12.06.2025
LEGALTECH

RechtGPT: Badener Rechtsrecherche-Tool soll durch umfassende Quellen punkten

RechtGPT greift neben österreichischen auch auf deutsche und europäische Rechtsquellen zurück - und bietet noch einige weitere Funktionen.
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(vl.) Michael Berg-Müller und Stefan Fenz haben die Prime AI GmbH hinter RechtGPT im Februar gegründet | (c) Prime AI GmbH
(vl.) Michael Berg-Müller und Stefan Fenz haben die Prime AI GmbH hinter RechtGPT im Februar gegründet | (c) Prime AI GmbH

Was man alles mit auf Large Language Models (LLMs) aufbauenden Chatbots machen kann, zeigen Unternehmen landauf, landab täglich. Kaum eine Branche kommt noch ohne die AI-Tools aus, die mal eher eine nette Spielerei und mal sehr nützlich sind. Ein zweifelsfrei sinnvoller Anwendungsfall ist die Rechtsrecherche – schließlich haben Jursit:innen es bekanntlich mit riesigen Mengen an Text zu tun, die manuell bzw. mit einer simplen Stichwortsuche zu durchforsten sehr aufwendig ist.

„ChatGPT rechtliche Fragen zu stellen, ist eine gefährliche Sache“

Deshalb sind in den vergangenen Monaten und Jahren bereits einige Rechtsrecherche-Tools auf den Markt gekommen – brutkasten berichtete etwa über das Tool AI:ssociate. Diese Spezialisierung mit eigens trainierten Modellen ist entscheidend, erklärt Stefan Fenz: „ChatGPT rechtliche Fragen zu stellen, ist eine gefährliche Sache. Es kann etwa nicht ausreichend zwischen österreichischem, deutschem, oder Schweizer Recht unterscheiden und das Problem der Halluzinationen ist auch nicht nicht ganz beseitigt.“ Fenz hat gemeinsam mit seinem Co-Founder Michael Berg-Müller ein auf mehreren LLMs basierendes Rechtsrecherche-Tool auf den Markt gebracht: RechtGPT.

Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensjurist:innen als Zielgruppe von RechtGPT

Im Gegensatz zu Standard-AI-Chatbots wie ChatGPT liefert das Tool zu jeder Antwort präzise Quellenangaben direkt aus den zugrundeliegenden Gesetzestexten. „Die Nutzerinnen und Nutzer können sich damit sofort vergewissern, ob der Inhalt korrekt wiedergegeben wurde“, erklärt Fenz. Diese User:innen, also die Zielgruppe, sind rechtsgelehrte Personen, vor allem Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensjurist:innen. RechtGPT beschleunige die Recherche aber nicht nur, sondern erhöhe auch die Qualität. „Es liefert auch relevante Paragraphen, die man mit einer einfachen Stichwortsuche vielleicht nicht gefunden hätte“, so der Gründer.

Im Februar in Baden gegründet

Das können andere Rechtsrecherche-Tools, die bereits länger am Markt sind, freilich auch. Wodurch will RechtGPT, hinter dem das erst im Februar dieses Jahres von Fenz und Berg-Müller in Baden gegründete Unternehmen Prime AI GmbH steht, also hervorstechen? „Es sind die umfassenden Quellen, die von uns verwendet werden“, antwortet Fenz darauf. Denn im Gegensatz zu anderen Tools greife RechtGPT nicht nur auf das österreichische Gesetzestexte und Judikatur zurück – unter anderem über das Rechtsinformationssystem (RIS), sondern etwa auch auf deutsches Bundesrecht, bayrisches Landesrecht sowie EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Judikatur.

Deutsche und europäische Gesetze für grenzüberschreitende Kanzleien

„Das kommt zum Beispiel Steuerberatern und Anwälten zugute, die grenzüberschreitend arbeiten. Gerade in den grenznahen Regionen in Österreich gibt es davon viele“, so Fenz. Die Anzahl an Quellen werde zudem laufend erweitert, es gebe wöchentlich Updates, „die sofort sämtlichen Usern zugute kommen“. Zudem evaluiere man laufend die Anwendung neuer LLM-Versionen im Hintergrund, um immer die besten Ergebnisse zu liefern.

„Ich kann fragen, wie die konkrete Gesetzeslage zum Beispiel im Oktober 2018 war“

„Erst heute haben wir Entscheide des Verwaltungsgerichtshofs integriert, vor eine Woche Entscheide der Datenschutzbehörde. Für Steuerberater ist etwa auch die Integration von Findok [Anm.: Finanzdokumentation] des Bundesfinanzgerichts sehr relevant“, sagt Fenz. Punkten könne man außerdem damit, dass im Fall des RIS auch Gesetze in früheren Fassungen integriert seien. „Ich kann also fragen, wie die konkrete Gesetzeslage zum Beispiel im Oktober 2018 war“, erklärt der Gründer.

RechtGPT soll auch mit Preis überzeugen

Und zu guter Letzt soll RechtGPT auch mit dem Pricing überzeugen. „Die anderen Angebote am Markt sind teilweise sehr kostspielig“, sagt Fenz. Man habe es zudem von Beginn an als Mission gesehen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen und Kanzleien, die nicht selbst interne KI-Anwendungen aufsetzen können, die Vorteile der Künstlichen Intelligenz nutzen könnten. „Dazu wollten wir auch eine sehr niederschwellige Lösung schaffen“, so der Gründer.

„Technologisch ähnliche“ Produkte neben RechtGPT angedacht

Mehr als 2.500 Nutzer:innen konnten mit diesem Angebot bereits überzeugt werden. Dabei ist das Unternehmen bislang gebootstrappt. Fremdfinanzierung sei aktuell keine notwendig, sagt Fenz. In Zukunft sei auch angedacht, weitere, „technologisch ähnliche“ Produkte auf den Markt zu bringen. „Also im Bereich Dokumenten- und Datenverarbeitung bzw. Informationsmanagement. Da macht eine Erweiterung des Produktportfolios Sinn.“ Noch gelte aber: „Aktuell liegt unser voller Fokus darauf, RechtGPT für die Kunden immer besser zu machen und möglichst viele Leute darüber in Kenntnis zu setzen, dass es das gibt.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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