29.06.2021

RecycleMich-App: Neue App belohnt das richtige Recycling von Flaschen mit Preisen

Die RecycleMich-App steht seit März 2021 in Wien in einer Pilotphase zur Verfügung. Weitere Städte und Gemeinden sollen folgen.
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RecycleMich-App
Die RecycleMich-App funktioniert jetzt auch mit dem Gelben Sack in Wien | © RecycleMich/Stefanie J. Steindl

Aktuell werden in Österreich jährlich rund 70 Prozent der 1,6 Milliarden PET-Flaschen gesammelt und recycelt. Angesichts des negativen Umwelt-Impacts von falsch entsorgten PET-Flaschen ist dieser Wert noch immer viel zu niedrig – in der Bundeshauptstadt Wien liegt der Wert sogar bei nur 50 Prozent.

Damit die Anzahl an recycelten Flaschen und Dosen hierzulande in den nächsten Jahren stetig steigt, hat die international tätige Abfallwirtschafts-Unternehmensgruppe Reclay Group gemeinsam mit Coca-Cola und weiteren Getränkeherstellern die RecycleMich-Initiative ins Leben gerufen. Laut Eigendefinition verfolgt die Initiative das Ziel, das „Bewusstsein fürs korrekte Recycling in der Bevölkerung zu stärken“.

RecycleMich-App setzt auf Nudging

Seit März diesen Jahres setzt die Initiative in ihrer Sensibilisierung auf digitales Nudging und die sogenannte RecycleMich-App. Über die Applikation können Nutzer für jede richtig recycelte PET-Flasche oder Aludose digitale Punkte sammeln und wöchentliche bzw. monatliche Preise gewinnen. Das Prinzip dahinter ist simpel: Je mehr ein Nutzer recycelt, desto höher sind seine Gewinnchancen.

Aktuell steht die App nur in der Bundeshauptstadt Wien zur Verfügung und funktioniert laut Reclay mit allen öffentlich zugänglichen gelben Tonnen. Die Daten werden hierfür von der Stadt Wien zur Verfügung gestellt, wobei die App auf Geolocation und Artificial Intelligence setzt. Nutzer müssen lediglich die gelbe Tonne fotografieren und anschließend den Barcode der leeren Getränkeverpackung scannen.

Die erste Bilanz nach vier Monaten

In den ersten vier Monaten der Pilotphase wurden laut den Betreibern mehr als 130.000 Getränkeverpackungen mittels App gesammelt, die sowohl im Google Play Store und Apple App Store zur Verfügung steht. Zudem wurden bis lang über 4000 Preise vergeben. Die Bandbreite reicht von Gutscheinen für Lieferservices, über Lifestyle-Produkte und Fitnesstrainings bis hin zum Hotelgutschein für den nächsten Urlaub. Auch heimische Startups, wie SunnyBag und getsby beteiligen an den zur Verfügung gestellten Preisen.

„Wir sind stolz und dankbar, dass so viele Wienerinnen und Wiener regelmäßig mittels RecycleMich-App ihre täglichen Getränkeverpackungen recyceln. Das innovative Know-how, das in dieser App steckt, verstärkt das bereits gelebte Trennverhalten von Verpackungsabfällen nachhaltig“, so Christian Abl, Mitglied der Geschäftsführung der Reclay Group.

Weiter Projekte in der Pipeline

Künftig soll die App auch an alle Wiener zur Verfügung gestellt werden, die ihre Verpackung über den gelben Sack sammeln. Damit werden rund 40.000 zusätzliche Haushalte die Möglichkeit bekommen, ihre Verpackungen mittels RecycleMich-App zu sammeln.

Zudem gibt außerhalb Wiens kleinere Pilotprojekte. So wurde laut der Reclay Group im Juni beispielsweise beim Sportevent „Sport Austria Finals 2021“ in Graz die ersten breit angelegten Versuche mit serialisierten Verpackungen und NFC-codierten Sammelbehältern erfolgreich durchgeführt. Auch auf drei Raststationen der ASFINAG entlang der A1 (Westautobahn) wurden PET-Presscontainer als Sammelstellen in der RecycleMich-App integriert, bei denen ebenfalls die neue NFC-Erkennung zur Anwendung kommt.

Und weitere Projekte sind bereits in Planung: So sollen ab kommenden Herbst auch Mehrwerg-Verpackungen in die App eingebunden werden. Auf Rückfrage des Brutkasten bestätigt eine Sprecherin, das es künftig eine Ausweitung der RecycleMich-App auf andere Städte und Gemeinden in Österreich geben wird. Gespräche laufen bereits, ein genauer Zeitplan ist allerdings noch nicht fixiert.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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