31.05.2022

Rechtsstaatlichkeit in Gefahr

Angesichts negativer Entwicklungen in mehreren EU-Ländern wurden die Rechtsstaatlichkeit und die Rolle der Notar:innen in ihr bei den 32. Europäischen Notarentagen in Salzburg zum großen Thema.
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Rechtsstaatlichkeit: Panel-Diskussion mit Othmar Karas, Karoline Edtstadler, Brigitte Bierlein und Michael Umfahrer bei den Europäischen Notariatstagen
Panel-Diskussion mit Othmar Karas, Karoline Edtstadler, Brigitte Bierlein, Peter Fritz (Moderator), Laurent Pech und Michael Umfahrer bei den 32. Europäischen Notarentagen | | (c) seen by streb
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Eine bedenkliche Entwicklung konnte in den vergangenen Jahren in vielen Ländern beobachtet werden: Eine Kompromittierung der Rechtsstaatlichkeit aus politischen Interessen. Innerhalb der EU gibt es mit Ungarn und Polen zwei in internationalen Vergleichen immer wieder genannte Beispiele dafür. Und laut Beobachter:innen steigt derzeit auch in weiteren europäischen Ländern die Gefahr einer „Wahl-Autokratie“.

„Einheitliche Standards nicht nur bei Normen, sondern auch in der Rechtsstaatlichkeit“

Doch was braucht es, um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen? Dieses Thema stand im Zentrum der Europäischen Notarentage, die kürzlich in Salzburg stattfanden. Unter den 220 Teilnehmer:innen aus 21 EU-Mitgliedsstaaten waren nicht nur zahlreiche Notar:innen, sondern auch andere hochrangige Jurist:innen und mehrere Vertreter:innen der Spitzenpolitik. Das Ziel der Plattform, die seit mehr als 30 Jahren besteht: Ein Diskurs zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis.

Mehrfach betont wurde beim Event die Wichtigkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Justiz in der EU. Das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zur Rechtsstaatlichkeit müsse unwidersprochen anerkannt werden und das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor nationalem Recht genießen, meint dazu Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK), in seiner Eröffnungsrede. Werde das infrage gestellt, werde die gemeinsame Basis, von der das Gleichgewicht als Stabilitätsanker für die supranationale Rechtsstaatlichkeit ausgehen soll, zerstört.

Der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer sagt dazu am Rande des Events gegenüber dem brutkasten: „Es ist ganz entscheidend, dass es in Europa einheitliche Standards nicht nur bei Normen und Maßen, sondern auch in der Rechtsstaatlichkeit gibt“. Auch EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler betont: „Rechtsstaatlichkeit als Voraussetzung für Demokratie und Menschenrechte ist das Konglomerat, auf dem unsere europäische Zusammenarbeit aufbaut“. Und Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, erklärt: „Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Parlamentarismus und Grundrechte gehören zusammen. Die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung des Rechts sind das Fundament, auf dem wir die politische Debatte aufbauen“.

„Auch in Österreich muss die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt werden

Für die Redner:innen bei den Europäischen Notarentagen war dabei klar: Als Garant für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit im individuellen Bereich fungieren die Notar:innen. Denn als unabhängige und unparteiische Amtsträger:innen helfen sie Bürger:innen und Unternehmen, ihre Wünsche autonom gestalten zu können, und sorgen gleichzeitig dafür, dass berücksichtigungswürdige Interessen geschützt werden. „Bei der Errichtung eines GmbH-Gesellschaftsvertrages wird es etwa um den Gläubigerschutz gehen, aber auch darum, dass es etwa durch die Beteiligung des Notars am Gründungsvorgang nicht zu Identitätsdiebstahl, Steuerhinterziehung, Sozialmissbrauch oder Geldwäscherei kommt“, erläutert Notare-Präsident Umfahrer.

Rechtsstaatlichkeit - Karas und Edtstadler
Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, und EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler | (c) seen by streb

Auch hierzulande müsse man darauf achten, diese Funktion zu schützen, meint der Notare-Präsident und verweist in seiner Eröffnungsrede indirekt auf die aktuelle Debatte über eine Abschaffung der Notariatspflicht in bestimmten Bereichen des Gesellschaftsrechts: „Jede politische Initiative, die die Beteiligung des Notariats in gewachsenen Rechtssystemen, wie etwa im Kapitalgesellschaftsrecht, beseitigen möchte, gefährdet nicht nur die Rechtssicherheit, sondern in letzter Konsequenz auch die Verwirklichung und Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit und ist wegen der dadurch möglichen negativen Rechtsfolgen als höchst riskantes politisches Manöver anzusehen“.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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