Geräte können gespendet werden

Für den Fall, dass sich ein Endgerät nicht mehr für den Refurbishment-Prozess eignet, hat sich das Startup auch etwas einfallen lassen: Irreparable Handys, Smartphones und Tablets können direkt über die Plattform gespendet werden. Sie werden laut refurbed gesammelt und fachgerecht recycelt.


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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