29.08.2022

refurbed: Wiener Soonicorn startet B2B-Schiene

Im B2B-Geschäft fungiert refurbed, anders als im Endkundengeschäft, nicht als Marktplatz, sondern direkt als Händler.
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Das refurbed-Gründertrio (v.l.): Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski
Das refurbed-Gründertrio (v.l.): Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski | © refurbed

Mit seinem Marktplatz für generalüberholte („refurbishte“) Elektrogeräte ist refurbed aus Wien seit einigen Jahren erfolgreich unterwegs. Und mehrere erfolgreiche Konkurrenten aus anderen Ländern zeigen, dass in dem Markt viel zu holen ist. Angesprochen wurden damit vom mittlerweile mehr als 250 Mitarbeiter:innen starken Wiener Soonicorn bislang primär Endkund:innen – wenngleich natürlich auch Unternehmen über den Marktplatz Geräte kaufen konnten. Nun stellte das Scaleup ein eigenes B2B-Angebot vor.

Mindestbestellzahl von zehn Stück für Unternehmen

Auch in der Business-Schiene gilt das Versprechen, dass Kund:innen die Geräte um bis zu 40 Prozent unter Neupreis bekommen und es gilt ein Jahr Garantie. Allerdings gibt es für Unternehmen eine Mindestbestellzahl von zehn Stück. Dafür können diese nicht mehr benötigte Firmengeräte an refurbed zurückverkaufen. Alle Geräte, die gekauft werden können, funktionieren laut dem Scaleup wie neu. Es gibt allerdings ein „Grading“ von „Exzellent“ bis „Gut“ je nach Gebrauchsspuren.

Direkter Verkauf statt Marktplatz im refurbed-B2B-Modell

Anders als im B2C-Geschäft setzt refurbed gegenüber Unternehmen nicht auf das Marktplatz-Modell, bei dem man nur als „Schnittstelle, Sicherheits- und Qualitätsgarant“ zwischen Endkund:innen und Händler:innen fungiert. „Unser Team ist direkter Vertragspartner für alle B2B-Kunden und kümmert sich von der Anfrage über ein individuelles Angebot bis hin zur Zahlungsabwicklung um den gesamten Prozess“, erklärt Co-Founder Peter Windischhofer in einer Aussendung. „Durch die direkte Abwicklung sind wir in der Lage, individuell auf die IT-Bedürfnisse unserer Firmenkunden einzugehen und für sie das preiswerteste und beste Angebot zusammenzustellen. Unsere Kund:innen können dabei selbst entscheiden, welche so genannten ‚Gradings‘ sie bei den Produkten wünschen“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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