11.06.2021

Rechtsexpertin Thierrichter: „Beim Start werden wichtige Weichen für das Unternehmen gestellt“

Bei der Gründung eines Startups geht es nicht nur um Idee, Team, Produkt und Geschäftsmodell.
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Maria Thierrichter ist Notar-Substitutin in Wien © Thierrichter
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Am Anfang dreht sich bei Startups oft alles um das Produkt, die Idee und die Vision. Wenn es dann darum geht, das eigentliche Unternehmen zu gründen, werden viele (gesellschafts-)rechtliche Aspekte wichtig, die aber häufig übersehen werden. Oft mit teuren und aufwändigen Folgen. Umso wichtiger ist es, gerade zu Beginn alle Aspekte zu beachten, erklärt die Wiener Notar-Substitutin Maria Thierrichter im Interview. Thierrichter ist auf die Beratung von Gründerinnen und Gründern spezialisiert und weiß, was die häufigsten Stolpersteine sind.

Bei der Gründung eines Startups stehen Team, Produkt und Geschäftsmodell im Vordergrund. Aber auch das rechtliche Fundament des jungen Unternehmens ist wichtig. Was sind aus Ihrer Erfahrung die häufigsten Probleme, die entstehen, wenn das vernachlässigt wird?

Maria Thierrichter: Beim Start werden wichtige Weichen für das Unternehmen gestellt. Das beginnt schon bei der geeigneten Rechtsform. Einzelfirma? Offene Gesellschaft? Kommanditgesellschaft oder GmbH? Welche Rechtsform optimal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Ganz wesentlich ist dabei, das Haftungsrisiko gering zu halten. Aber auch bei der Wahl des Firmennamens, des Firmensitzes, beim Gesellschaftsvertrag oder Gründungskapital gibt es Stolpersteine, über die man nicht fallen sollte.

Co-Founder sind oft auch die besten Freunde. Birgt das aus Ihrer Sicht eine besondere Herausforderung?

Auf jeden Fall! Viele Gründer – vor allem Startups – sind miteinander befreundet oder sogar verwandt, bevor sie gemeinsam als Unternehmer durchstarten. Wenn Umsätze einbrechen und der Gewinn zurückgeht, sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Das Wort „Trennung“ steht dann schnell im Raum. Doch so einfach ist das nicht, wenn nicht bereits im Vorfeld im Gesellschaftsvertrag mögliche Ausstiegsszenarien festgehalten sind.

Founder-Teams sind oft auch international aufgestellt. Was muss man dann im Speziellen beachten?

Da macht es Sinn, wenn man die Verträge von Anfang an in englischer Sprache erstellt. Dann erspart man sich später die Übersetzungsarbeit.

Gegründet wird meistens eine GmbH – in welchen Fällen kann für Startups eine andere Rechtsform sinnvoll sein?

Welche Rechtsform optimal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Generell kann man aber sagen: Ist das Projekt groß, damit das Haftungsrisiko hoch und sind mehrere Personen im Boot, dann empfiehlt sich eine GmbH. Gründet man ohne großes Haftungsrisiko, etwa zu zweit ein kleines Yoga-Studio, dann empfehle ich eine Offene Gesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft. Ein Einzelunternehmen macht Sinn, wenn das Projekt überschaubar und nur an meine Person gebunden ist.

Startups teilen ihr Unternehmen früher oder später gerne mit Investoren, Investorinnen oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Muss man das schon ganz zu Beginn mitdenken?

Spätestens wenn es um die Frage geht, wie kann mein Unternehmen wachsen, oder wie kann ich es krisensicherer machen, muss man sich damit auseinandersetzen. Die Rechte und Pflichten des Investors richten sich nach den gesetzlichen und auch den gesellschaftsvertraglichen bzw. syndikatsvertraglichen Regelungen. Wichtig zu wissen ist: Wenn Investoren oder Mitarbeiter über eine Kapitalerhöhung einsteigen, werden die Anteile der Gründer verwässert. Manchmal auch unter Verlust von Mitspracherechten. Im Gesellschaftsvertrag sollte das idealer Weise geregelt sein.

Was sind die größten Fallstricke, wenn man neue Gesellschafter an Bord holt?

Die größten Fallstricke sind, dass fachliche oder menschliche Erwartungen nicht erfüllt werden. Ganz wichtig ist daher die Gewissheit, dass der neue Gesellschafter über die richtigen fachlichen Qualitäten verfügt und menschlich ins Team passt. Konflikte innerhalb eines Teams können zu einem Aus von jungen Unternehmen führen. Wir empfehlen daher, im Gesellschaftsvertrag alle Eventualitäten zu regeln: vom Ausstieg oder Ableben eines Gründers, dessen Insolvenz bis zum Einstieg eines neuen Gesellschafters oder Investors.

Viele Startups, so ehrlich muss man sein, scheitern. Wie ist man für eine Insolvenz zumindest rechtlich gut vorbereitet?

Für den Fall der Insolvenz sollten im Gesellschaftsvertrag Aufgriffsrechte vereinbart werden. Ebenfalls gilt es, während des Lebenszyklus der GmbH stets darauf zu achten, dass keine Einlagenrückgewähr erfolgt, weil im Fall der Insolvenz eine entsprechende durch den Masseverwalter einzufordernde Nachzahlungspflicht ausgelöst würde.

Österreichweit sind 526 Notarinnen und Notare tätig. Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sind die wichtigsten Aufgabengebiete der Notare. Für Unternehmensgründer und Start-ups bieten sie eine erweiterte kostenlose Erstberatung. www.notar.at

Event-Tipp

Du interessierst dich für starke Gründer-Persönlichkeiten und willst wissen, was sie antreibt und ausmacht? Gemeinsam mit der Österreichischen Notariatskammer, Prima PR und Microsoft lädt dich der brutkasten am 23.6.2021 zu “Von der Idee zur Zündung – Gründer:innen Geschichten”. Dort berichten Gründerinnen und Gründer aus erster Hand, was man abseits von Tech- und Business-Skills braucht und wie sie ihren Weg gemeistert haben.

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Tausendundein Speicher
© Dachgold e.U - Cornelia Daniel, Initiatorin von Tausendundein Speicher, vor dem dritten Speicher der Initiative in Himberg, Niederösterreich.

Um Tausendundein Dach war es etwas ruhig geworden in letzter Zeit. Das Unternehmen wurde 2014 von Cornelia Daniel, Inhaberin der Solarberatung Dachgold, und dem Photovoltaikspezialisten 10hoch4 gegründet. Vor über drei Jahren erreichte man – Nomen est Omen – ein langgehegtes Ziel und enthüllte das 1001. Photovoltaik-Dach auf der Interspot Film GmbH in Wien, brutkasten berichtete.

Der Weg von Tausendundein Dach bis zu Tausendundein Speicher

2025 folgte erstmals die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude, am Schloss Rodaun, und damit das 1.235. Dach. Nun widmet man sich mit dem neuen Namen Tausendundein Speicher der Errichtung von 1.001 dezentralen Gewerbespeichern bis 2033.

„Nach dem Kraftakt von Tausendundein Dach fangen wir noch einmal von vorne an“, erklärt Cornelia Daniel gegenüber brutkasten. „Wenn man so ein großes Ziel erreicht hat, dann bleibt die Frage, was kommt danach?“

Daniel hatte darauf nicht gleich die richtige Antwort, gesteht sie, als sie nach ihren nächsten Zielen, der nächsten Vision gefragt wurde: „2.000 Dächer bzw. 10.000 Dächer klangen langweilig.“ Zudem merkte die Founderin, dass in der aktuellen Rezession die Investitionsbereitschaft in PV trotz bleibender Nachfrage sank.

So sprach Daniel mit Kunden, hörte zu, erkannte ihren Bedarf und merkte, dass sich im Dezember 2024 ein Schlüsselmoment entfaltete. „Die Batteriepreise hatten sich halbiert und die Strompreise waren gestiegen“, erklärt sie. „Plötzlich rechneten sich Speicher, was vorher nicht der Fall war.“

Start 2025

Ab Anfang 2025 beschäftigte sich die Gründerin somit intensiv mit dem Thema, entwickelte (gemeinsam mit einem deutschen Partner) Tools zur Berechnung und plötzlich war der Moment da. „Es war irgendwie einfach logisch. Etwas, wo man später denkt, warum sind wir nicht schon vorher darauf gekommen.“

Also startete Daniel Tausendundein Speicher und setzte erste Projekte um, damit sie bereits etwas vorweisen konnte, noch bevor sie an die Öffentlichkeit ging.

Erste Speicher in Betrieb

So laufen bereits die ersten Gewerbespeicher: Elf Anlagen mit zusammen rund 900 Kilowattstunden sind in Betrieb, sechs in Wien und fünf in Niederösterreich. Das Spektrum reicht derzeit von 14 bis 240 Kilowattstunden.

„Alle bleiben mit ihrer Anschlussleistung unter 250 Kilowatt und fallen damit in die einfachste Anschlusskategorie, ohne teure Netztechnik und erweiterte Nachweise. Der Fokus liegt bewusst auf dieser Größenklasse. Eine Beschränkung ist das nicht: Größere Anlagen werden auf Wunsch samt Verfahren umgesetzt“, heißt es per Aussendung. Anm.: Mit der nächsten Stufe des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes dürfen Unternehmen ab 1. Oktober Strom zwischen eigenen Standorten teilen und direkt an andere Betriebe liefern.

© Dachgold e.U – Cornelia Daniel in Himberg, Niederösterreich.

Tausendundein Speicher simuliert

Laut eigenen Angaben braucht Österreich bis 2040 8,7 Gigawatt Batteriespeicherleistung, davon 6,0 Gigawatt dezentral bei Haushalten und Gewerbe. Nur gehe, so Daniel, der Ausbau zäh voran.

„Ich sehe Großspeicherprojekte, die seit drei bis sechs Jahren in Planung sind und noch immer nicht am Netz. Unsere Anlagen stehen in wenigen Monaten.“ Mittelgroße, betriebsintegrierte Speicher hinter dem Zählpunkt einer bestehenden PV-Anlage seien nämlich „genehmigungsarm und, wenn keine baulichen Maßnahmen nötig sind, schneller am Netz“.

Jede Anlage wurde vorab anhand des tatsächlichen Viertelstunden-Lastprofils des Betriebs simuliert, nicht „einfach überschlagen“. Ein Gewerbespeicher rechnet sich, so die Gründerin, selten über einen einzigen Effekt. Entscheidend sei das sogenannte Profit-Stacking: Mehrere Erlösquellen werden kombiniert. Dazu gehört zunächst, mehr vom selbst erzeugten Solarstrom zu nutzen. Hinzu kommen die Kappung von Lastspitzen, die den Leistungspreis bestimmen, und ein intelligenter Stromeinkauf, bei dem der Speicher in günstigen Stunden geladen wird, erklärt sie.

„Speichern durfte man immer. Was sich ändert, ist, dass es sich jetzt rechnen lässt“, erklärt Daniel. „Weil Viertelstundenwerte für viele Zählpunkte verfügbar sind, können wir einem Betrieb ziemlich genau sagen, was es ihm bringt, seine Verbräuche zu verschieben. Das war jahrelang Bauchgefühl. Jetzt ist es eine Rechnung, und sie geht auf.“

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