21.04.2022

Premiere: Rebel Meat eröffnet erstmalig Pop Up Lokal am Wiener Donaukanal

Das Wiener Startup Rebel Meat, das sich auf "Blended Meat" Produkte spezialisiert hat, feiert eine Premiere. Erstmalig eröffnet das Startup ein Pop Up Lokal am Wiener Donaukanal, das noch bis 30. April geöffnet ist.
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Rebel Meat
(c) Rebel Meat

Der Donaukanal ist aus seinem Winterschlaf erwacht und lockt aktuell wieder Scharen von Wiener:innen an seinen Kai. In den letzten Jahren entwickelte sich das innerstädtische Naherholungsgebiet mit seiner Street Art zu einem kulinarischen Hot-Spot der Stadt. Mittlerweile hat sich am Donaukanal auch der taste! Garden als angesagte Location etabliert. Das Besondere: In regelmäßigen Abständen wird dort Gastronomiepartner:innen für einen bestimmten Zeitraum die Möglichkeit geboten, ihre neuesten Kreationen einem hippen und urbanen Publikum aufzutischen. Und der Name des „taste! Garden“ ist Programm: Im Zentrum steht laut den Betreibern das Probieren und Kennenlernen von neuen Speisen und Geschmackserlebnissen.

Kreative Hotdog Kreationen

Über seinen Instagram-Account hat nun das Wiener Startup Rebel Meat angekündigt, für zwei Wochen beim sogenannten Taste -Foodmarket erstmalig ein Pop Up Lokal zu eröffnen. Noch bis zum 30. April können Besucher:innen täglich kreative Hot-Dog-Kreation des Wiener Startups verkosten, die gemeinsam mit der im achten Bezirk angesiedelten The Underdog Bar konzipiert wurden. Bei Schönwetter ist das Lokal laut der Rebel Meat-Website von Montag bis Freitag von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet und am Wochenende bereits ab 11:00 Uhr.

Insgesamt stehen vier unterschiedliche Kreationen auf der Speisekarte – angefangen vom Mexican Rebel mit Jalapenoes bis hin zum Korean Rebel mit Erdnusskimchi und Misomajo. Wer es ein weniger deftiger braucht, für den hat Rebel Meat auch einen Käsekrainer Hot Dog im Programm. 50 Prozent aus Fleisch, 50 Prozent Veggie versteht sich von selbst. Wie bei all seinen Produkten setzt Rebel Meat dabei auf Bio-Fleisch aus Österreich. Als Beilage können zudem auch noch Nachos mit einer hausgemachten Sour Cream Sauce bestellt werden.

Rebel Meat erweitert ständig sein Produkt-Portfolio

Das 2019 gegründete Wiener Food-Startup Rebel Meat hat sich mit seinen „Blended Meat Produkten“ in den letzten Jahren erfolgreich im heimischen Einzelhandel und der Gastronomie etabliert. Zudem erweiterte das Startup, das ursprünglich mit Burger Patties gestartet ist, mit rasantem Tempo sein Produktportfolio. So zählen mittlerweile auch Bratwürstel, Käsekrainer und Faschiertes zum fixen Programm.

Erst im Herbst letzten Jahres startete Rebel Meat zudem mit einer eigenen Kinderlinie im Supermarkt. Seit November sind Bio Hühner Nuggets und Bio Fleischbällchen, die zu 50 Prozent aus Fleisch und 50 Prozent aus Gemüse bestehen, in allen Billa Plus Filialen in ganz Österreich erhältlich.


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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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