Eine bedenkliche Entwicklung konnte in den vergangenen Jahren in vielen Ländern beobachtet werden: Eine Kompromittierung der Rechtsstaatlichkeit aus politischen Interessen. Innerhalb der EU gibt es mit Ungarn und Polen zwei in internationalen Vergleichen immer wieder genannte Beispiele dafür. Und laut Beobachter:innen steigt derzeit auch in weiteren europäischen Ländern die Gefahr einer „Wahl-Autokratie“.

“Einheitliche Standards nicht nur bei Normen, sondern auch in der Rechtsstaatlichkeit”

Doch was braucht es, um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen? Dieses Thema stand im Zentrum der Europäischen Notarentage, die kürzlich in Salzburg stattfanden. Unter den 220 Teilnehmer:innen aus 21 EU-Mitgliedsstaaten waren nicht nur zahlreiche Notar:innen, sondern auch andere hochrangige Jurist:innen und mehrere Vertreter:innen der Spitzenpolitik. Das Ziel der Plattform, die seit mehr als 30 Jahren besteht: Ein Diskurs zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis.

Mehrfach betont wurde beim Event die Wichtigkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Justiz in der EU. Das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zur Rechtsstaatlichkeit müsse unwidersprochen anerkannt werden und das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor nationalem Recht genießen, meint dazu Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK), in seiner Eröffnungsrede. Werde das infrage gestellt, werde die gemeinsame Basis, von der das Gleichgewicht als Stabilitätsanker für die supranationale Rechtsstaatlichkeit ausgehen soll, zerstört.

Der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer sagt dazu am Rande des Events gegenüber dem brutkasten: „Es ist ganz entscheidend, dass es in Europa einheitliche Standards nicht nur bei Normen und Maßen, sondern auch in der Rechtsstaatlichkeit gibt“. Auch EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler betont: „Rechtsstaatlichkeit als Voraussetzung für Demokratie und Menschenrechte ist das Konglomerat, auf dem unsere europäische Zusammenarbeit aufbaut“. Und Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, erklärt: „Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Parlamentarismus und Grundrechte gehören zusammen. Die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung des Rechts sind das Fundament, auf dem wir die politische Debatte aufbauen“.

“Auch in Österreich muss die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt werden

Für die Redner:innen bei den Europäischen Notarentagen war dabei klar: Als Garant für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit im individuellen Bereich fungieren die Notar:innen. Denn als unabhängige und unparteiische Amtsträger:innen helfen sie Bürger:innen und Unternehmen, ihre Wünsche autonom gestalten zu können, und sorgen gleichzeitig dafür, dass berücksichtigungswürdige Interessen geschützt werden. „Bei der Errichtung eines GmbH-Gesellschaftsvertrages wird es etwa um den Gläubigerschutz gehen, aber auch darum, dass es etwa durch die Beteiligung des Notars am Gründungsvorgang nicht zu Identitätsdiebstahl, Steuerhinterziehung, Sozialmissbrauch oder Geldwäscherei kommt“, erläutert Notare-Präsident Umfahrer.

Rechtsstaatlichkeit - Karas und Edtstadler
Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, und EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler | (c) seen by streb

Auch hierzulande müsse man darauf achten, diese Funktion zu schützen, meint der Notare-Präsident und verweist in seiner Eröffnungsrede indirekt auf die aktuelle Debatte über eine Abschaffung der Notariatspflicht in bestimmten Bereichen des Gesellschaftsrechts: „Jede politische Initiative, die die Beteiligung des Notariats in gewachsenen Rechtssystemen, wie etwa im Kapitalgesellschaftsrecht, beseitigen möchte, gefährdet nicht nur die Rechtssicherheit, sondern in letzter Konsequenz auch die Verwirklichung und Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit und ist wegen der dadurch möglichen negativen Rechtsfolgen als höchst riskantes politisches Manöver anzusehen“.