13.07.2017

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie

Wegen des aktuellen Zinsumfelds werden alternativen Anlageformen immer beliebeter. Für Gründer kann der Verkauf ihres Unternehmens eine attraktive Vorgangsweise sein. Dabei gilt es aber, ein paar rechtliche Belange zu beachten.
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(c) elnur-fotolia.com: Auf der Suche nach der richtigen Exit-Strategie.

Der österreichische M&A-(Mergers and Acquisitions) Markt wächst und wird internationaler. Einschlägige Branchendatenbanken sprechen zum Teil von zweistelligen Wachstumsraten in den letzten Jahren. Innovative österreichische Tech-Unternehmern werden dabei von strategischen oder finanziellen Investoren umworben. Im aktuellen Zinsumfeld ist der Drang nach alternativen Anlageformen hoch. Für Gründer und Unternehmer mag daher der Unternehmensverkauf eine attraktive Exit-Strategie sein. Dabei sind rechtliche Belange ein wesentlicher Erfolgstreiber. Unstrukturierte oder unvollständige Offenlegung oder ungenügende rechtliche Dokumentation können beispielsweise den angebotenen Kaufpreis schmerzlich drücken oder gar den potenziellen Käufer vergrämen. Wie läuft nun ein Verkaufsprozess typischerweise ab? Worauf ist besonders zu achten?

Tipps für potenzielle Verkäufer

Ein Unternehmenskauf hat typischerweise die folgenden Phasen:

 

Erstes Abtasten – welcher Vereinbarungen bedarf es? Wie verbindlich soll es sein?

Bereits am Anfang der Transaktion – es werden gerade die ersten Gespräche geführt, sich ein möglicher Zeitplan überlegt, Konzepte ausgetauscht – stellt sich die Frage nach einer rechtlichen Dokumentation. In der Praxis sind Absichtserklärungen häufig. Darin werden bestimmte grundlegende Vorhaben und die Transaktionsstruktur festgehalten. Ebenso häufig anzutreffen sind Geheimhaltungs- und Exklusivitätsvereinbarungen. Diese Vereinbarungen müssen nicht zwingend in separaten Dokumenten enthalten, sondern können in einem Vertrag zusammengefasst sein.

Aus Verkäufersicht sind insbesondere Geheimhaltungsverpflichtungen des Käufers geboten, um die zweckmäßige und vertrauliche Verwendung der dem potenziellen Käufer offen gelegten Informationen sicherzustellen. Trotz Geheimhaltungsvereinbarung ist bei besonders sensiblen Informationen (z.B. Geschäftsbeziehungen, Know How, etc.) auch daran zu denken, diese erst in einer späteren Phase der Transaktion offenzulegen (z.B. bei Vorliegen eines konkreten Kaufangebotes). Alternativ könnte die Offenlegung auch unter Einhaltung besonderer Verfahren erfolgen (z.B. Offenlegung nur gegenüber bestimmten zur Vertraulichkeit verpflichteten Beratern, die lediglich bestimmte Informationen oder in anonymisierter oder aggregierter Weise an den potenziellen Käufer weitergeben).

Oftmals möchte zu diesem Zeitpunkt keine der Parteien an die Durchführung der Transaktion gebunden sein (zu viel ist noch unsicher oder noch nicht ausverhandelt, andere Verkaufs- bzw. Kaufoptionen werden noch erwogen, die Finanzierung ist noch nicht sichergestellt, etc.). Allenfalls ist lediglich ein gegenseitiges Bemühen, auf den Transaktionsabschluss hinzuwirken, beabsichtigt. Andere Abmachungen (z.B. Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Exklusivität, Gerichtsstand, Rechtswahl) sollten aber natürlich Handschlagqualität haben. In der Vertragsgestaltung gilt es daher, auf unterschiedliche Grade der Rechtsverbindlichkeit zu achten.

Vorbereitung und Begleitung der Due Diligence – Better save, than sorry!

Es ist mittlerweile Industriestandard, dass professionelle Käufer eine Due Diligence-Prüfung des Unternehmens durchführen. Für den Käufer ist es elementar, damit die Investmenthypothese zu bestätigen und allfällige Risiken aufzudecken und abzuschätzen. Aufgrund dieser Zielsetzung hat das Ergebnis einer DD-Prüfung auch für den Verkäufer wesentliche Bedeutung. Sollte sich die Investmenthypothese nicht bestätigen, wird die Transaktion nicht oder nur zu anderen wirtschaftlichen Bedingungen zustande kommen. Werden hingegen (vertretbare) Risiken identifiziert, wird der Käufer – für den Verkäufer potenziell schmerzliche – Absicherungen suchen, wie beispielsweise durch Haftungen des Verkäufers oder Reduktion, Zurückbehaltung oder treuhändige Hinterlegung des Kaufpreises bzw. eines Teiles davon. Bereits eine ungenügende Offenlegung im Rahmen der DD wird vom Käufer als potenzielles Risiko eingestuft.

Redaktionstipps

Aus diesen Gründen ist es umso wichtiger, dass der Verkäufer die DD-Prüfung profund vorbereitet und aktiv begleitet. Die offenzulegenden Unterlagen werden häufig in einem elektronischen Datenraum dem Käufer zugänglich gemacht. Je vollständiger und strukturierter die Offenlegung, desto zügiger und reibungsloser kann die DD-Prüfung erfolgen und desto eher können mögliche Bedenken des Käufers aus dem Weg geräumt werden. Das Einbinden von fachkundigem Personal oder Beratern steigert Effizienz und Qualität. Nach Offenlegung der Unterlagen gestaltet sich die DD typischerweise als dynamischer Prozess in welchem Verkäufer und Käufer sich über den Fortschritt regelmäßig austauschen und der Käufer bzw. deren Berater weiterführende Fragen oder Dokumentenanforderungen stellen. Entsprechend bedarf es einer fortlaufenden Begleitung der DD durch die Verkäuferseite.

Antizipation des Eigentümerwechsels

Erfolgt die Transaktion durch Verkauf der Gesellschaft, bleibt der Unternehmensträger unverändert. Anknüpfungspunkt für die Geschäftstätigkeit (also z.B. Vertragspartner bei den Kunden- und Lieferantenverträgen, Träger allfälliger öffentlicher Berechtigungen) bleibt weiterhin die Gesellschaft. Lediglich der Eigentümer ändert sich. Nicht zu übersehen ist allerdings, dass ein Eigentümerwechsel regelmäßig auch Auswirkungen auf Rechtspositionen der Gesellschaft selbst hat. Beispielsweise gibt das Mietrechtsgesetz dem Vermieter das Recht, den Mietzins auf ein angemessenes Niveau zu heben, sofern beim Mieter ein Kontrollwechsel eintritt. Dies kann zu einer signifikanten Steigerung der Mietkosten des Unternehmens führen. Auch ist es nicht untypisch, dass in kommerziellen Verträgen Kontrollwechselklauseln enthalten sind. Bei öffentlichen Förderungen löst ein Kontrollwechsel beim Förderungsempfänger regelmäßig Informationspflichten und manchmal Rücktrittsrechte aus. Deshalb wird ein potenzieller Käufer besonders auf derartige Konstellationen achten. Umso wichtiger ist es, schon im Vorfeld mögliche Knackpunkte zu kennen und gegebenenfalls bereits einer Lösung zuzuführen.

Ein neuer Trend in der Vertragsverhandlung: Garantieversicherung

Es ist marktüblich, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer bestimmte Zusicherung hinsichtlich des Kaufgegenstandes (z.B. Garantie des Eigentums, der Bilanz, wesentlicher Verträge, Einhaltung der Steuervorschriften, etc.) abgibt. Die Verjährungsfristen dieser Zusicherungen erstrecken sich über mehrere Jahre nach Vollzug der Transaktion. Üblich ist deshalb auch die Besicherung der Zusicherungen, beispielsweise durch eine treuhändige Hinterlegung eines Teils des Kaufpreises (beim aktuellen Zinsniveau eine wirtschaftlich oftmals unattraktive Variante).

Der Themenkreis der Zusicherungen samt deren Besicherung – also im Wesentlichen eine Risikoallokation zwischen den Parteien – ist oftmals der am hartnäckigsten verhandelte Bestandteil des Kaufvertrages. Die Verhandlungspositionen können mitunter so verfahren sein, dass es zu einem Stillstand oder gar Scheitern der Vertragsverhandlungen kommt. Ein in Österreich verhältnismäßig junges Konzept kann hier eine Lösungsvariante darstellen: die Garantieversicherung („W&I Insurance“), also die Übernahme von Haftungsrisiken durch eine Versicherung. Versicherungsnehmer kann dabei sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sein. Durch die Risikoüberwälzung auf die Versicherung kann eine Bestellung von Sicherheiten vermieden werden. Der Verkäufer kann damit rascher über den (vollen) Kaufpreis verfügen.

Am österreichischen Markt sind bereits mehrere internationale Anbieter von Garantieversicherungen aktiv. Wird eine Versicherung an Bord geholt, bedarf es einer engen Verzahnung mit den Vertragsverhandlern und den betroffenen Beratern.

Der Autor

Dr. Hermann Schneeweiss, LL.M. (Harvard), ist auf Corporate / M&A und Private Clients & Entrepreneurs spezialisiert. Er ist als Rechtsanwalt zugelassen in Wien, New York und England und Wales und arbeitet bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH. Schneeweiss berät insbesondere bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen.

 

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Kitzbühel wird am 3. und 4. Juli 2025 wieder zum Hotspot für junges Unternehmertum und privates Risiko­kapital: Der Business Angel Summit (BAS) steigt erneut am Fuße des Hahnenkamms – und brutkasten ist wie im Vorjahr live dabei, um das Geschehen medial zu begleiten. Wer 2024 schon vor Ort war (wir haben berichtet), erinnert sich an das energiegeladene Networking zwischen innovativen Gründer:innen und erfahrenen Investor:innen – genau dieses Erfolgsrezept geht nun in die nächste Runde.


Als Brutkasten-Leser:in bekommst du 35 % Rabatt auf dein Ticket mit dem Code BAS25-BRUT-35


Bühne frei für Österreichs Top‑Startups

Zwölf sorgfältig kuratierte Startups erhalten die Chance, exklusiv vor einer handverlesenen Community aus Business Angels, Family Offices und Corporates zu pitchen. Voraussetzungen: Ihr sucht derzeit maximal 1 Mio. Euro Kapital von Angels oder VCs (Runde kann grundsätzlich auch noch größer sein), habt mindestens den Proof‑of‑Concept bzw. erste Kund:innen (Deep‑Tech: funktionsfähiger Prototyp), verfügt über eine klare USP, Skalierungs­potenzial und eine Basisfinanzierung. Die Bewerbungsdeadline ist der 18. Mai 2025 – das Online‑Formular findet ihr auf businessangelsummit.at.

Investoren aufgepasst: Reguläre Tickets bis 1. Juli 2025

Die Early‑Bird‑Phase endete am 30. April – ab sofort gilt der reguläre Ticketpreis von 400 Euro (inkl. USt). Mitglieder des aws i2 Business‑Angel‑Netzwerks oder der Cluster der Standortagentur Tirol zahlen 200 Euro. Anmeldeschluss ist der 1. Juli 2025. Neben den Pitch‑Sessions erwarten Investor:innen Keynotes, Deep‑Dive‑Panels und ausreichend Zeit für One‑on‑Ones in der entspannten Atmosphäre des Hotel Rasmushof.

Green Event mit Alpenblick

Der Summit wird erneut als Green Event Tirol zertifiziert: Bahn‑ und Fahrrad­anreise werden aktiv gefördert, vor Ort sorgt ein barrierefreies Setup dafür, dass alle Teilnehmenden ohne Hürden netzwerken können. Alpines Panorama, die legendäre Streif und ein dichtes Rahmen­programm machen den BAS zum Erlebnis – fernab klassischer Konferenzhektik.

Warum ihr dabei sein solltet

Startups: Ihr trefft investitionsbereite Business Angels in einem kuratierten Setting, das schon mehrfach zu sechs‑ und siebenstelligen Investments geführt hat. Investor:innen: Ihr seht in nur zwei Tagen die besten zwölf Deal‑Chancen der heimischen Szene – inklusive Hintergrundgespräche, Due‑Diligence‑Slots und Co‑Investment‑Optionen.

Die Speaker:innen am Summit

Auch das Line‑up der Speaker:innen kann sich sehen lassen: Auf der Bühne stehen heuer u. a. Impact‑Investorin Mariana Bozesan (Onsight Ventures), Seriengründer und Redstone‑Partner Michael Brehm, Women’s‑rights‑Ikone und frühere US‑Kongressabgeordnete Marjorie Margolies, Gateway‑Ventures‑CEO Markus Kainz, xista‑science‑ventures‑Partnerin Ingrid Kelly sowie Venionaire‑Capital‑Gründer Berthold Baurek‑Karlic – ergänzt durch weitere Branchen­koryphäen wie Conny Hörl, Anna Fedulow oder Heidrun Twesten. Damit verbindet der Summit erneut internationale Venture‑Expertise mit starken Stimmen aus dem heimischen Ökosystem.

Call to Action

  • Startups: Pitch‑Deck schnüren und bis 18. Mai 2025 einreichen.
  • Business Angels/Investoren: Reguläres Ticket (400 Euro) bis 1. Juli 2025 sichern.

brutkasten begleitet den Summit auch in diesem Jahr wieder multimedial: Wir stellen euch die Startups vor und liefern Live‑Einblicke aus Kitzbühel. Wer Teil dieser Story werden will, sollte sich jetzt anmelden – alle Infos und Formulare findet ihr auf www.businessangelsummit.at. Wir sehen uns in Kitzbühel – auf dem Gipfel von Innovation und Investment!

Auch wie die Jahre zuvor wird der Business Angel Summit von der Austria Wirtschaftsservice (GmbH) gemeinsam mit der Standortagentur Tirol organisiert.

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