31.05.2022

Rechtsstaatlichkeit in Gefahr

Angesichts negativer Entwicklungen in mehreren EU-Ländern wurden die Rechtsstaatlichkeit und die Rolle der Notar:innen in ihr bei den 32. Europäischen Notarentagen in Salzburg zum großen Thema.
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Rechtsstaatlichkeit: Panel-Diskussion mit Othmar Karas, Karoline Edtstadler, Brigitte Bierlein und Michael Umfahrer bei den Europäischen Notariatstagen
Panel-Diskussion mit Othmar Karas, Karoline Edtstadler, Brigitte Bierlein, Peter Fritz (Moderator), Laurent Pech und Michael Umfahrer bei den 32. Europäischen Notarentagen | | (c) seen by streb
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Eine bedenkliche Entwicklung konnte in den vergangenen Jahren in vielen Ländern beobachtet werden: Eine Kompromittierung der Rechtsstaatlichkeit aus politischen Interessen. Innerhalb der EU gibt es mit Ungarn und Polen zwei in internationalen Vergleichen immer wieder genannte Beispiele dafür. Und laut Beobachter:innen steigt derzeit auch in weiteren europäischen Ländern die Gefahr einer „Wahl-Autokratie“.

„Einheitliche Standards nicht nur bei Normen, sondern auch in der Rechtsstaatlichkeit“

Doch was braucht es, um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen? Dieses Thema stand im Zentrum der Europäischen Notarentage, die kürzlich in Salzburg stattfanden. Unter den 220 Teilnehmer:innen aus 21 EU-Mitgliedsstaaten waren nicht nur zahlreiche Notar:innen, sondern auch andere hochrangige Jurist:innen und mehrere Vertreter:innen der Spitzenpolitik. Das Ziel der Plattform, die seit mehr als 30 Jahren besteht: Ein Diskurs zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis.

Mehrfach betont wurde beim Event die Wichtigkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Justiz in der EU. Das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zur Rechtsstaatlichkeit müsse unwidersprochen anerkannt werden und das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor nationalem Recht genießen, meint dazu Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK), in seiner Eröffnungsrede. Werde das infrage gestellt, werde die gemeinsame Basis, von der das Gleichgewicht als Stabilitätsanker für die supranationale Rechtsstaatlichkeit ausgehen soll, zerstört.

Der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer sagt dazu am Rande des Events gegenüber dem brutkasten: „Es ist ganz entscheidend, dass es in Europa einheitliche Standards nicht nur bei Normen und Maßen, sondern auch in der Rechtsstaatlichkeit gibt“. Auch EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler betont: „Rechtsstaatlichkeit als Voraussetzung für Demokratie und Menschenrechte ist das Konglomerat, auf dem unsere europäische Zusammenarbeit aufbaut“. Und Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, erklärt: „Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Parlamentarismus und Grundrechte gehören zusammen. Die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung des Rechts sind das Fundament, auf dem wir die politische Debatte aufbauen“.

„Auch in Österreich muss die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt werden

Für die Redner:innen bei den Europäischen Notarentagen war dabei klar: Als Garant für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit im individuellen Bereich fungieren die Notar:innen. Denn als unabhängige und unparteiische Amtsträger:innen helfen sie Bürger:innen und Unternehmen, ihre Wünsche autonom gestalten zu können, und sorgen gleichzeitig dafür, dass berücksichtigungswürdige Interessen geschützt werden. „Bei der Errichtung eines GmbH-Gesellschaftsvertrages wird es etwa um den Gläubigerschutz gehen, aber auch darum, dass es etwa durch die Beteiligung des Notars am Gründungsvorgang nicht zu Identitätsdiebstahl, Steuerhinterziehung, Sozialmissbrauch oder Geldwäscherei kommt“, erläutert Notare-Präsident Umfahrer.

Rechtsstaatlichkeit - Karas und Edtstadler
Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, und EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler | (c) seen by streb

Auch hierzulande müsse man darauf achten, diese Funktion zu schützen, meint der Notare-Präsident und verweist in seiner Eröffnungsrede indirekt auf die aktuelle Debatte über eine Abschaffung der Notariatspflicht in bestimmten Bereichen des Gesellschaftsrechts: „Jede politische Initiative, die die Beteiligung des Notariats in gewachsenen Rechtssystemen, wie etwa im Kapitalgesellschaftsrecht, beseitigen möchte, gefährdet nicht nur die Rechtssicherheit, sondern in letzter Konsequenz auch die Verwirklichung und Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit und ist wegen der dadurch möglichen negativen Rechtsfolgen als höchst riskantes politisches Manöver anzusehen“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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