31.05.2022

Rechtsstaatlichkeit in Gefahr

Angesichts negativer Entwicklungen in mehreren EU-Ländern wurden die Rechtsstaatlichkeit und die Rolle der Notar:innen in ihr bei den 32. Europäischen Notarentagen in Salzburg zum großen Thema.
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Rechtsstaatlichkeit: Panel-Diskussion mit Othmar Karas, Karoline Edtstadler, Brigitte Bierlein und Michael Umfahrer bei den Europäischen Notariatstagen
Panel-Diskussion mit Othmar Karas, Karoline Edtstadler, Brigitte Bierlein, Peter Fritz (Moderator), Laurent Pech und Michael Umfahrer bei den 32. Europäischen Notarentagen | | (c) seen by streb
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Eine bedenkliche Entwicklung konnte in den vergangenen Jahren in vielen Ländern beobachtet werden: Eine Kompromittierung der Rechtsstaatlichkeit aus politischen Interessen. Innerhalb der EU gibt es mit Ungarn und Polen zwei in internationalen Vergleichen immer wieder genannte Beispiele dafür. Und laut Beobachter:innen steigt derzeit auch in weiteren europäischen Ländern die Gefahr einer „Wahl-Autokratie“.

„Einheitliche Standards nicht nur bei Normen, sondern auch in der Rechtsstaatlichkeit“

Doch was braucht es, um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen? Dieses Thema stand im Zentrum der Europäischen Notarentage, die kürzlich in Salzburg stattfanden. Unter den 220 Teilnehmer:innen aus 21 EU-Mitgliedsstaaten waren nicht nur zahlreiche Notar:innen, sondern auch andere hochrangige Jurist:innen und mehrere Vertreter:innen der Spitzenpolitik. Das Ziel der Plattform, die seit mehr als 30 Jahren besteht: Ein Diskurs zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis.

Mehrfach betont wurde beim Event die Wichtigkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Justiz in der EU. Das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zur Rechtsstaatlichkeit müsse unwidersprochen anerkannt werden und das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor nationalem Recht genießen, meint dazu Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK), in seiner Eröffnungsrede. Werde das infrage gestellt, werde die gemeinsame Basis, von der das Gleichgewicht als Stabilitätsanker für die supranationale Rechtsstaatlichkeit ausgehen soll, zerstört.

Der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer sagt dazu am Rande des Events gegenüber dem brutkasten: „Es ist ganz entscheidend, dass es in Europa einheitliche Standards nicht nur bei Normen und Maßen, sondern auch in der Rechtsstaatlichkeit gibt“. Auch EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler betont: „Rechtsstaatlichkeit als Voraussetzung für Demokratie und Menschenrechte ist das Konglomerat, auf dem unsere europäische Zusammenarbeit aufbaut“. Und Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, erklärt: „Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Parlamentarismus und Grundrechte gehören zusammen. Die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung des Rechts sind das Fundament, auf dem wir die politische Debatte aufbauen“.

„Auch in Österreich muss die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt werden

Für die Redner:innen bei den Europäischen Notarentagen war dabei klar: Als Garant für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit im individuellen Bereich fungieren die Notar:innen. Denn als unabhängige und unparteiische Amtsträger:innen helfen sie Bürger:innen und Unternehmen, ihre Wünsche autonom gestalten zu können, und sorgen gleichzeitig dafür, dass berücksichtigungswürdige Interessen geschützt werden. „Bei der Errichtung eines GmbH-Gesellschaftsvertrages wird es etwa um den Gläubigerschutz gehen, aber auch darum, dass es etwa durch die Beteiligung des Notars am Gründungsvorgang nicht zu Identitätsdiebstahl, Steuerhinterziehung, Sozialmissbrauch oder Geldwäscherei kommt“, erläutert Notare-Präsident Umfahrer.

Rechtsstaatlichkeit - Karas und Edtstadler
Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, und EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler | (c) seen by streb

Auch hierzulande müsse man darauf achten, diese Funktion zu schützen, meint der Notare-Präsident und verweist in seiner Eröffnungsrede indirekt auf die aktuelle Debatte über eine Abschaffung der Notariatspflicht in bestimmten Bereichen des Gesellschaftsrechts: „Jede politische Initiative, die die Beteiligung des Notariats in gewachsenen Rechtssystemen, wie etwa im Kapitalgesellschaftsrecht, beseitigen möchte, gefährdet nicht nur die Rechtssicherheit, sondern in letzter Konsequenz auch die Verwirklichung und Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit und ist wegen der dadurch möglichen negativen Rechtsfolgen als höchst riskantes politisches Manöver anzusehen“.

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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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