12.06.2025
LEGALTECH

RechtGPT: Badener Rechtsrecherche-Tool soll durch umfassende Quellen punkten

RechtGPT greift neben österreichischen auch auf deutsche und europäische Rechtsquellen zurück - und bietet noch einige weitere Funktionen.
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(vl.) Michael Berg-Müller und Stefan Fenz haben die Prime AI GmbH hinter RechtGPT im Februar gegründet | (c) Prime AI GmbH
(vl.) Michael Berg-Müller und Stefan Fenz haben die Prime AI GmbH hinter RechtGPT im Februar gegründet | (c) Prime AI GmbH

Was man alles mit auf Large Language Models (LLMs) aufbauenden Chatbots machen kann, zeigen Unternehmen landauf, landab täglich. Kaum eine Branche kommt noch ohne die AI-Tools aus, die mal eher eine nette Spielerei und mal sehr nützlich sind. Ein zweifelsfrei sinnvoller Anwendungsfall ist die Rechtsrecherche – schließlich haben Jursit:innen es bekanntlich mit riesigen Mengen an Text zu tun, die manuell bzw. mit einer simplen Stichwortsuche zu durchforsten sehr aufwendig ist.

„ChatGPT rechtliche Fragen zu stellen, ist eine gefährliche Sache“

Deshalb sind in den vergangenen Monaten und Jahren bereits einige Rechtsrecherche-Tools auf den Markt gekommen – brutkasten berichtete etwa über das Tool AI:ssociate. Diese Spezialisierung mit eigens trainierten Modellen ist entscheidend, erklärt Stefan Fenz: „ChatGPT rechtliche Fragen zu stellen, ist eine gefährliche Sache. Es kann etwa nicht ausreichend zwischen österreichischem, deutschem, oder Schweizer Recht unterscheiden und das Problem der Halluzinationen ist auch nicht nicht ganz beseitigt.“ Fenz hat gemeinsam mit seinem Co-Founder Michael Berg-Müller ein auf mehreren LLMs basierendes Rechtsrecherche-Tool auf den Markt gebracht: RechtGPT.

Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensjurist:innen als Zielgruppe von RechtGPT

Im Gegensatz zu Standard-AI-Chatbots wie ChatGPT liefert das Tool zu jeder Antwort präzise Quellenangaben direkt aus den zugrundeliegenden Gesetzestexten. „Die Nutzerinnen und Nutzer können sich damit sofort vergewissern, ob der Inhalt korrekt wiedergegeben wurde“, erklärt Fenz. Diese User:innen, also die Zielgruppe, sind rechtsgelehrte Personen, vor allem Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensjurist:innen. RechtGPT beschleunige die Recherche aber nicht nur, sondern erhöhe auch die Qualität. „Es liefert auch relevante Paragraphen, die man mit einer einfachen Stichwortsuche vielleicht nicht gefunden hätte“, so der Gründer.

Im Februar in Baden gegründet

Das können andere Rechtsrecherche-Tools, die bereits länger am Markt sind, freilich auch. Wodurch will RechtGPT, hinter dem das erst im Februar dieses Jahres von Fenz und Berg-Müller in Baden gegründete Unternehmen Prime AI GmbH steht, also hervorstechen? „Es sind die umfassenden Quellen, die von uns verwendet werden“, antwortet Fenz darauf. Denn im Gegensatz zu anderen Tools greife RechtGPT nicht nur auf das österreichische Gesetzestexte und Judikatur zurück – unter anderem über das Rechtsinformationssystem (RIS), sondern etwa auch auf deutsches Bundesrecht, bayrisches Landesrecht sowie EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Judikatur.

Deutsche und europäische Gesetze für grenzüberschreitende Kanzleien

„Das kommt zum Beispiel Steuerberatern und Anwälten zugute, die grenzüberschreitend arbeiten. Gerade in den grenznahen Regionen in Österreich gibt es davon viele“, so Fenz. Die Anzahl an Quellen werde zudem laufend erweitert, es gebe wöchentlich Updates, „die sofort sämtlichen Usern zugute kommen“. Zudem evaluiere man laufend die Anwendung neuer LLM-Versionen im Hintergrund, um immer die besten Ergebnisse zu liefern.

„Ich kann fragen, wie die konkrete Gesetzeslage zum Beispiel im Oktober 2018 war“

„Erst heute haben wir Entscheide des Verwaltungsgerichtshofs integriert, vor eine Woche Entscheide der Datenschutzbehörde. Für Steuerberater ist etwa auch die Integration von Findok [Anm.: Finanzdokumentation] des Bundesfinanzgerichts sehr relevant“, sagt Fenz. Punkten könne man außerdem damit, dass im Fall des RIS auch Gesetze in früheren Fassungen integriert seien. „Ich kann also fragen, wie die konkrete Gesetzeslage zum Beispiel im Oktober 2018 war“, erklärt der Gründer.

RechtGPT soll auch mit Preis überzeugen

Und zu guter Letzt soll RechtGPT auch mit dem Pricing überzeugen. „Die anderen Angebote am Markt sind teilweise sehr kostspielig“, sagt Fenz. Man habe es zudem von Beginn an als Mission gesehen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen und Kanzleien, die nicht selbst interne KI-Anwendungen aufsetzen können, die Vorteile der Künstlichen Intelligenz nutzen könnten. „Dazu wollten wir auch eine sehr niederschwellige Lösung schaffen“, so der Gründer.

„Technologisch ähnliche“ Produkte neben RechtGPT angedacht

Mehr als 2.500 Nutzer:innen konnten mit diesem Angebot bereits überzeugt werden. Dabei ist das Unternehmen bislang gebootstrappt. Fremdfinanzierung sei aktuell keine notwendig, sagt Fenz. In Zukunft sei auch angedacht, weitere, „technologisch ähnliche“ Produkte auf den Markt zu bringen. „Also im Bereich Dokumenten- und Datenverarbeitung bzw. Informationsmanagement. Da macht eine Erweiterung des Produktportfolios Sinn.“ Noch gelte aber: „Aktuell liegt unser voller Fokus darauf, RechtGPT für die Kunden immer besser zu machen und möglichst viele Leute darüber in Kenntnis zu setzen, dass es das gibt.“

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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Das heute veröffentlichte European Innovation Scoreboard zeigt: Österreich fällt in Sachen Innovation im Europa-Vergleich zurück. In den vergangenen Jahren war Österreich konstant auf Platz sechs positioniert – dieses Jahr landet das Land auf Platz acht. Schwächen gibt es beispielsweise bei der Finanzierung von Startups. Positiv bewertet werden hingegen die Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Man könne das Innovationsranking dieses Jahres jedoch nicht vollständig mit den Vorjahren vergleichen, meint man beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) mit Verweis auf Neuerungen bei den herangezogenen Indikatoren (siehe unten). Über das Innovationsranking hatte brutkasten bereits im vergangenen Jahr berichtet.

Österreich befindet sich insgesamt nach wie vor in der zweitinnovativsten Gruppe der „Strong Innovators“ – angeführt von Irland, Belgien und Luxemburg. Direkt hinter Österreich folgen Deutschland, Frankreich und Estland. Die „Strong Innovators“ liegen insgesamt über dem EU-Durchschnitt. Die „Innovation Leader“, zu denen Schweden, Dänemark, die Niederlande und Finnland gehören, führen das Ranking an.

Forschungsbudget soll gleich bleiben

Österreich sticht im Ranking vor allem durch die hohe Innovationsdichte in der Unternehmenslandschaft hervor. So liegt Österreich auf Platz eins bei der Anmeldung von Schutzrechten für geistiges Eigentum – das ist eine der zwölf Dimensionen im EIS.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmansdorfer (ÖVP) betont, zur europäischen Innovationsspitze aufschließen zu wollen: „Das European Innovation Scoreboard ist ein klarer Handlungsauftrag für eine aktive, zukunftsgerichtete Standortpolitik. Wer heute in Innovation investiert, sichert die Arbeitsplätze und den Wohlstand von morgen.“ Man bekenne sich klar zur Forschung und Entwicklung – daher werde auch das Forschungsbudget im BMWET gesichert.

Neue Bewertungskriterien

Die europäische Kommission veröffentlicht jährlich das European Innovation Scoreboard und vergleicht die Innovationskraft der verschiedenen EU-Länder miteinander. Die Innovationskraft wird anhand eines zusammengesetzten Indikators gemessen, der aus 32 Einzelindikatoren besteht. 2025 überarbeitete die Kommission den Bewertungsbogen. Es wurden einige neue Indikatoren eingeführt. So werden unter anderem auch Aspekte wie Digitalisierung, industrielle Resilienz und gesellschaftliche Auswirkungen mit einbezogen. Aufgrund der Änderungen seien die Ergebnisse des EIS 2025 nur bedingt mit jenen der Vorjahre vergleichbar, heißt es vom Ministerium.

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