07.01.2022

REEDuce: Wiener Startup entwickelt ökologische Lärmschutzwände mit Insektenhotel

Die österreichische Gründerin Birgit van Duyvenbode möchte konventionelle Lärmschutzwände durch eine nachhaltige Technologie aus Schilf, Thermoholz und Lehm ersetzen und damit die Biodiversität fördern. Mit ihrem Startup REEDuce wurde sie zu den Top 3 Siegerteams von greenstart gekürt.
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Birgit van Duyvenbode ist
REEDuce Gründerin Birgit van Duyvenbode © REEDuce/Montage: brutkasten

Es ist nicht alltäglich, dass man über Lärmschutzwände liest. Doch mit ihrer Idee von REEDuce hat es eine österreichische Jungunternehmerin geschafft, den Nachhaltigkeitsaspekt bis in die Produktion von Lärmschutzwänden einzubinden. 

Wie nützlich Lärmschutzwände auch sein mögen, unserer Umwelt und dem Klima schaden sie trotzdem. Sie bestehen aus Beton, Aluminium und chemisch imprägnierten Holz. Eine ökologische Alternative scheint es keine zu geben – wäre da nicht Birgit van Duyvenbode mit ihrem Startup REEDuce. Ihre Idee: Mit Schilf, Thermoholz und Lehm nicht nur eine nachhaltige Lärmschutzwand produzieren, sondern auch die Biodiversität fördern. “Wir können umwelt-positive Eigenschaften in der Wand koppeln. Insekte siedeln sich gerne im Schilf an, somit dient unsere Lärmschutzwand auch als Insektenhotel”, erklärt die Jungunternehmerin. 

Pilotprojekt vor 15 Jahren entstanden

Durch einen Zufall erfuhr van Duyvenbode, dass das familiengeführte Sägewerk ihres Vaters vor 15 Jahren an einem EU-Forschungsprojekt teilgenommen und die Idee der ökologischen Lärmschutzwände entwickelt hatte. Die Lärmschutzwände aus nachhaltigen Materialien wurden damals im Rahmen des Forschungsprojektes an einer Pilotstrecke der A22 aufgebaut. Durch den Mangel an Vertrauen in die Technologie und in ihre Haltbarkeit konnte das Projekt damals nicht weiterentwickelt werden.

Heute kann die Gründerin beweisen, dass die ökologischen Lärmschutzwände besser als konventionelle Lärmschutzwände gehalten haben und arbeitet nun an der Weiterentwicklung dieser Technologie. “Wir befinden uns gerade in der Marktzulassungsphase. Wir führen erneute akustische und mechanische Messungen durch, um den heutigen Normen entsprechen zu können”, sagt van Duyvenbode gegenüber dem brutkasten. Sobald aktuelle Messungen vorliegen, kann das Startup für Projekte an öffentlichen Straßen zugelassen werden. 

Massive CO2 Reduktion

Zusätzlich zum Biodiversitäts-Aspekt ihrer nachhaltigen Lärmschutzwände freut sich die Jungunternehmerin auch über den CO2-freundlichen Produktionsprozess. Bei der Produktion von REEDuce Lärmschutzwänden wird um ein vielfaches geringere Emissionen verursacht. Im Vergleich zu Zement sind sie nicht auf chemische Energie angewiesen und produzieren keine Prozessemissionen.  “Bei der Herstellung von einer Tonne Beton wird zirka 600 Kilogramm CO2 verursacht. Beton wird oft auch als heimlicher CO2 Killer bezeichnet”, wie brutkasten Nachhaltigkeitsexperte Markus Linder im Rahmen von One Change a Week bestätigt.

Das Startup möchte zudem die Herstellung an heimische Holzbauunternehmen übergeben. Wird das Schilf in der Lärmschutzwand nicht verbrannt, profitiert die Umwelt außerdem vom CO2 Speicher-Effekt, da dieser dauerhaft in der Wand aufbewahrt bleibt und nicht in den Kreislauf zurückgeschickt wird. 

Altes Schilf wird zum Umweltproblem

Ihren wichtigsten Bestandteil Schilf bezieht die Jungunternehmerin vom Neusiedlersee, wo das ältere Schilf durch die fehlende Nachfrage zu einem Umweltproblem wird. Das alte Schilf muss geschnitten werden, damit es nicht trocken und feueranfällig wird. Mit ihrem Schilf-Erwerb trägt van Duyvenbode auch zur Lösung eines Umweltproblems am Neusiedlersee bei. 

Abschließend erläutert die Gründerin, dass zurzeit nur eine Wand in Österreich aufgebaut ist. Eine mögliche Zusammenarbeit mit der Asfinag wäre beispielsweise ein großes Anwendungsgebiet, das Potential für eine Skalierung hätte. Anklang fand die Entwicklung unter anderem bei greenstart, dem Accelerator-Programm des Klima- und Energiefonds. Ende November wurde Reeduce zu den drei Siegerteams gewählt und erhielt so 20.000 Euro zur Umsetzung des Business Plans.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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