31.05.2022

Rechtsstaatlichkeit in Gefahr

Angesichts negativer Entwicklungen in mehreren EU-Ländern wurden die Rechtsstaatlichkeit und die Rolle der Notar:innen in ihr bei den 32. Europäischen Notarentagen in Salzburg zum großen Thema.
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Rechtsstaatlichkeit: Panel-Diskussion mit Othmar Karas, Karoline Edtstadler, Brigitte Bierlein und Michael Umfahrer bei den Europäischen Notariatstagen
Panel-Diskussion mit Othmar Karas, Karoline Edtstadler, Brigitte Bierlein, Peter Fritz (Moderator), Laurent Pech und Michael Umfahrer bei den 32. Europäischen Notarentagen | | (c) seen by streb
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Eine bedenkliche Entwicklung konnte in den vergangenen Jahren in vielen Ländern beobachtet werden: Eine Kompromittierung der Rechtsstaatlichkeit aus politischen Interessen. Innerhalb der EU gibt es mit Ungarn und Polen zwei in internationalen Vergleichen immer wieder genannte Beispiele dafür. Und laut Beobachter:innen steigt derzeit auch in weiteren europäischen Ländern die Gefahr einer „Wahl-Autokratie“.

“Einheitliche Standards nicht nur bei Normen, sondern auch in der Rechtsstaatlichkeit”

Doch was braucht es, um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen? Dieses Thema stand im Zentrum der Europäischen Notarentage, die kürzlich in Salzburg stattfanden. Unter den 220 Teilnehmer:innen aus 21 EU-Mitgliedsstaaten waren nicht nur zahlreiche Notar:innen, sondern auch andere hochrangige Jurist:innen und mehrere Vertreter:innen der Spitzenpolitik. Das Ziel der Plattform, die seit mehr als 30 Jahren besteht: Ein Diskurs zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis.

Mehrfach betont wurde beim Event die Wichtigkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Justiz in der EU. Das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zur Rechtsstaatlichkeit müsse unwidersprochen anerkannt werden und das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor nationalem Recht genießen, meint dazu Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK), in seiner Eröffnungsrede. Werde das infrage gestellt, werde die gemeinsame Basis, von der das Gleichgewicht als Stabilitätsanker für die supranationale Rechtsstaatlichkeit ausgehen soll, zerstört.

Der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer sagt dazu am Rande des Events gegenüber dem brutkasten: „Es ist ganz entscheidend, dass es in Europa einheitliche Standards nicht nur bei Normen und Maßen, sondern auch in der Rechtsstaatlichkeit gibt“. Auch EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler betont: „Rechtsstaatlichkeit als Voraussetzung für Demokratie und Menschenrechte ist das Konglomerat, auf dem unsere europäische Zusammenarbeit aufbaut“. Und Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, erklärt: „Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Parlamentarismus und Grundrechte gehören zusammen. Die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung des Rechts sind das Fundament, auf dem wir die politische Debatte aufbauen“.

“Auch in Österreich muss die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt werden

Für die Redner:innen bei den Europäischen Notarentagen war dabei klar: Als Garant für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit im individuellen Bereich fungieren die Notar:innen. Denn als unabhängige und unparteiische Amtsträger:innen helfen sie Bürger:innen und Unternehmen, ihre Wünsche autonom gestalten zu können, und sorgen gleichzeitig dafür, dass berücksichtigungswürdige Interessen geschützt werden. „Bei der Errichtung eines GmbH-Gesellschaftsvertrages wird es etwa um den Gläubigerschutz gehen, aber auch darum, dass es etwa durch die Beteiligung des Notars am Gründungsvorgang nicht zu Identitätsdiebstahl, Steuerhinterziehung, Sozialmissbrauch oder Geldwäscherei kommt“, erläutert Notare-Präsident Umfahrer.

Rechtsstaatlichkeit - Karas und Edtstadler
Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, und EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler | (c) seen by streb

Auch hierzulande müsse man darauf achten, diese Funktion zu schützen, meint der Notare-Präsident und verweist in seiner Eröffnungsrede indirekt auf die aktuelle Debatte über eine Abschaffung der Notariatspflicht in bestimmten Bereichen des Gesellschaftsrechts: „Jede politische Initiative, die die Beteiligung des Notariats in gewachsenen Rechtssystemen, wie etwa im Kapitalgesellschaftsrecht, beseitigen möchte, gefährdet nicht nur die Rechtssicherheit, sondern in letzter Konsequenz auch die Verwirklichung und Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit und ist wegen der dadurch möglichen negativen Rechtsfolgen als höchst riskantes politisches Manöver anzusehen“.

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Die Brille erklärt Mitarbeiter:innen schrittweise das korrekte Vorgehen am Produkt. (Credit: AR-Technology)
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Augmented Reality (AR) lässt sich in der Industrie vielfältig einsetzen. Unter anderem kommt die Technologie zum Einsatz, um Mitarbeiter:innen in einer sicheren Umgebung zu trainieren. Eine Lösung dafür entwickelte das 2021 gegründete Tiroler Startup AR-Technology rund um die beiden Gründer Axel Schnaller und Richard Hirschhuber.

Die sogenannte “AR Tool Tracking Solution” von AR-Technology integriert dabei reale Werkzeuge in Augmented Reality (AR) Umgebungen. Durch ein System bestehend aus einem Stylus und einem AR-Headset können Anwender:innen präzise Arbeiten wie Schrauben oder Löten in einer virtuellen Umgebung durchführen. Zu den Anwendern zählten bekannte Unternehmen aus der Automotive-Branche wie beispielsweise VW, BMW und Nissan. Aber auch im MedTech-Bereich wollte das Unternehmen Fuß fassen.

Finanzierungsrunde 2023

Im April 2023 gab das Unternehmen den Abschluss einer Finanzierungsrunde bekannt. Damals holte man zwei Investoren an Bord, die sich mit jeweils 500.000 Euro für neun Prozent der Firmenanteile an AR-Technology beteiligt haben. Bei den Investoren handelte es sich um ein Tiroler Family Office sowie Onsight Ventures, spezialisiert auf Zukunftstechnologien. (brutkasten berichtete). Für Hirschhuber war es das zweite Investment innerhalb kurzer Zeit: Erst Anfang April 2023 hatte er für ein weiteres Startup, MXR Tactics, ebenfalls ein Millioneninvestment kommuniziert.

Sanierung wird nicht angestrebt

Im Zuge der Finanzierungsrunde für AR-Technology hieß es, dass man kontinuierlich wachsen möchte. Diesen Plan wird AR-Technology nun jedoch nicht mehr umsetzen können. Wie dem KSV1870 zu entnehmen ist, hat die AR Technology GmbH am 25. September die Eröffnung eines Konkursverfahrens am Landesgericht Innsbruck beantragt. Dazu heißt es: “Das Insolvenzgericht prüft nunmehr, ob sämtliche Voraussetzungen für eine Eröffnung des Verfahrens vorliegen”. Von Seiten des KSV1870 erwartet man jedoch, dass zeitnah ein Konkursverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt wird.

Von diesem bevorstehenden Insolvenzverfahren sind laut KSV1870 neun Dienstnehmer:innen betroffen. Die Passiva sollen sich auf rund 1,2 Millionen Euro belaufen. Weiters heißt es vom Kreditschutzverband: “Wir erwarten eine rasche Schließung des operativen Betriebes der AR Technology GmbH, da eine Sanierung der Insolvenzschuldnerin nicht angestrebt wird.”

Die Gründe der Insolvenz

Doch was führte nun zur Insolvenz? brutkasten liegen Informationen aus dem Gesellschafterkreis vor, wonach AR-Technology bereits Aufträge mit zwei großen Medizinunternehmen in der Pipeline hatte, die jedoch kurzfristig abgesagt wurden. Zudem hätte es auf Kundenseite zu wenig Marktakzeptanz von Augmented Reality gegeben. Viele Kunden zeigten zwar Interesse, waren jedoch nicht bereit, in die Technologie zu investieren.


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